Vorwort des Oberbürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Geburt und Tod, Leben und Sterben. Sie sind unweigerlich
mit unserem Dasein verbunden. Dennoch setzen wir uns nur
selten mit der eigenen Endlichkeit oder dem Tod von An
gehörigen auseinander – häufig erst dann, wenn wir mit dem
Tod direkt konfrontiert werden. Nach dem ersten, vielleicht
sogar lähmenden Schock haben die Hinterbliebenen wichtige
Entscheidungen bezüglich der letzten Ruhestätte zu treffen.
Gerade bei der Entscheidung der Bestattungsart befinden
sich die Angehörigen häufig in einem Zwiespalt zwischen
traditionellen und neuen Bestattungsformen. Oftmals diffe
riert der Wohnort der Angehörigen zu der gewünschten
Ruhestätte des Verstorbenen. Zudem haben sich Trauerkultur
und Bestattungsarten im Laufe der Zeit geändert. Waren
früher Familiengrabstätten, die über Jahrzehnte gepachtet
wurden, die Norm, liegt mittlerweile bei vielen Bestattungen
der Schwerpunkt auf kürzeren Ruhefristen. Geringere Kosten
und weniger Pflegeaufwand für das Grab in den folgenden
Jahren sind für viele Angehörige wichtige Argumente.
Die Stadt Bühl hatte darauf reagiert und bereits im Jahr
2008 einen Grundsatzbeschluss zur Überplanung aller Fried
höfe gefasst. Dabei wurde auch die Friedhofssatzung über
arbeitet. Ziel war es, die Möglichkeiten der Bestattung zu er
weitern. Durch die damit verbesserte Wirtschaftlichkeit der
Friedhöfe, können den Bürgerinnen und Bürgern in Bühl nun
bedarfsgerechtere und trotzdem kostengünstige Angebote
gemacht werden. 2014 konnten die Ergebnisse dieser Neue
rungen repräsentativ ausgewertet werden. Dabei wurde
festgestellt, dass die in Bühl eingeführten neuen Grabarten
sehr gut akzeptiert und angenommen werden. Diesen Weg
möchten wir als Stadt auch in der Zukunft weiter be
schreiten – sowohl für traditionelle als auch neue Bestat
tungsformen Lösungen bieten.
Mit diesem Ratgeber soll eine Hilfestellung gegeben werden,
um den individuell besten Weg zu finden. Er soll helfen, in
der schwierigen Phase der Trauer Möglichkeiten einer Be
stattung aufzuzeigen, die dem Verstorbenen aber auch den
Angehörigen gerecht wird.
Hubert Schnurr
Oberbürgermeister
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