2.7 Vergünstigungen
Befreiung von Zuzahlungen bei
Krankenkassenleistungen
Chronisch kranke und schwerbehinderte Menschen
werden von Zuzahlungen für Arzneimittel
und sonstige anfallende Kosten auf Antrag
teilweise befreit. Genauere Informationen
und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer
Krankenkasse.
Telefongebühren
Die Telefongesellschaften bieten eine Vielzahl an
Flatrates und Sondertarifen an. Zum Teil werden
Ermäßigungen aufgrund des Alters (Seniorentarif)
oder einer Behinderung gewährt. Auskunft
hierzu erteilen die jeweiligen Anbieter.
Rundfunk- und Fernsehgebühren
Auf Antrag kann eine Befreiung von den Rundfunk-
und Fernsehgebühren erfolgen, wenn zum
Beispiel folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Schwerbehinderte, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt ist, können eine Ermäßigung be-antragen.
Weitere Befreiungskriterien finden Sie auf dem Antrag. Nähere Auskünfte erteilt der Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de, unter dem Servicetelefon 01806 99955510 (gebührenpflichtig) oder die zuständige Wohnsitzgemeinde.
Sozialticket – IsarCard S
Für hilfsbedürftige Bürger gibt es ein vergünstigtes,
nicht übertragbares Monatsticket: die
IsarCard S. Voraussetzung für den Erwerb der
IsarCard S ist der Landkreispass.
Mehr Informationen können Sie direkt beim Bürgerservice erfahren.
Bürgerservice
Landratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Tel.: 08092 823-0