Titelbild Ein Wegweiser für ältere Menschen und ihre Angehörigen. Älter werden in Oberhausen
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Blindengeld/-hilfe

(Beratung und Antragstellung:
Tel.: 02 08/8 25-4124)

Blinde Menschen erhalten in NRW ein monatliches Landesblindengeld. Diese Leistung ist einkommensunabhängig. Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „BL“ eingetragen. Blinde, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten dieses Aufenthalts ganz oder teilweise aus öffentlichen Kassen übernommen werden, erhalten nur ein gekürztes Blindengeld. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres wird das Landesblindengeld gekürzt. Bei Sozialhilfebedürftigkeit wird in Höhe des gekürzten Blindengeldes Blindenhilfe gewährt. Zuständige Behörde ist auch hier der Landschaftsverband Rheinland.