Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.8 Beratungs- und Prozesskostenhilfe

2.8 Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Eine rechtliche Beratung sowie ein Rechtsstreit vor einem Gericht kosten Geld. Niemand soll jedoch wegen seiner finanziellen Situation von der Geltendmachung seiner Rechte ausgeschlossen werden. Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe will Parteien, die die Gerichts- und evtl. Anwaltskosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.

Dabei sichert die Beratungshilfe Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe hat, wer

Ein Anspruch darauf besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt. Der Antrag ist beim zuständigen Gericht einzureichen. Wenden Sie sich bei Bedarf an das zuständige Gericht oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Amtsgericht Ebersberg
Bahnhofstraße 19, 85560 Ebersberg
Tel.: 08092 8253-0, Fax: 08092 8253-96
E-Mail: poststelle@ag-ebe.bayern.de
www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/ebersberg/

Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz können Sie unter dem Menüpunkt „Publikationen“ die kostenlose Broschüre „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ herunterladen oder bestellen:
http://www.bmjv.de