Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Seit dem 01.01.2004 müssen alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten für medizinische Leistungen einen bestimmten Anteil selbst bezahlen. Informationen zur eventuellen Befreiung von der Zuzahlungspflicht erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse und etwa von der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/zuzahlung-befreiung.