Titelbild Ein Wegweiser für ältere Menschen und ihre Angehörigen. Älter werden in Oberhausen
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Gehörlosenhilfe

(Beratung und Antragstellung:
Tel.: 02 08/8 25-4124)

Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine monatliche finanzielle Hilfe. Die Leistung ist einkommensunabhängig. Zuständiger Träger ist der Landschaftsverband Rheinland.

Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Sozialrathaus, Essener Straße 53, 46047 Oberhausen
Tel.: 02 08/8 25-4127
Sprechzeiten nach Terminvereinbarung