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Was ist zu tun?
Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiede
ne Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl man sich in
einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz über den
Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. Da
her ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestat
tungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen,
den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestat
tungsunternehmen können entsprechend den Wünschen der
Angehörigen die Bestattung ausrichten und durchführen,
sowie die Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden,
Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern erledigen. So
wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der
Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen.
Die Formalitäten können aber auch größtenteils von den
Angehörigen selbst erledigt werden.
Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungs
los geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets
griffbereit sind. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder
auch anderen Nahestehenden, diese Situation in Ihrem Sinne
zu meistern. Machen Sie darauf aufmerksam, wo die ent
sprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind und tei
len Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche und Vorstellungen
für die Bestattung und das Andenken an Sie mit.
Anzeige beim Standesamt
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod
folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzu
zeigen. Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt durch die
Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten
Bestattungsunternehmer. Ist der Tod im Krankenhaus
eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die
dortige Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung des
Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod
eines Menschen eingetreten ist.
In Bühl ist dies das
Standesamt im Rathaus II
,
Hauptstraße 41, 77815 Bühl,
Telefon: 07223 935-580.
Friedhof Eisental – Pflanzenurnenwahlgrab –
Friedhof Bühl – Alban-Stolz-Kapelle –