2.3 Wohngeld
Einkommensschwächere Haushalte erhalten
unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld
als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld kann gewährt werden als
- Mietzuschuss zu den Kosten der Wohnung
- Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnungen
- Mietzuschuss zum Wohnteil der Heimkosten
Die Höhe des Wohngeldes ist von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Zahl der Personen, Höhe der zuschussfähigen Miete, Lage der Wohnung usw. abhängig. Anträge und Broschüren dazu erhalten Sie im Landratsamt oder in Ihrem Rathaus.
Wohngeldbehörde
E-Mail: wohngeldbehoerde@lra-ebe.de