Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.3 Wohngeld

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld kann gewährt werden als

Die Höhe des Wohngeldes ist von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Zahl der Personen, Höhe der zuschussfähigen Miete, Lage der Wohnung usw. abhängig. Anträge und Broschüren dazu erhalten Sie im Landratsamt oder in Ihrem Rathaus.

Wohngeldbehörde
E-Mail: wohngeldbehoerde@lra-ebe.de