Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.7 Vergünstigungen

Befreiung von Zuzahlungen bei Krankenkassenleistungen
Chronisch kranke und schwerbehinderte Menschen werden von Zuzahlungen für Arzneimittel und sonstige anfallende Kosten auf Antrag teilweise befreit. Genauere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Telefongebühren
Die Telefongesellschaften bieten eine Vielzahl an Flatrates und Sondertarifen an. Zum Teil werden Ermäßigungen aufgrund des Alters (Seniorentarif) oder einer Behinderung gewährt. Auskunft hierzu erteilen die jeweiligen Anbieter.

Rundfunk- und Fernsehgebühren
Auf Antrag kann eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren erfolgen, wenn zum Beispiel folgende Voraussetzungen vorliegen:

Schwerbehinderte, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt ist, können eine Ermäßigung be-antragen.

Weitere Befreiungskriterien finden Sie auf dem Antrag. Nähere Auskünfte erteilt der Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de, unter dem Servicetelefon 01806 99955510 (gebührenpflichtig) oder die zuständige Wohnsitzgemeinde.

Sozialticket – IsarCard S
Für hilfsbedürftige Bürger gibt es ein vergünstigtes, nicht übertragbares Monatsticket: die IsarCard S. Voraussetzung für den Erwerb der IsarCard S ist der Landkreispass.

Mehr Informationen können Sie direkt beim Bürgerservice erfahren.

Bürgerservice
Landratsamt Ebersberg

Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Tel.: 08092 823-0