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Telefongebührenermäßigung/Sozialtarif

Die Deutsche Telekom ermäßigt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Telefongebühren. So erhalten Sie eine Ermäßigung, wenn Sie z. B. durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten. Auch für blinde, gehörlose und sprachbeeinträchtigte Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 90 % wird eine Ermäßigung angeboten. Den Sozialtarif können Sie direkt bei der Deutschen Telekom, z. B. im Telekom-Shop, beauftragen oder einen Auftragsvordruck kostenfrei anfordern: Telefon 0800 - 33 01 000, www.telekom.de, Suchbegriff „Sozialtarif“.