2.6 Schwerbehindertenausweis
Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades einer Behinderung stellen.
Für die amtliche Feststellung einer Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehinderten- Ausweises ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.
In der Broschüre des ZBFS „Wegweiser für Menschen
mit Behinderung – Rechte und Nachteilsausgleiche“
finden Sie in kompakter Form viele
weitere Informationen.
Mehr unter www.zbfs.bayern.de.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstraße 32, 80335 München
Tel.: 089 18966-0, Fax: 089 18966 1499
E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de
www.zbfs.bayern.de