Außenstellen Amt für Soziales und Wohnen, Bereich Sozialhilfe
Die vier Außenstellen der Sozialhilfe des Amtes für Soziales und Wohnen haben die Aufgabenbereiche
- Gewährung von Grundsicherung, Grundsicherung im Alter (siehe oben),
- Hilfe zum Lebensunterhalt (siehe oben),
- Hilfe zur Pflege (s. S. 105),
- Hilfe bei Krankheit (s. S. 105),
- Blindengeld (nur Antragsaufnahme und Weiterleitung an den LVR, nähere Angaben zum Blindengeld s. S. 176).
- Gehörlosenhilfe (nur Antragsaufnahme und Weiterleitung an den LVR, nähere Angaben zur Gehörlosenhilfe s. S. 177).
Damit Sie keine unnötigen Anfahrten oder Wartezeiten haben, rufen Sie die zuständigen Mitarbeiter/-innen der vier Duisburger Außenstellen bitte vorher über die zentrale Rufnummer Call Duisburg 02 03 - 94 000 an!
Außenstellen des Sachgebietes Sozialhilfe für die Stadtbezirke:
Walsum/Hamborn
Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg (Hamborn)
Barrierefreier Eingang über Aufzug auf der Rückseite
des Rathauses.
Meiderich/Beeck
Weißenburger Straße 15, 47137 Duisburg (Meiderich)
Kein barrierefreier Eingang
Achtung: Die beiden Außenstellen Walsum Hamborn und Meiderich/
Beeck (s. o.) werden voraussichtlich 2021 umziehen zur Walther-Rathenau-
Straße 2, 47169 Duisburg (Hamborn), erkundigen Sie sich im
Zweifel bei Call Duisburg 02 03 - 94 000!
Das dortige Gebäude wird barrierefrei erreichbar sein.
Homberg/Ruhrort/Baerl
Bismarckplatz 1, 47198 Duisburg (Homberg)
Barrierefreier Eingang Moerser Straße 38
Mitte/Süd
Oberstraße 5, 47051 Duisburg (Mitte)
1. und 2. Etage
ZUSATZINFORMATION: Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen
mit Behinderungen außerhalb von Einrichtungen werden seit 01.01.2020
vom LVR gezahlt. Ausnahme ist hier der Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte
Menschen, siehe dazu die Informationen auf Seite 168.
Zentrale Kontaktdaten des LVR sind:
Landschaftsverbands Rheinland (LVR)
Kennedy-Ufer 2, 50663 Köln
Telefon 02 21 - 809-0, Fax 02 21 - 809-22 00
post@lvr.de,
www.lvr.de