Titelbild Ein Wegweiser für ältere Menschen und ihre Angehörigen. Älter werden in Oberhausen
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Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

(Beratung und Antragstellung:
Tel.: 02 08/8 25-4124)

Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektion eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 Prozent aufweist, erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine monatliche finanzielle Hilfe. Die Leistung ist einkommensunabhängig. Zuständiger Leistungsträger ist der Landschaftsverband Rheinland.