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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung

Pro Haushalt wird eine Pauschale für alle Empfangsgeräte fällig. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch privat genutzte Kraftfahrzeuge ab. Wer eine Zweit- oder Nebenwohnung hat, kann sich allerdings von der erneuten Zuzahlung befreien lassen. Die Befreiung soll aber erst auf Antrag erfolgen.
Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmer können sich auf Antrag aus gesundheitlichen Gründen von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen.

Anspruch auf eine Gebührenbefreiung haben:

Anspruch auf eine Ermäßigung haben:

Der Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht ist direkt bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln, zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de oder in der Bürger-Service-Station Ihres Bezirksrathauses/Bezirksamtes (s. S. 32 f.), wo Ihnen nach Prüfung der obigen Gründe die Bedürftigkeit auf dem Befreiungsantrag bestätigt wird.