(Beratung und Antragstellung:
Tel.: 02 08/8 25 27 60)
Unter Eingliederungshilfe sind alle Maßnahmen zu verstehen, die behinderte Menschen befähigen, eine individuelle Lebensführung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen, und deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern. Zuständige Behörde ist der LVR.