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Was ist zu tun?

Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiede­

ne Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl man sich in

einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz über den

Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. Da­

her ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestat­

tungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen,

den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestat­

tungsunternehmen können entsprechend den Wünschen der

Angehörigen die Bestattung ausrichten und durchführen,

sowie die Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden,

Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern erledigen. So

wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der

Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen.

Die Formalitäten können aber auch größtenteils von den

Angehörigen selbst erledigt werden.

Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungs­

los geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets

griffbereit sind. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder

auch anderen Nahestehenden, diese Situation in Ihrem Sinne

zu meistern. Machen Sie darauf aufmerksam, wo die ent­

sprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind und tei­

len Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche und Vorstellungen

für die Bestattung und das Andenken an Sie mit.

Anzeige beim Standesamt

Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod

folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzu­

zeigen. Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt durch die

Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten

Bestattungsunternehmer. Ist der Tod im Krankenhaus

eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die

dortige Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung des

Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod

eines Menschen eingetreten ist.

In Bühl ist dies das

Standesamt im Rathaus II

,

Hauptstraße 41, 77815 Bühl,

Telefon: 07223 935-580.

Friedhof Eisental – Pflanzenurnenwahlgrab –

Friedhof Bühl – Alban-Stolz-Kapelle –