(Tel.: 02 08/8 25-4127)
Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießen einen besonderen beruflichen Kündigungsschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, so wird die Fachstelle für schwerbehinderte Arbeitnehmer bei dem Kündigungsverfahren beteiligt, sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen.