Energetisches Sanieren und Energiesparen im Wetteraukreis

Energetisches Sanieren und Energiesparen im Wetteraukreis

ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Winfried Eberhardt

Liebe Bürgerinnen und Bürger im Wetteraukreis, die Eindämmung des Klimawandels gehört zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Somit rücken Energiewende und Klimaschutz nicht nur verstärkt in den Fokus internationaler Politik und nationaler Gesetzgebung. Es bedarf vielmehr effektiver Maßnahmen für den Klimaschutz, zum Einsparen von Energie und für die Erhöhung der Energieeffizienz, auf allen Ebenen und in allen Sektoren. Also auch ganz konkret bei uns vor Ort im Wetteraukreis. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu er- reichen, ist der Umstieg auf neue und nachhaltige Technologien in allen Sektoren und Lebensbereichen, die Förderung nachhaltiger Lebensstile sowie schnelles, effektives Handeln Aller notwendig. Den Städten, Gemeinden und Landkreisen kommt dabei eine besondere Rolle als Vorbild, Unterstützer und Initiator von Klimaschutzmaßnahmen in ihrem kommunalen Einflussbereich zu. Der Wetteraukreis nimmt diesen Auftrag ernst und füllt ihn mit Leben. Klimaschutz ist in der Kreis- verwaltung personell breit aufgestellt und wird mit Schwerpunkten sowohl im Aufgabengebiet der kreiseigenen Liegenschaften und des Fuhrparks als auch im Fachbereich Regionalentwicklung und Umwelt aktiv vorangetrieben. Insbesondere die Anwendung hoher energetischer Standards beim Neubau und die energieoptimierte Sanierung kreiseigener Gebäude sorgen für eine stetige Emissionsreduktion im Verlauf der Jahre. So konnte der Wetteraukreis seine CO2-Emissionen seit dem Referenzjahr 1990 bis zum Jahr 2020 bereits um knapp 65 Prozent senken. 1 Doch nicht nur die kreiseigenen Liegenschaften – fast ausschließlich Nicht-Wohngebäude – lassen sich energetisch optimiert bauen und sanieren, auch bei Wohngebäuden ist es sinnvoll, die Möglichkeiten des effizienten Bauens und Sanierens auszuschöpfen. Ich freue mich, Ihnen mit der vorliegenden Broschüre praktische Informationen zu den Themen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuer- bare Energien an die Hand zu geben. Insbesondere wenn Sie einen Neubau oder eine energetische Sanierung in Betracht ziehen, finden Sie hier viele wertvolle Hinweise, Tipps und Kontakte. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und gutes Gelingen bei Ihrem nächsten Bauvorhaben. Jan Weckler Landrat Grußwort des Landrats ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Frank Baumhammel

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1 Grußwort des Landrats 4 Klimaschutz und Energie im Wetteraukreis 4 . Der Wetteraukreis 5 . Klimaschutz bei der Kreisverwaltung 5 . Klimaschutzkonzept und Klimaschutzberichte 5 . Personal für Klimaschutz und Energiemanagement 7 Erneuerbare Energien im Wetteraukreis 7 . Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 11 . Erneuerbare-Energie-Anlagen im Kreisgebiet 12 Klimaschutztipps für jeden Tag 14 Sanieren und Energiesparen schont Umwelt und Geldbeutel 15 Energieeffizienz von Alt- und Neubauten 15 . Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 16 . Aktuelle Energieeinsparverordnungen 18 . Energieausweis ist Pflicht 19 . Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis 19 . Vorzeigepflicht seit 2013 19 . Die Qualität muss stimmen 20 . Energiespartipps im Haushalt 20 . Effizienzklassen für Elektrogeräte 21 Erfolgreich Sanieren 21 . Energiekennzahl ermitteln 23 . Feuchtigkeit – der größte Feind des Mauerwerks 23 . Energetische Sanierung: DÄMMUNG 25 . Die Außendämmung 25 . Die Kellerdämmung 27 . Die Fensterdämmung 27 . Die Dachdämmung 3 Inhaltsverzeichnis 31 . Energetische Sanierung: HEIZUNG 31 . Innovative Technik 33 . Umdenken und Handeln 33 . Heizarten 34 . Modernisierung 34 . Stromversorgung 34 . Smart-Home-Technik 35 . Raumluftqualität durch moderne Lüftungsanlagen 35 . Aufzugtechnik 36 . Barrierefreies Bad 37 Beratung, Finanzierung & Förderung 39 Inserentenverzeichnis Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: . leicht zu blättern . übersichtlich . auch mobil! Energetisches Sanieren und Energiesparen im Wetteraukreis

Der Wetteraukreis Als eine lebendige Region zwischen den Ausläufern des Vogelsberges und den Hängen des Taunus und in direkter Nachbarschaft zum Ballungsraum der Region Frankfurt-Rhein-Main bietet der Wetterau- kreis neben landschaftlichen Reizen auch vielfältige Aspekte für Unternehmen und Arbeitskräfte. Der attraktive Lebens- und Arbeitsraum unweit der Mainmetropole Frankfurt hat sich viel von seiner Ursprünglichkeit bewahrt. Die Wetterau, einst Kornkammer des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ genannt, vermittelt an vielen Stellen noch immer einen ländlichen Charakter. 82 Prozent der Kreisfläche werden land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Der Wetteraukreis ist zudem ein Landstrich, in dem es sich gut erholen lässt. Man findet nicht nur intakte Natur mit vielfältiger Flora und Fauna. Auch zahlreiche historische Baudenkmäler und mittel- alterliche Ortskerne laden zu einem Besuch ein. Klimaschutz und Energie im Wetteraukreis 4 In den vergangenen Jahren wurde zudem viel für die touristische Infrastruktur gemacht. Nicht nur das Wandern bringt viel Vergnügen, der Wetterau- kreis ist auch ein echtes Radlerparadies. Auf rund 1.000 Kilometern gut ausgebauten und beschilderten Radwegen lässt sich die Region aktiv erkunden. Überregionale Radrouten wie der Vulkanradweg oder der BahnRadweg, Themen- Radrouten wie der Deutsche Limes-Radweg oder diverse Regionalpark-Routen durchziehen den Wetteraukreis. Die Entstehung des Landkreises „Wetteraukreis“ geht auf den 1. August 1972 zurück, als sich im Zuge der Gebietsreform die beiden Kreise Friedberg und Büdingen zusammenschlossen. Mit rund 315.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in 25 Städten und Gemeinden und einer Fläche von gut 1.100 Quadratkilometern zählt der Wetteraukreis zu den größten Kreisen in Hessen. Die Kreisstadt ist Friedberg. ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Winfried Eberhardt

Klimaschutz bei der Kreisverwaltung Im Mai 2009 nahm der Wetteraukreis formal die Bestrebungen für den Klimaschutz auf, als der Kreistag des Wetteraukreises die ersten Klimaschutz- ziele beschloss. Mit der Verabschiedung des ersten Klimaschutzkonzeptes im Jahr 2013 durch den Kreistag wurden konkrete Maßnahmen und Projekte in Gang gesetzt und der Erfolg fortwährend dokumentiert. Beginnend in 2015 werden in jedem Schuljahr zahlreiche Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen in einem mehrteiligen Unterrichtsprojekt mit hohem Praxisanteil zu sogenannten „Klimaexperten“. Der Wetteraukreis bezieht seit 2019 zertifizierten „Grünstrom“ über Herkunftsnachweise. Mit dem Fokus auf ausgewählte kreiseigene Liegenschaften wurde im September 2020 ein Klimaschutzkonzept vom Kreistag verabschiedet. Klimaschutzkonzept und Klimaschutzberichte Das durch die Nationale Klimaschutzinitiative geförderte Klimaschutzteilkonzept für die kreiseigenen Liegenschaften des Wetteraukreises besteht aus dem Kernkonzept mit insgesamt 101 konkreten Sanierungsmaßnahmen für 26 Bestandsgebäude sowie den ergänzenden Teilkonzepten „Heizungskonzept“, „Beleuchtungskonzept“ und einer „Ausarbeitung zum Einsatz von Elektrofahrzeugen“. Durch die Umsetzung aller Maßnahmen im Konzept soll bis Ende 2026 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 954 Tonnen erreicht wird. Dies entspricht einer Emissionsminderung von 4 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990. Das Klimaschutzkonzept sowie die dazugehörigen Teilkonzepte können Sie auf der Internetseite des Kreises abrufen und auch herunterladen: www.wetteraukreis.de/klimaschutz/ konzepte-und-ziele Die Klimaschutzberichte des Wetteraukreises geben beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 Auskunft über Verbräuche in den kreiseigenen Liegenschaften ebenso wie über bestehende Einsparpotenziale in den Bereichen Strom und Wärme, die Energieproduktion aus Erneuerbaren-Energie- 5 Anlagen, die CO2-Bilanzen der kreiseigenen Liegenschaften sowie laufende und abgeschlossene Maßnahmen zum Klimaschutz der Kreisverwaltung. Alle bislang erschienenen Klimaschutzberichte finden Sie auf der Internetseite des Wetteraukreises: www.wetteraukreis.de/klimaschutz/ klimaschutzberichte Personal für Klimaschutz und Energiemanagement Die Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz im Wetteraukreis beschränken sich nicht auf einen Bereich, vielmehr soll Klimaschutz ressortüber- greifend – also in allen Bereichen – mitgedacht und umgesetzt werden. Dafür bedarf es auch hauptsächlicher „Kümmerer“, oft als Klimaschutzmanager oder -beauftragte bezeichnet, die sich in ihrer Tätigkeit schwerpunktmäßig mit den Klimaschutzbelangen im Landkreis befassen und die Erreichung der Klimaschutzziele konsequent vorantreiben. Solche Kümmerer finden sich in der Verwaltung des Wetteraukreises sowohl im Fachbereich 4 „Regionalentwicklung und Umwelt“ als auch im Fachbereich 5 „Bildung und Gebäudewirtschaft“. Das aktuelle Organigramm der Kreis- verwaltung können Sie hier einsehen: www.wetteraukreis.de/verwaltung/ organisationsstruktur Die Koordinierungsstelle Klimaschutz beim Fachbereich 4 „Regionalentwicklung und Umwelt“ ist für die Initiierung und Begleitung von Aktivitäten und Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen seitens der Kreisverwaltung – abseits der eigenen Liegenschaften – zuständig. Außerdem ist sie erste Anlaufstelle bei Fragen der Wetterauer Bürgerinnen und Bürger rund um den Klimaschutz in der Wetterau. Der Fachbereich 5 „Bildung und Gebäudewirtschaft“ verwaltet die kreiseigenen Liegenschaften. Im Fachdienst 5.2 „Immobilienmanagement“ wird unter anderem für eine reibungslose Versorgung aller kreiseigenen Gebäude mit Wärme, Strom und Wasser gesorgt. Das dort ansässige Energiemanagement beinhaltet zudem das Energiecontrolling, den Abschluss von Energieverträgen, die Ermittlung und Umsetzung von Energieeinsparpotentialen sowie den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf den kreiseigenen Dächern. Klimaschutzbericht für die Jahre 2019 und 2020 ⓒ Wetteraukreis, Haus der Umwelt Erstellt vom Fachbereich Regionalentwicklung und Umwelt

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7 Der Umbau der Energiewirtschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Erneuerbare-Energie- Anlagen gehört zu den wichtigsten Treibern der Energiewende. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist das Erreichen einer klimaneutralen Energie- versorgung bis zum Jahr 2045. Auch in allen 25 Kommunen des Wetteraukreises erzeugen verschiedene Erneuerbare-Energie- Anlagen klimafreundlichen Strom und speisen diesen in das Stromnetz ein. Auf Seite 9 oben ist die installierte Leistung in Megawatt (MW) der über das Erneuerbare-Energie- Gesetz (EEG) geförderten Stromerzeugungs- einheiten nach Kommunen im Kreisgebiet mit Stand zum Stichtag 31.12.2020 abgebildet. Andere Stromerzeugungsanlagen – in der Regel mit fossilen Brennstoffen – ohne EEG-Förderung und Photovoltaik-Selbstverbraucher sind in der Darstellung demnach nicht berücksichtigt. Erneuerbare Energien im Wetteraukreis An der intensiveren Farbgebung vor allem im Osten des Kreises ist gut erkennbar, dass der überwiegende Teil des erneuerbaren Stroms in den wind- reicheren und weniger dicht besiedelten Gebieten im östlichen Kreisgebiet erzeugt wird. Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Wetteraukreis kommen hauptsächlich folgende Technologien zum Einsatz: Windenergie Die Windkraft wird schon seit Jahrhunderten zum Beispiel für Windmühlen zum Mahlen von Korn genutzt. Auch moderne Windenergieanlagen funktionieren nach diesem Prinzip. Sie werden vom Wind angetrieben und erzeugen damit in ihren Turbinen Strom. Man unterscheidet Offshore-Anlagen, die im Wasser entlang der Nord- und Ostseeküste zu finden sind und Onshore-Anlagen im Binnenland. ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Winfried Eberhardt

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Durch technischen Fortschritt und größere Gesamthöhen wurden Windenergieanlagen in den letzten 20 Jahren stetig leistungsstärker und effizienter. Im Wetteraukreis fand ein erheblicher Zubau im Zeitraum zwischen 2010 und 2018 von gut 20 auf über 55 Megawatt installierter Leistung statt. Die in der Region errichteten Windenergieanlagen haben Nennleistungen zwischen 600 Kilowatt und 3.300 Kilowatt (= 3,3 Megawatt). 9 Solarenergie – Photovoltaik Die Energie der Sonne kann für die Erzeugung von Wärme über Solarthermie-Kollektoren oder für die Erzeugung von Strom über Photovoltaik-Module (kurz PV) genutzt werden. Bei der Photovoltaik wird Strom mittels Sonnenlicht hergestellt. Die elektromagnetische Strahlung des Sonnenlichts, auch als Photonen bezeichnet, wird von Solarzellen, die aus speziell bearbeiteten Halbleitermaterialien bestehen, aufgefangen. In diesen sogenannten Photo- zellen setzt die energiereiche Strahlung Elektronen in Bewegung und erzeugt so Strom. PV-Anlagen – bestehend aus einer Vielzahl solcher Photozellen – erzeugen Gleichstrom, der dann mittels Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Der erzeugte Strom kann entweder als Eigenverbrauch direkt selbst genutzt, in Akkus gespeichert oder ins Stromnetz eingespeist werden. Im Wetteraukreis fand im letzten Jahrzehnt ein enormer Zubau bei der Photovoltaik statt, und noch immer besteht ein hohes ungenutztes Potenzial in diesem Bereich. Im Zeitraum von 2010 bis 2020 hat sich die installierte Leistung von 32,4 Megawatt peak (MWp) auf etwa 102 MWp verdreifacht. Zum größten Teil handelt es sich um PV-Anlagen auf Gebäudedächern, doch es befinden sich auch einige PV-Freiflächenanlagen (Solarparks) im Kreisgebiet. ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Michael Elsaß Abbildung: Installierte Leistung der EEG-geförderten Stromerzeugungseinheiten nach Kommunen im Wetteraukreis in 2020 (Datenquelle: Hessische LandesEnergieAgentur LEA, veröffentlicht 02/2022)

Biomasse Hierfür wird Energie aus Pflanzen wie Mais oder Raps gewonnen. In großen Tanks zersetzt sich die Biomasse und es entsteht Biogas. Dieses wird zur Stromerzeugung verbrannt, kann aber zum Beispiel auch zum Antrieb von Fahrzeugen wie Erdgasautos genutzt werden. Da die Anbaufläche für die Energiepflanzen in der Regel auch für Nahrungsmittel- anbau genutzt werden könnte, ist der ökologische Nutzen dieser großen Anlagen zur Gaserzeugung aus Biomasse nicht unumstritten. Einige kleinere Biogas-Anlagen von Landwirten werden hingegen mit Gülle betrieben und schaffen keine Lebens- mittelkonkurrenz. Im Kreisgebiet hat sich die installierte Leistung der Biomasse-Anlagen in den vergangenen 10 Jahren von 3,3 MW in 2010 auf 9,7 MW in 2020 nahezu verdreifacht. Im Gegensatz zur PV sind die Potenziale für den weiteren Ausbau weitgehend ausgeschöpft. Wasserkraft Wasserkraft meint die Umwandlung der Strömungsenergie von fließendem Wasser in elektrische Energie in einem dafür gebauten Wasserkraftwerk. 10 Weltweit gesehen ist Wasserkraft eine der wichtigsten Erneuerbare-Energie-Formen. Beispielsweise wird in Norwegen fast der gesamte Strombedarf durch Wasserkraft erzeugt. In Deutschland hingegen sind es aufgrund der vielerorts geringen Fall- höhen und niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten nur wenige Prozentpunkte. Im Wetteraukreis beträgt die installierte Leistung der Wasserkraft seit 2010 bis 2020 unverändert etwa 600 Kilowatt. ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Winfried Eberhardt ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Michael Elsaß

Erneuerbare-Energie-Anlagen im Kreisgebiet Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über Anzahl, installierte Leistung, erzeugte Strommengen und Volllaststunden der EEG-geförderten Anlagen im Kreisgebiet. Für die erzeugte Strommenge bei den einzelnen Energieträgern spielt dabei weniger die Anzahl der einzelnen Anlagen, sondern vielmehr die installierte Leistung eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus sorgt eine hohe Anzahl von Volllaststunden im Jahr für einen hohen Stromertrag aus der Anlage. Dies ist insbesondere bei Biomasse- und Wasserkraftanlagen der Fall, da diese unabhängig von Wind und Sonne laufen. 11 Die Grafik links unten veranschaulicht den Zubau der verschiedenen Erneuerbare-Energie-Anlagen. Bemerkenswert ist der Anstieg der installierten Leistung in Höhe von 11,5 MW im Verlauf des Jahres 2020, der ausschließlich auf die neu in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlagen zurückzuführen ist. Bei den anderen alternativen Energieträgern gab es in 2020 keine Zunahme. Bei Biomasse- Anlagen fand der Zubau hauptsächlich im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 statt, bei der Windenergie kamen Anlagen in mehreren Etappen zwischen 2010 und 2018 hinzu. Vergleicht man die Entwicklung der EEG-geförderten Stromerzeugungsanlagen zwischen Wetterau- kreis und dem gesamten Land Hessen in 5-Jahres- Schritten ab 2010 (siehe Grafik rechts unten), so fällt zunächst der überdurchschnittliche anteilige Zubau der PV-Anlagen im Kreisgebiet ins Auge, was auf das vergleichsweise hohe Ausbaupotenzial solarer Anlagen im Kreis schließen lässt. Das Stagnieren des Ausbaus der Windenergie im Kreis weist auf geringe noch bestehende Potenziale hin, gepaart mit einem hohen administrativen und zeitlichen Aufwand von der Planung über die Genehmigung bis hin zur Inbetriebnahme der Windenergieanlage. Bei der Biomassenutzung fällt der Unterschied der Energiestruktur zwischen Kreis und Land eher gering aus. In Bezug auf die Wasserkraft zeigt sich, dass Wasserkraft weder im gesamten Land Hessen noch im Wetteraukreis eine wesentliche Rolle spielt. Abbildung: Entwicklung der installierten Leistung von EEG-Anlagen ab 2010 bis 2020 im Wetteraukreis (Datenquelle: LEA, 02/2022) Abbildung: Energiestruktur im Wetteraukreis im Vergleich zum Bundesland Hessen in den Jahren 2010, 2015 und 2020 (Datenquelle: LEA, 02/2022) Energieträger Anlagen Installierte Leistung Erzeugte Strommenge Volllaststunden Anzahl MW (el) MWh h Windenergie 33 55,2 88.800 1.609 PV-Anlagen 6332 101,9 76.800 754 Biomasse 31 9,7 54.000 5.560 Wasserkraft 6 0,6 3.200 5.264 Summe 6.402 167,4 222.800 Tabelle: Anzahl, installierte Leistung der EEG-geförderten Anlagen, erzeugte Strommenge und Volllaststunden der Anlagen in 2020 im Wetteraukreis (Datenquelle: LEA, 02/2022)

12 Die Medien berichten fast täglich über den Klimawandel und die Klimapolitik in Deutschland, Europa und der Welt. Dennoch bleibt das Thema für viele meist abstrakt – es fehlt den Menschen der Bezug zur eigenen Lebenswirklichkeit. Dabei können klimaschützende Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und Energiesparen auch leicht im eigenen Haushalt umgesetzt werden. Durch das Beherzigen einiger einfacher Tipps für den Alltag können wir alle für die Reduzierung des eigenen CO2-Fußabdrucks sorgen und somit unmittelbar zum Klimaschutz beitragen. 1. D en eigenen Energieverbrauch im Blick behalten – Einsparpotenziale heben Dieser Tipp verliert vermutlich nie an Aktualität. Energie sparen schont nicht nur den eigenen Geldbeutel, auch die Umwelt dankt es Ihnen. Und mit einer kleinen Herausforderung macht es sogar richtig Spaß! Versuchen Sie zum Beispiel, Ihren Stromverbrauch vom Vorjahr bewusst zu unterbie- ten. Und überprüfen Sie zu Beginn der Heizperiode, ob alle Heizkörper einwandfrei funktionieren. Mehr dazu, wie Sie im Haushalt Energie sparen können, erfahren Sie im Kapitel Energieeffizienz von Alt- und Neubauten. 2. Bei Lebensmitteln auf Bioqualität, Regionalität bzw. das Fair Trade Siegel achten Biolebensmittel gibt es mittlerweile nicht mehr nur im Naturkosthandel und Biomärkten, auch bei verschiedenen Lebensmittelhändlern lassen sich regionale Bioprodukte finden. Und im ländlichen Raum sorgt der nahe gelegene Hofladen für die direkte Vermarktung. Der Bio-Einkaufsführer Wetterau gibt Ihnen einen guten Überblick und listet viele Adressen auf. Sie finden ihn digital unter: www.wetteraukreis.de/oekomodellregion Und auch bei Lebensmitteln, die aus Rohstoffen bestehen, die nicht in unseren Breiten angebaut werden, wie Kakao oder Kaffee, gibt es gute Alternativen. Achten Sie hierbei auf das Fair-Trade-Siegel. Mehr dazu erfahren Sie unter: www.wetteraukreis.de/fairtrade Klimaschutztipps für jeden Tag ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Winfried Eberhardt

13 3. Plastik vermeiden Plastik gilt wegen seiner hohen Haltbarkeit nach wie vor als Allround-Material und wird massenhaft verwendet, insbesondere als Verpackungsmaterial. Da es sich aber nur extrem langsam abbaut und auch nicht immer ordnungsgemäß entsorgt wird, findet es sich mittlerweile überall. In Gewässern und Landschaft, im Abwasser, in verschiedenen Kosmetika und Reinigungsmitteln, in unserer Kleidung und sogar in der Luft wird Plastik nach- gewiesen. Tendenz stetig steigend. In vielen Bereichen lässt sich Plastik aber vermeiden, denn es gibt allerhand Alternativen und sogar Siegel, die bestätigen, dass das Produkt frei von Plastik ist. Darüber hinaus gibt es vielerorts sogenannte „Unverpacktläden“, beispielsweise in Bad Nauheim, Friedberg und Reichelsheim, in denen man die Behältnisse selbst mitbringt und wieder auffüllt. Und auch in vielen Supermärkten können insbesondere an Frischetheken und in der Obst- und Gemüse- abteilung eigene Behältnisse und Netze verwendet werden. 4. Weniger neu kaufen, lieber leihen oder teilen Für jedes neue Gerät, Kleidungsstück oder Accessoire sind Ressourcen nötig und deren Gewinnung und die anschließende Produktion sind mit CO2-Emissionen verbunden. Daher ist es ratsam, bewusst und ressourcen- schonend zu konsumieren, das heißt, jeden Neukauf zunächst auch kritisch zu hinterfragen. Brauche ich das wirklich? Gibt es vielleicht jemanden, bei dem ich das Gerät leihen kann? Geteilte Autos, Kleidertausch, geliehene Werkzeuge, reparierte Haushaltsgeräte – die Beispiele sind vielfältig und auch im Wetteraukreis gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Dinge gemeinschaftlich zu nutzen. Als Beispiel seien hier stellvertretend der Verein „Dorfbeweger“ in Effolderbach genannt, der ein privates Carsharing, einen E-Bike-Verleih sowie mehrere Mitfahrbänke organisiert oder auch regelmäßig wiederkehrende Repair Cafés in mehreren Städten im Wetteraukreis. 5. Auf grünen Strom umsteigen und selbst Strom erzeugen Mit der Umstellung auf Ökostrom unterstützen Sie die Energiewende und sparen unmittelbar CO2-Emissionen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem regionalen Energieversorger nach dessen Grünstrom-Produkten. Außerdem gibt es inzwischen verschiedene Wege, um Strom selbst zu erzeugen. Eine gängige Möglichkeit ist die eigene Photovoltaikanlage, die seit der Markteinführung von Mini- bzw. Balkon-Solaranlagen oft sogar bei einer gemieteten Wohnung umsetzbar ist. Sind alle Voraussetzungen für die Installation erfüllt und ist die solare Einstrahlung am gewählten Standort hinlänglich, produzieren Sie mit der Photovoltaikanlage Ihren eigenen Ökostrom und verbrauchen evt. sogar einen Großteil direkt selbst an Ort und Stelle. Weitere Optionen sind Kleinwindkraftanlagen, die Windenergie in Strom umwandeln oder Blockheizkraftwerke, die zugleich Wärmeenergie und Strom erzeugen. 6. Radfahren Das nachhaltige Fortbewegungsmittel Nummer eins vor allem für kürzere Strecken ist und bleibt das Fahrrad. Der Antrieb per Muskelkraft ist klima- freundlich und gerade bei Strecken von wenigen Kilometern ist man mit dem Rad oft ebenso schnell oder wegen der fehlenden Parkplatzsuche sogar schneller als mit dem eigenen PKW. 7. Wälder schützen Wälder sind extrem wichtig – sowohl für das regionale Mikroklima als auch für das Klima der Erde insgesamt. Denn die vielen Bäume wandeln das klimaschädliche Treibhausgas CO2 per Photo- synthese in überlebenswichtigen Sauerstoff um. Schon mit kleinen Maßnahmen können auch Sie helfen, den Wald zu schützen. Gehen Sie sparsam mit Holz und Papierprodukten um. Nutzen Sie, wo immer es geht, Recyclingpapier. Und achten Sie beim Kauf von Holzprodukten auf das FSC-Siegel. ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Winfried Eberhardt

Altbauten verschlingen eine unvorstellbare Menge an Heizenergie. In früheren Jahren war es keine Seltenheit, dass ein Haus in einem Jahr 200 bis 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter verbraucht hat – das entspricht circa 20 bis 30 Litern Heizöl pro Quadratmeter. In den achtziger Jahren setzte dann die Entwicklung energiesparender Maßnahmen ein, die den Verbrauch zunächst auf zehn bis fünfzehn Liter pro Quadratmeter und Jahr senkten. Dies wurde dann fortgeführt, bis die ersten Passiv- oder 1,5-Liter-Häuser entstanden, die heute nur noch von sogenannten Null-Energie-Häusern übertroffen werden. So sind Neubauten heutzutage überaus energieeffizient – und auch Altbauten können dank technischer Erneuerungen so saniert werden, dass ein hohes Maß an Energie eingespart werden kann. Den Energieverbrauch genau im Auge zu behalten, ist also eine Entwicklung der letzten Jahrzehnte. 14 Das Verständnis, dass ein umweltbewusstes Verhalten in punkto Heizen und Stromverbrauch notwendig ist, hat in unserer Gesellschaft einen festen Platz eingenommen. Und es stehen auch vielfältige technische Möglichkeiten der Umsetzung zur Ver- fügung: effiziente Fenster, hochwärmedämmende Außenbauteile sowie modernisierte Abluftanlagen sind nur eine kleine Auswahl der bestehenden Angebote. Je mehr Energie Sie durch solche Maßnahmen einsparen, umso mehr schonen Sie die Umwelt – und das zahlt sich aus: Die Investition in energieeffiziente Bauteile lohnt sich. Durch die Heizkostenentlastung eines energieeffizienten Hauses werden sich Ihre Betriebskosten beachtlich verringern und die Anschaffungskosten sind schnell ausgeglichen. Planen Sie dieses bauliche Vorhaben gewissenhaft und vorausschauend, denn nur durch die richtige Kombination verschiedener Faktoren ergibt sich der gewünschte Effekt. Sanieren und Energiesparen schont Umwelt und Geldbeutel ⓒ Wetteraukreis, Fotograf: Winfried Eberhardt

15 Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten ebenso wie eine weitere Änderung zum 1. Januar 2023: Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frühere Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz wurden mit dem GEG zusammen- geführt. Die geltenden europäischen Vorgaben zur Gesamt- energieeffizienz von Gebäuden wurden mit dem GEG 2020 vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das Energieeinsparrecht integriert. Energieeffizienz von Alt- und Neubauten ⓒ Ingo Bartussek · adobestock.com Wesentliche Neuerungen durch das GEG 2020: Mit dem GEG 2020 wurde ein neues gleichwertiges Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung von Wohngebäuden (sogenanntes Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude) eingeführt. Die beim Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien kann auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien erfüllt werden. Das GEG sieht außerdem Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards vor. Die bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs zu verwendenden Primärenergiefaktoren werden direkt im GEG geregelt. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Primär- energiefaktoren für Bauherren und Eigentümer. Das GEG setzt damit neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätze beim energieeffizienten Bauen.

16 Ausführliche Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie unter: www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/ bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeude energiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-artikel.html Wesentliche Änderungen durch das GEG 2023: Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergie- bedarfs für Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. – Anpassung des in Anlage 5 des GEG geregelten vereinfachten Nachweisverfahrens für Wohngebäude. Anlagenoptionen, die im vereinfachten Nachweisverfahren nicht aufgeführt werden, sind weiterhin im Rahmen des Referenzgebäudeverfahrens umsetzbar, so dass das Referenzgebäudeverfahren technologieoffen ist. – E inführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen für den nicht erneuerbaren Anteil von 1,2 eingeführt (statt 1,8). – Anpassung der Regelung zu den Fördermaßnahmen in § 91 GEG an die Anhebung des Anforderungs- niveaus. Für die Umsetzung der übrigen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Änderung des GEG stehen Einzelheiten noch nicht fest. Aktuelle Energieeinsparverordnungen Zur Bewältigung der aktuellen Energiekrise, insbesondere der Gasknappheit hat die Bundesregierung im Herbst 2022 zwei Energieeinsparverordnungen verabschiedet. EnSikuMaV Im ersten Schritt wurden kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in den Blick genommen. Dafür ist am 1. September 2022 die Verordnung mit dem komplizierten Titel Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (kurz EnSikuMaV) in Kraft getreten. Sie gilt zunächst für sechs Monate. Demgemäß dürfen Arbeitsstätten in nichtöffent- lichen Nichtwohngebäuden nur noch bis 19 Grad geheizt werden. Die Beheizung von Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden ist bis auf definierte Ausnahmen verboten. Auch die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme der Sicherheits- unde Notbeleuchtung ist demnach untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden sind von der Verordnung auch betroffen. ⓒ Ingo Bartussek · adobestock.com

17 ⓒ maho · adobestock.com Mieter dürfen danach freiwillig die Temperatur absenken, Vermieter bleiben hingegen verpflichtet, die notwenigen Vorlauftemperaturen vorzuhalten. Gemäß § 3 der EnSikuMaV werden entsprechende Vorgaben in Mietverträgen unwirksam. Angemessenes Heizen sowie ausreichendes Lüften bleiben trotzdem Pflicht, das heißt Schäden in der gemieteten Wohnung dürfen durch das Energiesparen nicht zustande kommen. Außerdem wurde ein Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für private Schwimm- und Badebecken (§ 4 EnSikuMaV) erlassen. Private Innen- und Außenpools sowie Aufstellbecken dürfen nicht mehr mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz geheizt werden. Ausgenommen sind Pools, deren „Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen“ ist. Laut Verordnung gelten des Weiteren Informationspflichten über Preissteigerungen (§9 EnSikuMaV). Gasversorger sollen die Eigentümer als Endkunden bis zum 30. September über Energieverbräuche und Energiekosten während der letzten Heizperiode und über voraussichtliche Energiekosten für die aktuelle Heizperiode informieren. Es muss außerdem das rechnerische Einsparpotential in kWh und Euro bei Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius ausgewiesen werden. Die Eigentümer der Wohngebäude sind wiederum verpflichtet, die Informationen der Versorger unverzüglich an ihre Nutzer (Mieter und Wohnungseigentümer) weiterzuleiten. EnSimiMaV Zum 1. Oktober 2022 folgte der zweite Schritt mit dem Inkrafttreten der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (kurz EnSimiMaV). Die mittelfristig wirksamen Maßnahmen gelten für zwei Jahre bis zum 30. September 2024 und betreffen folgende Bereiche für Wohngebäude: Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung (§2 EnSimiMaV) Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen mit einer erdgasbetriebenen Heizungsanlage müssen ihre Heizung überprüfen und optimieren lassen. Dafür haben sie ab dem 1. Oktober 2022 zwei Jahre lang Zeit. Für die Prüfung müssen Fachleute beauftragt werden. Mieter und Mieterinnen sind nicht involviert. Gemäß Verordnung wird geprüft, – ob die technischen Parameter der Heizung hinsichtlich Energieeffizienz optimiert sind, – ob ein hydraulischer Abgleich der Heizung erforderlich ist, – ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden, – inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten. Ausnahmen von der Pflicht gelten beispielsweise bei vergleichbaren Prüfungen, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegen. Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer von großen Wohngebäuden mit Gaszentralheizungssystem (§3 EnSimiMaV) Sofern der hydraulische Abgleich in den betreffenden Gebäuden mit Gasheizung noch nicht durchgeführt wurde, wird dieser mit einer Frist bis zum 15. September 2024 Pflicht. Hierdurch kann der Gasverbrauch maßgeblich gesenkt werden. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich sind vom Eigentümer zu tragen. Als große Gebäude zählen hier Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten und öffentliche Gebäude ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche. Ausnahmen betreffen beispielsweise Gebäude, deren Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde oder innerhalb von sechs Monaten nach Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung bevorsteht.

18 ⓒ Stockwerk-Fotodesign · adobestock.com Pumpenaustausch (§4 EnSimiMaV) Eigentümer von Gebäuden mit Erdgasheizungen sind des Weiteren verpflichtet, die Heizungspumpen bis zum Stichtag am 15. September 2024 auszutauschen, sofern die Pumpe nicht den Mindestanforderungen gemäß Abs. 2 der Verordnung entsprechen. Auf Basis verfügbarer Daten zum Gebäude- und Heizungsbestand und entsprechender Schätzungen wird eine Energieeinsparung durch konsequente Umsetzung der EnSimiMaV von insgesamt über 20 Terrawattstunden (TWh) prognostiziert. Energieausweis ist Pflicht Quelle: www.dena.de Die Energieausweis-Pflicht regelt, dass bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Zertifikat über den Energiebedarf vorgelegt werden muss. So sollen Verbraucher objektiv informiert werden. Außerdem ermöglicht der Energieausweis den Vergleich des Energiebedarfs verschiedener Objekte und wird so zum maßgeblichen Entscheidungshelfer bei der Wahl zwischen Haus oder Wohnung. Der Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude und ist zehn Jahre gültig. Kernstück des Energieausweises ist der Energiekennwert, der in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird. Nach diesem werden die Gebäude eingeordnet. Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurde auch für Nichtwohngebäude der Nachweis eines Energieausweises vorgeschrieben. Bei öffentlichen Gebäuden wird ein sogenannter Jahres-Primärenergiebedarf ermittelt, dessen Ergebnis der Gebäudebesitzer aushängen muss, damit es für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ausnahmeregelungen existieren für Zwangsversteigerungen und denkmalgeschützte Häuser.

19 Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Für bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut wurden sowie für alle Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Ab Baujahr 1978 und mehr als 5 Wohneinheiten besteht die freie Wahl, welche Art von Ausweis beantragt wird. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweis- aussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle. Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren. Das Ende dieses Abrechnungszeitraums darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie den Energieverbrauch im Gebäude senken können. Vorzeigepflicht seit 2013 Bisher waren Eigentümer und Vermieter lediglich dazu verpflichtet, ihren Energieausweis auf Ver- langen vorzulegen. Der Gesetzgeber verlangt nun bei Vermietung und Verkauf von Immobilien immer einen Energieverbrauchs- oder Energiebedarfs- ausweis vorzulegen. Die Qualität muss stimmen Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises und auf die Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung. So könne der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln. Info Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis nur zehn Jahre lang gültig ist. Nach Ablauf dieser Zeit muss dieser erneuert werden, wenn das Haus oder eine Wohnung darin wieder vermietet oder verkauft werden soll. Falls Maßnahmen ergriffen werden, die das Gebäude energieeffizienter machen, kann ebenfalls eine Neuausstellung des Energieausweises verpflichtend sein. Info Ihr Vorteil: Die im Energieausweis inte- grierten „Modernisierungs-Tipps“ zeigen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen die beste Energieklasse erreicht werden kann. Wohnungsunternehmer erhalten wertvolle Informationen für das Instandsetzen und Modernisieren sowie den Verkauf von Objekten. ⓒ maho · adobestock.com

Hohe Energiekosten lassen sich vermeiden, wenn man folgende Energiespartipps beachtet und beim Kauf von neuen Haushaltsgeräten auf den Stromverbrauch bzw. auf die Effizienzklasse der Produkte achtet. Energiespartipps im Haushalt • Verwenden Sie Steckdosenleisten mit Schalter um sicher zu gehen, dass alle Haushaltsgeräte vom Stromnetz getrennt sind und nicht im Stand-by-Modus weiterhin Energie verbrauchen. • Beim Neukauf eines Computers sollten Sie sich überlegen, ob es nicht auch ein Notebook sein könnte. Diese sind nicht nur platz- sondern auch energiesparend. • Baden ist teurer als duschen, da viel mehr Wasser benötigt wird! Ein Vollbad ergibt mindestens drei Duschen. • Mit einem Sparduschkopf können Sie mehr als die Hälfte an Warmwasser einsparen. Rund 18 Liter verbrauchen Sie pro Minute mit einem normalen Duschkopf, nur rund sechs bis acht Liter mit einem Sparduschkopf. 20 • Statt mit 60 Grad nur mit 40 Grad zu waschen spart rund 50 Prozent Energiekosten. Oft reichen bei dem Stand der heutigen Waschmittel auch 30 Grad! • In der warmen Jahreszeit lohnt es sich, auf den Wäschetrockner komplett zu verzichten. • Auch ein voller Staubsaugerbeutel erhöht den Stromverbrauch. Also rechtzeitig wechseln! Effizienzklassen für Elektrogeräte Sie sollten beim Kauf von Elektrogeräten auf die Effizienzklassen achten. Der Buchstabe A steht hierbei für einen niedrigen Verbrauch. Bei Kühl- und Gefriergeräten sowie Waschmaschinen und Geschirrspüler gibt es inzwischen sogar Klasse A+++. Diese bezeichnet Elektrogeräte, die 60 % weniger Strom verbrauchen als Geräte der Energieklasse A. Dieser Unterschied macht sich auch im Portemonnaie bemerkbar. Seit 2021 verzichtet man schrittweise auf die Plus-Klassen A+ bis A+++. Die farbige Effizienzskala bleibt jedoch erhalten. Die neue Einteilung reicht wieder von A bis G. ⓒ Olivier Le Moal · adobestock.com

21 An Gebäuden, die vor mehreren Jahrzehnten erbaut wurden, macht sich das Alter meist deutlich bemerkbar. Die Witterung, die Abnutzung durch die Bewohner sowie weitere Einflüsse ziehen auch ein standfestes Haus in Mitleidenschaft. Auch aus energetischer Sicht sind traditionelle Gebäude nicht sehr effektiv. Dennoch ist der Kauf eines älteren Hauses eine interessante Alternative zu einem Neubau, denn die Käufer profitieren von den bestehenden Strukturen und haben die Möglichkeit, das Haus im Zuge einer Komplettsanierung den heutigen Anforderungen anzupassen. Was bedeutet es nun, ein Gebäude zu „sanieren“? Durch diese Maßnahme soll ein Bauwerk mit Hilfe innovativer Techniken wiederhergestellt und modernisiert werden. Indem alle Mängel beseitigt werden, soll die Bewohnbarkeit wiederhergestellt und ein angemessener Lebensstandard gewährleistet werden. Zu diesen Maßnahmen zählen die Instandhaltung bzw. -setzung, die Umnutzung, die Renovierung oder Modernisierung sowie die energetische Verbesserung eines Gebäudes. Erfolgreich Sanieren ⓒ marog-pixcells · adobestock.com Energiekennzahl ermitteln Der erste Schritt zu einer energetisch und ökonomisch sinnvollen Gebäudesanierung ist die Ermittlung des Gebäudeenergiestandards. Richtwert hierfür ist die sogenannte Energiekennzahl, die sich aus dem Jahresenergieverbrauch errechnet. Der jähr- liche Energieverbrauch pro Quadratmeter ist eine ähnliche Vergleichsgröße wie der Benzinverbrauch eines Autos pro 100 Kilometer. Die Energiekennzahl kann leicht selbst berechnet werden: Der Jahresheizenergieverbrauch wird durch die beheizte Wohnfläche dividiert. Ist in dem Energieverbrauch die Warmwasserbereitung mit enthalten, so werden pauschal 1.000 Kilowattstunden für jede im Haushalt lebende Person vor der Division abgezogen. Formel: (Jahresheizenergieverbrauch – 1000 kWh/ pro Person) : Wohnfläche = Energiekennzahl

22 61194 Niddatal · Zuseweg 3 Tel. 06034/907659 · Fax 907660 info@stelzundsohn.de www.stelzundsohn.de • Bodenbeläge • Vollwärmeschutz • eigener Gerüstbau • Brandschutzarbeiten • Trockenbau • Anstricharbeiten • Verputzarbeiten • Tapezierarbeiten Inh. Peter Langer · Maler- und Lackierermeister Grabenlose Rohrsanierung LÖSUNG: GRABENLOSE KANALSANIERUNG Früher gab es zur Behebung der Schäden an Rohrleitungen stets die eine Möglichkeit: Rohre freilegen und austauschen. Diese Variante war jedoch oft mit langwierigen Baggereinsätzen, lästigen Stemmarbeiten und dementsprechend auch schnell mit unangenehm hohen Kosten verbunden. Heute gibt es glücklicherweise zahlreiche Möglichkeiten die Reparatur und Sanierung der Rohre von innen vorzunehmen – das heißt: ohne jegliches Aufstemmen von Wänden oder Aufbaggern von Garten- bzw. Ho‡ächen. Wir als Ihr zuverlässiger Dienstleister haben uns auf die Anwendung dieser modernen Verfahren zur grabenlosen Rohrsanierung spezialisiert. Hierbei kann auf fast alle Schadensbilder in Kanälen schnell und e‰zient reagiert werden. SCHADHAFTE ABWASSERROHRE Da Abwasserleitungen zum Großteil im Erdreich versteckt sind, müssen diese einer enormen Belastung standhalten. Hier kommt es nach einiger Zeit allerdings oft dazu, dass die statischen Eigenschaften der Rohre nachgeben. Es kommt zu Rohrverschiebungen, Wurzeleinwüchsen, Rissbildungen oder Rohrbrüchen. WIR BIETEN AN: • Schlauchliner • Kurzliner • Rohrinspektionen • Entfernen von Abflussverstopfungen • Sanierung von Abwassergruben • Sanierung von Öl- u. Fettabscheidern • Dichtheitsprüfungen WOZU KÖNNEN SCHADHAFTE ABWASSERROHRE FÜHREN? • Rohrverstopfungen • Wasserschäden • Wasserrückstau • Absacken von Hof- oder Gartenflächen • Wertverlust Ihrer Immobilie Wolf Umweltdienste GmbH • Am Kälberberg 15 • 63654 Büdingen • info@wolf-umweltdienste.de Jetzt informieren: 06042 - 958 950 • wolf-umweltdienste.de ⓒ PixelboxStockFootage · adobestock.com

Der Energieverbrauch eines Haushalts kann den Rechnungen des Energieversorgers entnommen werden: am besten die gemittelten Werte der letzten Jahre vergleichen. Bei eigenen Ablesungen am Gaszähler oder an der Messanzeige des Öltanks kann der Verbrauch umgerechnet werden: Faustregel: 1 Liter Öl = ~ 1 Kubikmeter Erdgas = ~ 10 kWh. Feuchtigkeit – der größte Feind des Mauerwerks Eine häufige Ursache dafür, dass Häuser einer Sanierung bedürfen, sind feuchte Mauern. Ist das Fundament eines Gebäudes nicht ordnungsgemäß abgedichtet, kann es schnell dazu kommen, dass Wasser in das Mauerwerk eindringt, und das hat folgenschwere Auswirkungen. Erkennbar wird es an dem typisch modrigen Geruch, der sich verbreitet, an den Flecken an der Wand oder an der aufgeweichten Tapete. Auch die Bausubstanz nimmt großen Schaden. Nicht zuletzt besteht ein gesundheitliches Risiko, da die Atemwege sowie die Haut angegriffen werden und Kopfschmerzen auftreten können. Aus diesen Gründen sollten feuchte Mauern so schnell wie möglich trocken gelegt werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: Bei einer Ausgrabung wird das Erdreich rund um die Hausmauer abgetragen, um eine Isolierung anbringen zu können. Dieses Verfahren ist relativ aufwendig und eignet sich am besten für freistehende Häuser. Eine sehr häufig angewendete Technik, um Feuchtigkeitsschäden zu beheben, ist die Injektion in vor23 gebohrte Löcher im Mauerwerk. Das Injektionsmittel verdichtet die Poren im Mauerwerk und sorgt dafür, dass kein Wasser mehr eindringen kann. Diese Methode ist sehr effektiv und überzeugt durch ihr Preis-Leistungsverhältnis, jedoch sollte man unbedingt auf eine professionelle Anwendung achten. Energetische Sanierung: DÄMMUNG Was heutzutage eine große Rolle spielt ist die Frage, wie ein Wohnhaus so renoviert werden kann, dass es mit möglichst geringem Energieaufwand betrieben werden kann. Sogar per Gesetz – nämlich durch das Gebäudeenergiegesetz – wird vorgeschrieben, energiesparende Maßnahmen einzuleiten. Bei einer Sanierung richtet sich deshalb das Hauptaugenmerk auf die Dämmung, damit so wenig Heizenergie wie möglich verschwendet wird. Dabei kann bei alten Häusern, die oft Unmengen von Heizenergie schlucken, der Verbrauch auf drei bis vier Liter im Jahr pro Quadratmeter gesenkt werden. Eine funktionstüchtige Wärmedämmung ist die größte Energieeinsparmöglichkeit: Sie sorgt nicht nur für ein behagliches Raumklima und körperliches Wohlbefinden, sondern auch für eine intakte Wärmeregelung. Die Dämmung muss dabei dafür sorgen, dass die Wärme im Winter gespeichert wird und im Sommer abgehalten wird. Außerdem soll sie extreme Wärmeschwankungen und das Eindringen von Feuchtigkeit verhindern. Info Viele Altbauten sind noch mit Asbest belastet. Die Verwendung dieses Materials ist aufgrund der hohen Gesundheitsrisiken seit 1993 verboten. Sogenannte „Altlasten“ dürfen allerdings nur von Unternehmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, entfernt werden. Zuvor wird ein Gutachten erstellt, welches das Vorhaben rechtlich absichert. Wird dabei eine „außergewöhnliche Belastung“ festgestellt, können die Kosten für die Asbestsanierung an einem selbstgenützten Gebäude von der Steuer abgesetzt werden. Info Die DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) hat in Zusammenarbeit mit Handwerkern, Architekten, Verbraucherzentralen sowie verschiedenen Banken die Kampagne „Haus sanieren – profitieren“ gestartet. Ein geschulter Fachmann kommt zu Ihrer Wunschimmobilie und prüft kostenlos und unverbindlich deren Zustand. Bei diesem „Energie-Check“ erhalten Sie wertvolle Hinweise für die Verbesserung der Dämmung, der Fenster und Heizsysteme, wodurch sich der Mehrwert Ihres Gebäudes steigert. Mehr dazu unter: www.modernisierungsbuendnisse. de/index.php?menuecms=2972

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