Familien- und Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Wörrstadt

Headline Familien- und Seniorenwegweiser

Ihre Immobilien-Makler in der Region! Hausverkauf ist Vertrauenssache! C&W Immobilien GmbH Am Sonnenhang 3 55288 Schornsheim Telefon: 06732 - 9 35 64 32 Mobil: 0173 - 3 26 31 38 Mobil: 0152 - 33 75 79 72 E-Mail: info@cw-immo24.de www.cw-immo24.de Wir verkaufen Ihre Immobilie schnell, unkompliziert und zum bestmöglichen Marktpreis!

1 Vorwort Liebe Familien, liebe Seniorinnen und Senioren, für Familien und Senioren gibt es in unserer Verbandsgemeinde ein weitreichendes Angebot an Hilfen und Beratung, Kontakt- und Unterstützungsmöglichkeiten. Dafür bin ich den Einrichtungen, Organisationen, Verbänden, Initiativen und Vereinen, die in diesem Aufgabenfeld eine wichtige und hochgeschätzte Arbeit leisten, sehr dankbar. Mein besonderer Dank gilt dabei auch den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die diese Angebote unterstützen, sich für Familien und Senioren engagieren und Hervorragendes leisten. Der 1. Familien- und Seniorenwegweiser soll Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Angebote geben und eine bessere Orientierung ermöglichen. Sie finden alle wesentlichen Themen von der Familiengründung bis hin zu den vielseitigen Angeboten für Seniorinnen und Senioren in unserer Verbandsgemeinde. Die Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Beratungsangebote und die Notruftafel sind darin verzeichnet, wodurch Ihnen die Broschüre auch zum kleinen Helfer in vielen Lebenslagen werden soll. Trotz aller Bemühungen um Vollständigkeit und Aktualität, verändern sich im Laufe der Zeit die Angebote und Ansprechpartner. Sie finden dieses Informationsangebot daher auch aktualisiert unter www.total-lokal.de. Ein herzliches Dankeschön gilt den vielen regionalen Wirtschaftspartnern, die mit ihrem Inserat diese Broschüre unterstützt haben. Ich freue mich, wenn Ihnen der Familien- und Seniorenwegweiser viel Interessantes, aber vor allem auch Nützliches sowie Hilfreiches bietet und Ihnen vielseitige Impulse für Ihre Lebensgestaltung gibt. Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen Ihr Markus Conrad Bürgermeister

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Eltern werden Mutterschutz 4 Mutterschaftsgeld 4 Schwangerschaft und Geburt 4 Hebammen 4 Familienhebammen und „Frühe Hilfen“ 5 Geburtsbeurkundung 5 Krankenkassenanmeldung 6 Elternzeit 6 Willkommenstasche für Neugeborene 6 Finanzielle Unterstützung 6 Elterngeld – „Elterngeld plus“ 6 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 7 Kindergeld und Kinderzuschlag 7 Unterhalt 7 Unterhaltsvorschuss 7 Bildungs- und Teilhabepaket 8 Sonstige Leistungen 8 Beratungsangebote 8 Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung 8 Adoptions- und Pflegekinderfachdienst 9 Beratung zur Vaterschaftsfeststellung, Vaterschafts- anerkennung und Sorgeerklärung 9 Checkliste für die Zeit vor und nach der Geburt 10 Eltern sein Gesundheitswesen 11 Pflege eines kranken Kindes 11 Vorsorgeuntersuchungen 11 Stillgruppen 12 Stillberatung für junge Mütter 13 Mütter-Väter-Kind Treff 13 Krabbelgruppen 13 Patenschaften „Pro Eltern“ 13 Frühförderangebote 13 Beratungsstelle für Erziehungsberechtige, Kinder und Jugendliche 14 Frühförderung bei Entwicklungsverzögerung 14 Antrag auf Zusatzvolumen für Windeln 14 Betreuungseinrichtungen 15 Kindertagespflege 15 Kindertageseinrichtungen 15 Integrationsplätze für Kinder mit Behinderung 15 Kommunale Kindertageseinrichtungen 16 Kommunale Krippe und Hort 17 Kirchliche Kindertageseinrichtungen 17 Kindertageseinrichtungen freier Träger 17 Kinder- und Abenteuerspielplätze 18 Familienerholung 19 Bildung Grundschulen 20 Sprachpaten an den Grundschulen 22 Schulsozialarbeit an den Grundschulen 22 Weiterführende Schulen 22 Berufsausbildung 25 Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und Studieren 50 Plus 27 Kreisvolkshochschule 27 Kreismusikschule 27 Jugendpflege Ferienbetreuung 28 Ehrenamt 28 Neuborn-Open-Air-Festival 29 Streetworker 29 Jugendmedien- und Jugendschutz 30 Politische Bildung und Beteiligung 30 Mobilität von Kindern und Jugendlichen 31 Senioren – Beratung, Hilfe und Pflege Beratung 32 Pflegeberatung 32 Gemeindeschwester+ 32 Qualitäts- und Beschwerdetelefon 32

U = Umschlagseite 3 Inhaltsverzeichnis Mobile Hilfen und Pflege zu Hause 33 Mahlzeitendienste 33 Hausnotruf 33 Haushaltsnahe Dienstleistungen 34 Alltagsbegleiter 34 Ehrenamtliche Begleithilfe und Besuchsdienste 35 Hilfen für pflegende Angehörige 35 Senioren-Begegnungsstätte 35 Unterstützung im Alter 37 Ambulante Pflegedienste 37 Kurzzeit- und Verhinderungspflege 37 Teil- und vollstationäre Pflege 39 Tagespflege 39 Vollstationäre Pflege 39 Freizeitaktivitäten für alle Generationen Öffentliche Bibliothek und Büchereien 41 Tourismus GmbH „Im Herzen Rheinhessens“ 42 Neubornbad 42 Seniorenbegegnungsangebote 42 Heimat- und Brauchtumspflege 42 Kleinkunstbühnen 43 Vereine, Verbände und Kirchen 43 Ehrenamtliches Engagement 43 Lokale Agenda 2030 43 Mobilität 43 Beratung und Information für alle Generationen Wohlfahrts- und Sozialverbände 45 Deutsche Rentenversicherung 45 Häusliche Gewalt – Sexueller Missbrauch 45 Generationenbeauftragte 45 Gleichstellungsbeauftragte 46 Fachstelle für Migration und Integration 46 Schuldner- und Insolvenzberatung 46 Schwerbehindertenausweis 47 Sozialpsychiatrischer Dienst 47 Selbsthilfegruppen 47 Suchtberatung 47 Telefonseelsorge 48 Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung 48 Ambulante Palliativversorgung 49 Hospizbegleitung 49 Verbraucherberatung 49 Beratung „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ 50 Seniorensicherheitsberatung und Opferhilfe 50 Haus- und Familienpflege 51 Tafel e. V. Alzey 51 Heiraten 51 Gesundheitswesen Kliniken 53 Apotheken 53 Notruftafel 55 Inserentenverzeichnis / Impressum U3 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Headline FAMILIEN- UND SENIORENWEGWEISER Hinweis in eigener Sache Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in der Ihnen vorliegenden Veröffentlichung überwiegend die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

4 Eltern werden Werdenden Müttern und Eltern stehen in unserer Verbandsgemeinde und im Landkreis Alzey-Worms vielfältige Angebote rund um die Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft zur Verfügung. Besonders wenn das erste Kind unterwegs ist, tauchen viele Fragen auf, die oftmals eine spezielle Beratung und Unterstützung für die jungen Familien erforderlich machen. Mutterschutz Aufgabe des gesetzlichen Mutterschutzes ist, die im Arbeitsverhältnis stehende Mutter und das werdende Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz zu schützen. Wenn eine Beschäftigung während der Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden würde, wird die Schwangere durch ein ärztliches Attest oder durch ein betriebliches Beschäftigungsverbot von der Tätigkeitsausübung freigestellt. Damit diese weitreichenden Schutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden können, sollte die Schwangere, die in einer angestellten Tätigkeit steht, ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über ihre bestehende Schwangerschaft und den Geburtstermin informieren. Es besteht zudem ein Schutz vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft sowie bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, jedoch höchstens bis zum Ablauf von vier Monaten nach dem Entbindungstermin. Das Gesetz beinhaltet neben den Kündigungsschutzregelungen, Schutzmaßnahmen und sichert der Mutter das Einkommen für die Zeit des Beschäftigungsverbotes. Mutterschaftsgeld Schwangeren und jungen Müttern steht rund um die Geburt besonderer Schutz zu. Innerhalb der Mutterschutzfrist haben Mütter, die vor der Geburt ihres Kindes einer angestellten Tätigkeit nachgegangen sind und pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld durch das Bundesversicherungsamt, zuzüglich des Arbeitgeberzuschusses, erhalten. Weitere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes sowie unter www.bmfsfj.de. Schwangerschaft und Geburt Neben der Hausgeburt und der Geburt in einer Hebammenpraxis stehen Ihnen wohnortnah Krankenhäuser für die Geburt und Nachsorge zur Verfügung, die Sie im Kapitel Gesundheitswesen finden. Hebammen Die Hebammenhilfe umfasst die Beratung, Betreuung und Hilfeleistung bei Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und in der Stillzeit sowie die Beratung zu Fragen der Familienplanung. Sie kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Geburtsvorbereitungskurse während der Schwangerschaft helfen, sich auf die bevorstehende Geburt vorzubereiten und werden von vielen Hebammen angeboten. Ebenso gehören beispielsweise Rückbildungskurse, Eltern-Kind-Kurse und Säuglingspflegekurse zum unterstützenden Angebot. Zur besseren Planung ist es hilfreich, frühestmöglich Kontakt mit einer Hebamme aufzunehmen. Hebammen in der Verbandsgemeinde Wörrstadt Hebamme Wohnort E-Mail Jakobi-Wittstock, Tanja  0170 2441704 Saulheim hej@herzundwunder.de Paulus, Cindy  06732 9519755 Wörrstadt post@hebammepaulus.de Rudolf, Julia  06732 6001695 Saulheim hebamme-j.rudolf@ web.de Staegemann, Angelika  06732 960320 Wallertheim angelika.staegemann@ gmx.de

5 Eltern werden Familienhebammen und „Frühe Hilfen“ Die Begleitung durch Familienhebammen dient der Unterstützung werdender Mütter / Erziehungsberechtigter durch die psychosoziale Beratung bei belastenden Lebensumständen sowie durch lebenspraktische Hilfestellungen zur Vorbereitung auf das Leben mit einem Kind. Dazu gehören im Wesentlichen die Beratung zur Pflege und Versorgung des Kindes sowie Hilfen zur Alltagsbewältigung. Diese Unterstützung kann kostenlos bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein aktuelles Verzeichnis der Familienhebammen und weiterer Hebammen im Landkreis erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms sowie über www.hebammensuche.de, www.ammely.de oder www.gkv-spitzenverband.de. „Frühe Hilfen“ sind Angebote für Eltern mit Kindern bis zum Alter von drei Jahren. Ziel ist die Unterstützung, Begleitung und Beratung von Familien, auch durch das Angebot der Familienpaten, um den Kindern positive Entwicklungsmöglichkeiten, Schutz und Förderung für ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Neben der alltagspraktischen Unterstützung dienen „Frühe Hilfen“ auch zur Stärkung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz. Beratend stehen Ihnen das Diakonische Werk und das Caritaszentrum zur Seite. Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen des Caritaszentrums Alzey Obermarkt 25, 55232 Alzey  06731 5487660 s.steuer@caritas-bingen.de, www.caritas-mainz.de Diakonisches Werk Rheinhessen Schlossgasse 14, 55232 Alzey  06731 95030 dw-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.dw-alzey-diakonie-rheinhessen.de Onlineberatung erhalten Sie unter www.bke-elternberatung.de oder kostenfrei unter  0800 1110550. Geburtsbeurkundung Nach der Geburt Ihres Kindes stellt Ihnen das Standesamt des Entbindungsortes eine Geburtsurkunde aus. Die Geburt des Kindes wird in der Regel direkt von den Krankenhäusern bzw. Geburtskliniken angezeigt. Hierfür benötigen Sie, je nach Ihrer Lebenssituation, verschiedene Unterlagen im Original. Bei verheirateten Müttern • Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus den Geburtenregistern beider Elternteile • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister; bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde, wobei fremdsprachige Unterlagen immer in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher erforderlich sind • Gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Erziehungsberechtigten Bei unverheirateten Müttern • Geburtsurkunde oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister der Mutter • Geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk • Ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter • Für die Eintragung der Vaterschaftsanerkennung und bei der Erklärung zur Bestimmung des Familiennamens ist es empfehlenswert, gemeinsam beim Standesamt vorzusprechen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Standesbeamten der Verbandsgemeindeverwaltung unter den Rufnummern  06732 601-2051 und 601-2101 zur Verfügung.

6 Eltern werden Krankenkassenanmeldung Möglichst direkt nach der Geburt sollte das Kind bei der Krankenkasse mit der Geburtsurkunde angemeldet werden, wobei die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung des Kindes in der Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils besteht. Auch der Abschluss einer privaten, beitragspflichtigen Krankenversicherung für das Kind ist möglich. Beratend steht Ihnen dazu Ihre Krankenkasse zur Verfügung. Elternzeit Einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, Pflege- und Adoptiveltern sowie in Ausnahmefällen Großeltern und Verwandte bis dritten Grades, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeitberechtigten müssen mit dem Kind im gleichen Haushalt leben, es überwiegend selbst betreuen und erziehen sowie während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenarbeitsstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten. Sie können frei entscheiden, wer von Ihnen Elternzeit nimmt. Diese Zeit können Sie auch gleichzeitig beanspruchen, wobei dann jeder Elternteil nur bis zu 30 Wochenarbeitsstunden in Teilzeit erwerbstätig sein darf. Die Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Insgesamt kann die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn mitgeteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmfsfj.de. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Jugendamt Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey  06731 408-0 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de Willkommenstasche für Neugeborene Die Generationenbeauftragte hat eine Begrüßungstasche für Neugeborene und ihre Erziehungsberech- tigten entwickelt, die regelmäßig an die jungen Familien versendet wird. Diese enthält neben kleinen Geschenken, einem Gutschein und Broschüren, Informationen zu den, in der Verbandsgemeinde und im Landkreis Alzey-Worms zur Verfügung stehenden Beratungs-und Unterstützungsangeboten. Finanzielle Unterstützung Elterngeld – „Elterngeld plus“ Nach der Geburt eines Kindes können die Erziehungsberech- tigten bis zu 14 Monate Elterngeld als eine Einkommensersatzleistung beziehen. Den Zeitraum können beide Elternteile untereinander aufteilen, wobei der eine maximal zwölf Lebensmonate und der andere mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beziehen kann. Bis zu 14 Monatsbeiträge Basiselterngeld stehen Müttern und Vätern zur Verfügung, das sie untereinander aufteilen können. Alleinerziehenden steht der gesamte Betrag und Zeitraum zu. Alternativ zum Elterngeld können die Sorgeberechtigten auch „Elterngeld plus“ in Anspruch nehmen. Dadurch können Eltern/ Alleinerziehende, die während des Bezugs des Elterngeldes plus in Teilzeit arbeiten, doppelt so lange Elterngeld beziehen. Das Elterngeld wird direkt nach der Geburt des Kindes schriftlich bei der Elterngeldstelle der Kreisverwaltung beantragt. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Jugendamt / Elterngeldstelle An der Hexenbleiche 34, 55232 Alzey  06731 408-0 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de © VG Wörrstadt

7 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Ergänzende finanzielle Hilfen können werdende Mütter in besonderer finanzieller Notlage, beispielsweise für die Erstausstattung des Kindes, die Einrichtung sowie für dessen Betreuung, erhalten. Die Höhe und Dauer der Unterstützung, die vor der Entbindung bei der Schwangerenberatungsstelle beantragt werden muss, richtet sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage der Frau. In Notsituationen können Alleinerziehende und kinderreiche Familien finanzielle Hilfen über die Landesstiftung „Familie in Not“ erhalten, die auch über die Schwangerschafts- und Sozialberatungsstellen beantragt werden können. Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen des Caritaszentrums Alzey Obermarkt 25, 55232 Alzey  06731 5487660 s.steuer@caritas-bingen.de, www.caritas-mainz.de Diakonisches Werk Rheinhessen Schlossgasse 14, 55232 Alzey  06731 95030 dw-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.dw-alzey-diakonie-rheinhessen.de Kindergeld und Kinderzuschlag Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z. B. Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Erziehungsberechtigten in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder keinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der Anspruch besteht ab dem Geburtsmonat uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag des Kindes und unter bestimmten Voraussetzungen auch für ältere Kinder (z. B. bei Behinderung und Ausbildung), jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und bei der Familienkasse beantragt. Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag erhalten. Dieser wird auch bei der Familienkasse beantragt. Familienkasse RLP-Saarland Untere Zahlbacher-Straße 27, 55131 Mainz  0800 4555530 Familienkasse-Rheinland-Pfalz-Saarland@arbeitsagentur.de Unterhalt Leben die Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt, ist der andere Elternteil verpflichtet, Barunterhalt zu zahlen. Die Höhe bemisst sich nach den Richtlinien der „Düsseldorfer Tabelle“ und richtet sich nach dem Lebensalter des Kindes. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Jugendamt An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey  06731 408-6291 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de Unterhaltsvorschuss Falls ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, können Alleinerziehende einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen. Dieser kann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erstattet werden, wobei sich die Höhe nach dem Alter des Kindes richtet. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey  06731 408-6291 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de Eltern werden

© katie martynova/AdobeStock © Sunny studio/AdobeStock 8 Eltern werden Bildungs- und Teilhabepaket Kinder aus bedürftigen Familien, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Neben ihrem monatlichen Regelbedarf werden dadurch auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Es können beispielsweise Aufwendungen für Ausflüge, Mittagsverpflegung oder zur Schülerbeförderung beantragt werden. Bezugsberechtigt sind Kinder von Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Bezieher von Arbeitslosengeld II wenden sich dazu an das Jobcenter. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Soziales An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey  06731 408-0 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de Jobcenter Alzey-Worms Galgenwiesenstraße 23, 55232 Alzey  06731 9507760 jobcenter-alzey-worms@jobcenter-ge.de Sonstige Leistungen Steuervergünstigungen und Eigenheimzulagen/Kinder- zulagen können zudem geltend gemacht werden. Außerdem sollten die Erziehungsberechtigten eine Änderung der Kinderfreibeträge beim zuständigen Finanzamt vornehmen lassen, da es sich verringernd auf die Zuschlagsteuern, wie z. B. die Kirchensteuer, auswirkt. Anträge auf Wohnbauförderung und Wohngeld können im Bedarfsfall bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms beantragt werden. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Anspruch und Höhe sind abhängig vom jeweiligen Einkommen, der Haushaltsgröße sowie der Miete oder Belastung. Zur Unterstützung können Alleinerziehende beim Jugendamt auch einen Antrag auf Beistandschaft stellen, um Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu erhalten. Beratungsangebote Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Eine Schwangerschaft stellt die Lebenssituation jeder Frau und jedes Paares zunächst vollkommen auf den Kopf. Eine Vielzahl von Fragen, Wünschen und Ängsten können im Vordergrund stehen. Um Themen, wie Schwangerschaft und Geburt sowie persönliche und soziale Probleme, besprechen zu können, gibt es kostenlose Beratungsangebote verschiedener Träger, die Sie in dieser Lebenssituation unterstützen und begleiten.

9 Eltern werden Das Diakonische Werk Rheinhessen verfügt über eine Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, in der die Beratung und Begleitung von Schwangeren und Paaren vor, während und nach der pränatalen Diagnostik im Mittelpunkt stehen. Dazu gehören auch die Familienplanungs- und Schwangerschaftsberatung sowie im Bedarfsfall die Ausstellung des Beratungsscheins gemäß der §§ 5, 6 SchKG. Der Caritasverband bietet ebenfalls die Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen an. Sozial- und Familienplanungsberatung, die Beratung alleinerziehender Mütter und Väter als auch die Krisenintervention bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gehören zu deren unterstützenden Hilfen. Weitere Hinweise erhalten Sie auch unter www.pnd-online.de oder unter www.familienplanung.de. Diakonisches Werk Rheinhessen Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung / Sexualberatung Schlossgasse 14, 55232 Alzey  06731 95030 dw-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.dw-alzey-diakonie-rheinhessen.de Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen des Caritaszentrums Alzey Obermarkt 25, 55232 Alzey  06731 5487660 s.steuer@caritas-bingen.de, www.caritas-mainz.de Adoptions- und Pflegekinderfachdienst Bei einer Adoption wird ein Kind nach dem Gesetz von Ehepaaren oder Einzelpersonen „an Kindes statt“ angenommen, wobei das Kind vorher von seinen leiblichen Eltern oder vom Amtsgericht zur Adoption freigegeben werden muss. In diesem Fall verzichten die leiblichen Eltern auf alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Beratend unterstützt dazu die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes. Der Adoptions- und Pflegekinderfachdienst überprüft, qualifiziert und unterstützt zudem interessierte Paare und Familien, die ein Kind aufnehmen möchten und sucht für Kinder, die nicht in ihrer eigenen Familie aufwachsen können, Pflegefamilien für eine Kurzzeit- oder Dauerpflege sowie Adoptiveltern. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Pflegekinderfachdienst An der Hexenbleiche 34, 55232 Alzey  06731 408-0 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de Beratung zur Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung Für ein Kind ist es von großer Bedeutung zu wissen, wer seine Eltern sind. Ist eine Vaterschaft rechtlich geklärt, sind damit viele Rechtswirkungen verbunden, zum Beispiel bei der elterlichen Sorge und dem Umgangsrecht, beim Unterhalt sowie bei Erb-, Renten- und Krankenversicherungs- ansprüchen des Kindes. Damit der Vater in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann, muss er die Vaterschaft urkundlich mit der Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies erfolgt kostenfrei beim Jugendamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms, ist allerdings auch bei Notaren und Gerichten möglich. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Amtsvormundschaften An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey  06731 408-6291 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de Hinweis: Weitere Beratungsangebote finden Sie auf der Homepage der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V., info@dajeb.de, www.dajeb.de und unter www.familien-wegweiser.de

10 Eltern werden Checkliste für die Zeit vor und nach der Geburt Was? Wann? Wo? Schwangerschaftsberatung während der Schwangerschaft und nach Geburt Diakonisches Werk, Caritasverband Frauenarztpraxis suchen zu Beginn der Schwangerschaft aktueller Frauenarzt, Internet Hebamme suchen zu Beginn der Schwangerschaft Internet, Frauenarzt Geburtseinrichtung suchen und zur Geburt anmelden während der Schwangerschaft Klinik Kinderarzt für die U-Untersuchung suchen während der Schwangerschaft Internet, Kinderarzt Schwangerschaftsbekanntgabe bei der Arbeitsstelle keine Frist, möglichst sobald die Schwangerschaft bekannt ist Arbeitgeber Elternzeit beantragen spätestens sieben Wochen vor Elternzeitbeginn Arbeitgeber Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen (bei unverheirateten Paaren) vor oder nach der Geburt Jugendamt, Standesamt Sorgerechtserklärung abgeben (bei unverheirateten Paare) vor oder nach der Geburt Jugendamt Mutterschaftsgeld beantragen Bescheinigung über die Schwangerschaft spätestens 7 Wochen vor der Geburt einreichen Krankenkasse Mehrbedarf für Schwangere/ Schwangerschaftsbekleidung / Erstattungsbeihilfe für Schwangere ab der 13. SSW Babyerst- ausstattung: ca. 2 bis 3 Monate vor dem Entbindungstermin Jobcenter, Sozialamt Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ bei Notlage beantragen in den ersten Schwangerschaftsmonaten Caritasverband, Diakonisches Werk Regelmäßig U-Untersuchungen wahrnehmen ab der Geburt Kinderarzt Krankenversicherung für das Kind abschließen sofort nach der Geburt Krankenkasse Anmeldung des Kindes beim Standesamt und Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach der Geburt Standesamt Kitaplatz suchen so früh wie möglich Jugendamt, Kindertageseinrichtung Kindergeld / Kindergeldzuschlag beantragen ab der Geburt / bei Bedarf Familienkasse Elterngeld beantragen innerhalb der ersten drei Lebensmonate nach der Geburt Kreisverwaltung

11 Eltern sein In der Verbandsgemeinde stehen Ihnen eine Vielzahl von Beratungsstellen, Einrichtungen sowie unterstützende Hilfen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, diese Angebote für Sie und Ihre Familie in Anspruch zu nehmen. Die Fachkräfte, auch in den Bildungseinrichtungen, unterstützen Sie gerne. Gesundheitswesen Bei Fragen rund um das Gesundheitswesen unterstützt Sie das Gesundheitsamt Alzey-Worms mit Untersuchungen durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst, amtsärztliche Einschulungsuntersuchungen sowie durch die persönliche Beratung zu den Früherkennungsuntersuchungen. Außerdem werden Impfsprechstunden angeboten, worin Sie über alle, in Deutschland und für Reisen, empfohlenen Impfungen informiert werden. Donnerstags von 15 bis 17:00 Uhr bietet das Gesundheitsamt eine offene Sprechstunde an. Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms Bahnhofstraße 46, 55232 Alzey  06731 408-7038 gesundheitsamt@alzey-worms.de Pflege eines kranken Kindes Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben zur Pflege ihres erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. In dieser Zeit wird Kinderpflegekrankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Alleinerziehende haben einen Anspruch von 20 Tagen und gemeinschaftlich Erziehende von je zehn Tagen. Bei mehreren Kindern ist das Kinderkrankengeld auf maximal 25 Arbeitstage je Elternteil bzw. 50 Tage für Alleinerziehende begrenzt. Bei schwererkrankten Kindern gibt es Ausnahmeregelungen. Privatversicherte klären den Anspruch im Bedarfsfall direkt mit ihrer privaten Krankenkasse. Vorsorgeuntersuchungen Bei jeder Vorsorgeuntersuchung prüft Ihr Kinderarzt, ob sich Ihr Kind dem Alter entsprechend entwickelt und ob mögliche Erkrankungen vorliegen. Durch die rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können mögliche Folgen für die Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes verhindert oder zumindest gemindert werden. Sie können sich bei den Besuchen auch zur Entwicklung Ihres Kindes sowie zum Gesundheitswesen beraten lassen. Alle Untersuchungsergebnisse werden im gelben Kinder-Untersuchungsheft protokolliert, dass zu allen Kinderarztterminen mitgebracht werden muss. Die Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen ist Pflicht und sie werden, ebenso wie die empfohlenen Impfungen nach der Ständigen Impfkommission, von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstattet. Lediglich die U10, 11 und J2 werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Sollten Sie keine Kinderarztpraxis finden, die Ihr Kind als neuen Patienten aufnimmt, ist die Kassenärztliche Vereinigung verpflichtet, Sie zu unterstützen und die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Kassenärztliche Vereinigung Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz  06131 326326 www.kv-rlp.de © Evgeniy Kalinovskiy /AdobeStock

© Andrey Kuzmin/AdobeStock 12 Eltern sein Vorsorgeuntersuchungen Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen 26.– 34. Monat: Drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen mit Aufklärung zur Zahnhygiene werden die über die Krankenkasse abgerechnet. 3. – 6. Jahr: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zu Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Mundhygiene 6. – 18. Jahr: Prophylaktische Leistungen, Erhebung des Mundhygienestatus Quelle: www.kindergesundheit-info.de Stillgruppen Stillgruppen werden von vielen Hebammen angeboten. Eine Stillgruppe bietet auch das Ev. Familienzentrum an. Diese wird von einer Hebamme begleitet und zum Erfahrungsaustausch zwischen jungen und werdenden Müttern, die Fragen rund um die Geburt und das Stillen haben, genutzt. Treffpunkt ist mittwochs von 15 bis 16:30 Uhr im Ev. Familienzentrum Alzey. Ev. Familienzentrum Schlossgasse 13, 55232 Alzey  06731 9009652 mgh-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.diakonie-worms-alzey.de U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung 1. Lebenstag U2 Erkennung von angeborenen Erkrankungen und Gesundheitsrisiken, Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen zur Erkennung von angeborenen Erkrankungen und Gesundheitsrisiken 3. – 10. Tag U3 Reflexe, Motorik, Gewicht und Reaktionen sowie Untersuchung der Organe und Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie- und Luxation, Feststellung des Trink-, Verdauungs- und Schlafverhaltens 4. – 6. Woche U4 Seh- und Hörvermögen, Beweglichkeit und Kontaktfähigkeit 3. – 4. Monat U5 Handkoordination, Sprachentwicklung, Seh- und Hörvermögen 6. – 7. Monat U6 Fein- und Grobmotorik, Sinnesorgane, Sprachverhalten, Interaktion 10. – 12. Monat U7 Sehvermögen, Sprachentwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung 21. – 24. Monat U7a Sozialverhalten, Sprachentwicklung, Sinnesorgane 34. – 36. Monat U8 Geistige Entwicklung, Wachstum, Zahnstatus, Beweglichkeit und Koordina- tionsfähigkeit, Reflexe und Muskelkraft 43. – 48. Monat U9 Überprüfung von Motorik, Sprech- und Wahrnehmungsverhalten 60. – 64. Monat U10 Untersuchung im Grundschulalter 7 – 8 Jahre U11 Ernährung und Bewegung 9 – 10 Jahre J1 Wachstumsentwicklung, Impfstatus, Pubertätsentwicklung, psychische Auffälligkeiten, Schulleistungen und gesundheitsgefährdendes Verhalten 12 – 14 Jahre J2 Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Berufswahl und Sozialisation 16 – 17 Jahre Vorsorgeuntersuchungen

© Kzenon / AdobeStock 13 Eltern sein Stillberatung für junge Mütter Im Ev. Familienzentrum findet jeden 1. Mittwoch im Monat von 14 bis 15:00 Uhr eine Hebammensprechstunde für Schwangere und Mütter mit ihren Babys für die Zeit nach der Geburt bis zum 9. Lebensmonat statt, wobei die individuelle Still- und Entwicklungsberatung im Mittelpunkt steht. Ev. Familienzentrum Schlossgasse 13, 55232 Alzey  06731 9009652 mgh-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.diakonie-worms-alzey.de (Anmeldungen erfolgen über das Diakonische Werk Rheinhessen  06731 95030) Mütter-Väter-Kind Treff Der Mütter-Väter-Kind Treff ist ein offenes, kostenfreies Angebot für werdende Eltern sowie für Mütter und Väter mit ihren Babys zum Erfahrungsaustausch, während diese erste Kontakte mit anderen Kindern knüpfen. Begleitet werden die Treffen von Hebammen, Kinderkrankenschwestern und Beraterinnen, die sich Ihren Fragen rund um das Leben mit einem Baby annehmen. Jeden ersten Montag im Monat von 9:30 bis 11:00 Uhr finden die Treffen im Bonifatiushaus in Wörrstadt statt. Caritaszentrum Alzey Obermarkt 25, 55232 Alzey  06731 5487660 s.steuer@caritas-bingen.de, www.caritas-mainz.de Krabbelgruppen In Krabbelgruppen treffen sich Eltern mit ihren Kindern bis zum dritten Lebensjahr zum Spielen und Erfahrungsaustausch. Im Ev. Familienzentrum finden die Treffen jeden Montagnachmittag ab 16:00 Uhr statt. Gerne informieren Sie auch die Ortsgemeinden und die Stadtverwaltung Wörrstadt sowie die örtlichen Pfarrämter über ihre Angebote. Ev. Familienzentrum Schlossgasse 13, 55232 Alzey  06731 9009652 mgh-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.diakonie-worms-alzey.de Patenschaften „Pro Eltern“ Für junge Familien und Alleinerziehende sind die Anforde- rungen des täglichen Lebens oft nicht leicht zu bewältigen. Das Kooperationsangebot „Pro Eltern“, dass vom Caritasverband angeboten wird, ist ein Unterstützungsangebot für junge Familien. Ehrenamtliche Paten, die für diese Aufgabe besonders qualifiziert und begleitet werden, unterstützen Familien kostenfrei für eine bestimmte Zeit in schwierigen Situationen sowie bei ihrer Alltagsbewältigung. Caritaszentrum Alzey Obermarkt 25, 55232 Alzey  06731 941597 info@caritas-alzey.de, www.caritas-worms.de Frühförderangebote Ein Beispiel für die Frühförderung Ihres Kindes ist die musikalische Früherziehung. Kinder ab ca.18 Lebensmonaten bis zum dritten Lebensjahr können gemeinsam mit einer Bezugsperson an den Angeboten der Musikschule des Landkreises Alzey-Worms teilnehmen. Die Angebote finden im Kulturzentrum Alzey, jeweils montags von 16:45 bis 17:30 Uhr, statt.

14 Eltern sein Weitere Angebote finden Sie beispielsweise auch im Ev. Familienzentrum sowie in der Kreisvolkshochschule in Alzey. Ev. Familienzentrum Schlossgasse 13, 55232 Alzey  06731 9009652 mgh-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.diakonie-worms-alzey.de Kreisvolkshochschule Alzey-Worms Theodor-Heuss-Ring 2, 55232 Alzey  06731 408-6740 kvhs@alzey-worms.de Musikschule des Landkreises Alzey-Worms Theodor-Heuss Ring 2, 55232 Alzey  06731 408-6710 kms@alzey-worms.de www.kreis-alzey-worms.eu/musikschule Beratungsstelle für Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei allen Fragen zur Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie bei Unsicherheit und Überlastung im Erziehungsalltag. Die Fachkräfte beraten Sie auch bei der Klärung familienbezogener Konflikte sowie bei der Bewältigung psychischer und sozialer Probleme. Bei Konflikten in der Partnerschaft, bei Trennung, Scheidung sowie bei der Umgangsregelung wird unterstützend beraten. Das Angebot kann sowohl von Eltern als auch von Kindern und jungen Erwachsenen bis zum 27. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Sie erhalten Hilfe bei Konflikten im Elternhaus oder in der Schule, bei Konflikten im Prozess der Selbstfindung sowie bei der Bewältigung von Krisensituationen. Online-Beratungen für Jugendliche und Eltern sind ebenfalls möglich. Diakonisches Werk Rheinhessen Schlossgasse 14, 55232 Alzey  06731 95030 dw-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.diakonie-alzey-worms.de Elterntelefon als kostenloses Beratungsangebot:  0800 1110550 Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche:  116 111 Frühförderung bei Entwicklungsverzögerung Wenn bei Ihrem Kind eine Entwicklungsauffälligkeit oder Behinderung festgestellt wurde, ist eine frühzeitige Beratung zur Diagnose und Therapie sehr wichtig. In Frühfördereinrichtungen erhält Ihr Kind durch die Unterstützung medizinischer und therapeutischer Fachkräfte eine ganzheitliche, indivi- duelle Förderung. Rheinhessen-Fachklinik, Kinderneurologie Dautenheimer Landstraße 66, 55232 Alzey  06731 501660 www.rheinhessen-fachklinik-alzey.de Sozialpädiatrisches Zentrum Bühler Weg 24, 55543 Bad Kreuznach  0671 6052365 www.kreuznacherdiakonie.de Antrag auf Zusatzvolumen für Windeln Mit einem Kind unter drei Jahren erhalten Sie zwölf kostenfreie Abfallsäcke, die pro Jahr beim Abfallwirtschaftsbetrieb beantragt werden müssen. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abfallwirtschaftsbetrieb An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey  06731 408-2828, awb@alzey-worms.de

15 Eltern sein Betreuungseinrichtungen Kindertagespflege Die Kindertagespflege im Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten einer qualifizierten Tagesmutter / Tagesvater bietet eine familiennahe Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten. Es wird für Kinder im Alter von ca. neun Wochen bis 14 Jahre angeboten, überwiegend jedoch von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in Anspruch genommen. Die Betreuungsvereinbarungen werden im Vertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson festgelegt. Die Tagesmütter bzw. Tagesväter werden über die Kreisverwaltung qualifiziert und sind im Besitz einer Pflegeerlaubnis, einer Erste-Hilfe-am-Kind-Qualifizierung, eines erweiterten Führungszeugnisses sowie einer Qualifizierung, die jährlich mit Fortbildungen gefördert wird. Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Kindertagespflege vermitteln den Kontakt zu Tagespflegepersonen und unterstützen bei den Bezuschussungsmodalitäten und Beitragsberechnungen. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Kindertagespflege An der Hexenbleiche 32, 55232 Alzey  06731 408-5311 oder 408-5312 info@alzey-worms.de Kindertageseinrichtungen Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Förderung der Familien haben in der Verbandsgemeinde Wörrstadt ein hoher Stellenwert. In den zurückliegenden Jahren wurde große Anstrengungen unternommen, um das Betreuungsangebot im Kindertagesstättenbereich kontinuierlich dem Bedarf anzupassen, um für jedes Kind ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Betreuungsplatz vorzuhalten. Mit 17 kommunalen, vier konfessionellen sowie zwei Einrichtungen freier Träger wird ein vielfältiges und wohnortnahes Betreuungsangebot mit unterschiedlichen pädagogischen Konzeptionen angeboten. In den Einrichtungen stehen neben den Regelöffnungszeiten auch verlängerte Angebote mit Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Zudem gibt es in Wörrstadt eine kommunale Horteinrichtung. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist der Besuch einer Kinder- tageseinrichtung beitragsfrei. Für Kinder unter zwei Jahren sowie für Hortkinder werden einkommensabhängige Elternbeiträge erhoben. Antragsformulare erhalten Sie bei der Anmeldung von der Kindertageseinrichtung. Darüber hinaus entstehen den Erziehungsberechtigten gegebenenfalls Kosten für die Mittagsverpflegung, wofür eine Kostenübernahme bzw. Kostenermäßigung bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms beantragt werden kann. Es empfiehlt sich, sein Kind sehr frühzeitig direkt in der Kindertageseinrichtung anzumelden, um möglichst auch einen wohnortnahen Betreuungsplatz zu erhalten. Integrationsplätze für Kinder mit Behinderung Im Rahmen der Eingliederungshilfe von Kindern mit Behinderung soll der Besuch einer wohnortnahen Kindertagesstätte durch einen Integrationsplatz ermöglicht werden. Die Kinder sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung geför- dert und die soziale Teilhabe ermöglicht werden. Zur Gewährleistung der erforderlichen Unterstützung stehen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen Inklusionsassistenten zur Verfügung. Lebenshilfe Einrichtungen GmbH Worms Kurfürstenstraße 1 – 3, 67549 Worms  06241 5080 info@lebenshilfe-worms.de, www.lebenshilfe-worms.de © Olesia Bilkei / AdobeStock

16 Eltern sein Kommunale Kindertageseinrichtungen Kommunale Kindertagesstätte Am Kindergarten 7, 55288 Armsheim  06734 1265 kita-schlosswichtel@armsheim.de www.kita-armsheim.de Kommunale Kindertagesstätte Wiesenwichtel In der Brunnenwiese 21, 55288 Armsheim  06734 913755 kita-wiesenwichtel@armsheim.de www.kita-armsheim.de Kommunale Kindertagesstätte Wißbergzwerge Sportfeldstraße 11, 55578 Gau-Weinheim  06732 8290 kitagw@kabelmail.de Kommunale Kindertagesstätte Rappelkiste Jahnstraße 16, 55291 Saulheim  06732 61687 kita-rappelkiste@kitas-saulheim.de www.kitas-in-saulheim.de Kommunale Kindertagesstätte Regenbogen Neupforte 15, 55291 Saulheim  06732 1803, kita-regenbogen@kitas-saulheim.de www.kitas-in-saulheim.de Kommunale Kindertagesstätte Mühlbachindianer Am Westring 6 b, 55291 Saulheim  06732 2345 kita-muehlbachindianer@kitas-saulheim.de www.kitas-in-saulheim.de Kommunale Kindertagesstätte Spatzennest Untergasse 26, 55291 Saulheim  06732 4807 kita-spatzennest@kitas-saulheim.de www.kitas-in-saulheim.de Kommunale Kindertagesstätte Regenbogen Oberstraße 63, 55288 Spiesheim  06732 62912 kindertagesstaette.spiesheim@gmx.de www.spiesheim.de/kita Kommunale Kindertagesstätte Zaubermühle Raiffeisenstraße 6, 55288 Udenheim  06732 61223 Kitaudenheim@kabelmail.de www.kindergarten-zaubermuehle.udenheim.de Kommunale Kindertagesstätte Rasselbande Schulgäßchen 1, 55578 Vendersheim  06732 2774637 kita-vendersheim@gmx.de Kommunale Kindertagesstätte Abenteuerland Auf der Benn 2, 55578 Wallertheim  06732 1616 kita.wallertheim@gmx.de © Highway Starz/AdobeStock

17 Eltern sein Kommunale Kindertagesstätte Bleichstraße Bleichstraße 10, 55286 Wörrstadt  06732 1373 kita.bleichstrasse@woerrstadt.de www.woerrstadt.de/kindertagesstaetten.de Kommunale Kindertagesstätte Flußpiraten Hinter der Bahn 2, 55286 Wörrstadt  06732 62716 kita.flusspiraten@woerrstadt.de www.woerrstadt.de/kindertagesstaetten.de Kommunale Kindertagesstätte Rheingrafenstraße Rheingrafenstraße 8, 55286 Wörrstadt  06732 8147 kita.rheingrafenstrasse@woerrstadt.de www.woerrstadt.de/kindertagesstaetten.de Kommunale Kindertagesstätte Haus der kleinen Füße Gartenstraße 6, 55286 Wörrstadt-Rommersheim  06732 63565 kita.rommersheim@woerrstadt.de www.woerrstadt.de/kindertagesstaetten.de Kommunale Kinderkrippe Fuchsbau Am Westring 4, 55291 Saulheim  06732 9329460 kita-Fuchsbau@og-saulheim.de www.kitas-in-saulheim.de Kommunaler Kinderhort Zum Oberfeld Zum Oberfeld 16, 55286 Wörrstadt  06732 63595 kinderhort@woerrstadt.de www.woerrstadt.de/kindertagesstaetten.de Kirchliche Kindertageseinrichtungen Katholischer Kindergarten St. Alban Kirchberg 6, 55288 Gabsheim  06732 62562 Kita-gabsheim@gmx.de Evangelische Kindertagesstätte Am Sportplatz 7, 55288 Partenheim  06732 1703 kindergarten@partenheim.de Evangelische Kindertagesstätte Piccolino Jahnstraße 25, 55288 Schornsheim  06732 3375 EvKitaPiccolino@t-online.de www.kindergarten-schornsheim.de Katholische Kindertagesstätte St. Philippus und Jakobus Pfarrgasse 3, 55286 Sulzheim  06732 8040 kita@kathkitasulzheim.de, www.bistummainz.de Kindertageseinrichtungen freier Träger Betriebskindertagesstätte Juwelchen JUWI AG, Wörrstadt Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt  06732 96571021 juwelchen@juwi.de www.juwi.de Waldorfkindergarten An der Sandgrube An der Sandgrube 4, 55291 Saulheim  06732 34133 info@waldorfkindergarten-saulheim.de www.waldorfkindergarten-saulheim.de Kommunale Krippe und Hort

Spielplatz in Schornsheim Spielplatz in Wörrstadt 18 Eltern sein Kinder- und Abenteuerspielplätze Armsheim Ariboplatz 11 Bahnhofstraße 17 Binger Weg 6 Ensheim Pfortenstraße 29 Gabsheim Nonnengasse 16 Gau-Weinheim Am Sportplatz 2 Partenheim Am Sportplatz Pfarrgasse 1 Saulheim Am Alten Sportplatz 28 Am Westring 3 a An der Zisterne Im Heileck 2 Professor-Neeb-Straße 22 Siebenbürger Ring 39 Ulmenstraße 14 Schornsheim Mühlerstraße 13 Spiesheim Am Zollstock 23 Sulzheim Breiteweg Hauptstraße 3 Pappelweg 9 Udenheim Danziger Straße 2 Vendersheim Raiffeisensraße 1 Wallertheim Am Katzensteg 17 Auf der Sandkaut 5 Wörrstadt Am Krag 27 Am Zollstock 29 Gärtnerstraße / Wilhelm-Leuschner Straße 5 Julius-Caesar-Straße Königsberger Straße 2 Löwensteiner Ring 61 Philipp-Christ-Platz Rheingrafenstraße 14 Senatsplatz 50 Wallstraße 21 Weidenbach-Siedlung 22 Wildgrafenstraße 16 Zum Oberfeld 8 Wörrstadt-Rommersheim In den Effen 14 © VG Wörrstadt © VG Wörrstadt

Renaturierung der Mühlbachaue in Saulheim Neubornbad in Wörrstadt-Rommersheim 19 Familienerholung Urlaub mit der ganzen Familie in familienfreundlichen Unterkünften zu erschwinglichen Preisen anzubieten, ist das Anliegen der ca. 60 bundesweiten gemeinnützigen Familienferienstätten. Sie richten sich insbesondere an Familien mit beeinträchtigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, mit geringem Einkommen sowie an Familien, die sich in einer belastenden Lebenssituation befinden. Den Katalog „Urlaub mit der Familie“ finden Sie auf www.urlaub-mit-der-familie.de. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinallee 97 – 101, 55118 Mainz  06131 967-0 www.lsjv.rlp.de poststelle-mz@lsjv.rlp.de Eltern sein © Monkey Business/AdobeStock © VG Wörrstadt © VG Wörrstadt

20 Bildung Während die Verbandsgemeinde für die sechs Grundschulen zuständig ist, gehören die zwei Realschulen plus sowie eine Gesamtschule, die bis zum Abitur führt, in die Zuständigkeit des Landkreises Alzey-Worms. Grundschulen Die Verbandsgemeinde unterhält als Träger sechs Grundschulen und es ist ihr ein bedeutendes Anliegen, für Kinder gute Bedingungen zum Lernen und Heranwachsen zu schaffen. Im Rahmen der Ganztagsschulbetreuung in Wörrstadt und Saulheim wurden die Räumlichkeiten, Ausstattung und Betreuungsangebote erweitert und an die Bedürfnisse von Familien angepasst. Die Betreuenden Grundschulen bieten Hausaufgabenunterstützung sowie ein gebührenpflichtiges Betreuungsangebot bis ca. 17:00 Uhr mit kostenpflichtigem Mittagessen an, wobei man im Bedarfsfall für beide Angebote einen Befreiungs- antrag bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms stellen kann. Die Anmeldung der Kinder erfolgt an der zuständigen Grundschule des Grundschulbezirks in dem das schulpflichtige Kind mit seinen Erziehungsberechtigten wohnt. Melden Eltern ihr Kind mit einer umfänglichen Beeinträchtigung an der Grundschule an, setzt sich diese mit der zuständigen Förderschule in Verbindung, die dann das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs des Kindes einleitet. Im Rahmen der Eingliederungshilfe besteht durch die Unterstützung von Inklusionsassistenten die Möglichkeit, dass Kinder mit Beeinträchtigung in der Grundschule ihres Wohnortes aufgenommen werden können. Dies sollte mit der zuständigen Grundschule erörtert werden. Grundschule Wallertheim © Grundschule Wallertheim, H. Maus

© contrastwerkstatt /AdobeStock 21 Bildung Grundschule Wallertheim © Grundschule Wallertheim, H. Maus Wiesbachtalgrundschule Keltenweg 15, 55288 Armsheim  06734 8728 info@gs-armsheim.de, www.gsarmsheim.de Grundschule Partenheim Am Sportplatz 2, 55288 Partenheim  06732 7201 info-GSPartenheim@kabelmail.de www.gs-partenheim.de Grundschule / Ganztagsschule Am Mühlbach Am Kapellenberg 1, 55291 Saulheim  06732 938460 info@GS-Saulheim.de, www.Grundschule-Saulheim.de Grundschule Schornsheim Goethestraße 1, 55288 Schornsheim  06732 3968 info@GS-Schornsheim.de, www.gs-schornsheim.de Grundschule Wallertheim Schulstraße 6, 55578 Wallertheim  06732 7594 info@gs-wallertheim.de www.GS-Wallertheim.de Grundschule / Ganztagsschule Wörrstadt Obere Schulstraße 14 – 16, 55286 Wörrstadt  06732 7512 info@gs-woerrstadt.de, www.neubornschule.de

22 Bildung Sprachpaten an den Grundschulen Das Angebot der Sprachpaten an allen Grundschulen der Verbandsgemeinde dient der Förderung der sprachlichen Fähigkeiten der Grundschüler und wird regelmäßig und kostenfrei durch Ehrenamtliche angeboten. Die Maßnahme wird vom Caritaszentrum Alzey koordiniert und begleitet. Caritaszentrum Alzey Obermarkt 25, 55232 Alzey  06731 941597 info@caritas-alzey.de, www.caritas-worms.de Schulsozialarbeit an den Grundschulen Die Schulsozialarbeit an den sechs Grundschulen ist ein sozialpädagogisches Angebot der Verbandsgemeinde im Rahmen der Jugendhilfe. Sie unterstützt den Bildungsprozess der Schüler durch Prävention und aktuelle Krisenintervention. Die Vermittlung weiterführender Hilfen sowie Gruppenangebote zur Förderung der sozialen Kompetenz werden unterstützend angeboten. Elterngespräche und die Begleitung beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule bzw. zur weiterführenden Schule sind weitere Hilfen. Über die Schulsekretariate erreichen Sie die Schulsozialarbeiterinnen. Grundschule Saulheim Am Mühlbach Am Kapellenberg 1, 55291 Saulheim  06732 938460 info@GS-Saulheim.de www.grundschule-saulheim.de Grundschule Wörrstadt Obere Schulstraße 14 – 16, 55286 Wörrstadt  06732 7512 info@gs-woerrstadt.de, www.neubornschule.de Förderschulen Im Landkreis Alzey-Worms gibt es zwei Förderschulen, die unterschiedliche Förderschwerpunkte vorhalten und jeweils Ganztagsschulen sind. Löwenschule Alzey, mit dem Förderschwerpunkt der ganzheitlichen Entwicklung Kirchenplatz 6 a, 55232 Alzey  06731 990950 info@loewenschule-alzey.de, www.loewenschule-alzey Volkerschule Alzey, mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Sprache Dr.-Georg-Durst-Straße 30, 55232 Alzey  06731 498420 info@volkerschule.de, www.volkerschule.de Weiterführende Schulen Erich-Kästner-Realschule plus – Ganztagsschule Humboldtstraße 1, 55286 Wörrstadt  06732 2919 info@ekrs-woerrstadt.de www.ekrs-woerrstadt.de Integrierte Gesamtschule Wörrstadt – Ganztagsschule Humboldtstraße 1, 55286 Wörrstadt  06732 91740 info@gfg-woerrstadt.de www.gfg-woerrstadt.de Rheingrafen-Realschule plus Pestalozzistraße 16, 55286 Wörrstadt  06732 965670 sekretariat@rheingrafen-realschule-plus.de www.rheingrafen-realschule.de

23 Bildung Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung in der Rheingrafen-Realschule plus Pestalozzistraße 16, 55286 Wörrstadt  06732 965670 sekretariat@rheingrafenrealschuleplus.de www.rheingrafen-realschule.de Realschule plus Am Adelberg Bahnhofstraße 5, 55237 Flonheim  06734 91304100 info@realschule-plus-flonheim.de www.realschule-plus-flonheim.de Elisabeth-Langgässer-Gymnasium mit Ganztagsangebot Frankenstraße 1, 55232 Alzey  06731 947759 sekretariat@elg-alzey.de, www.elg-alzey.de Gymnasium am Römerkastell Alzey Jean-Braun-Straße 19, 55232 Alzey  06731 99880 kontakt-sh@roeka-az.de wwww.roeka-alzey.de Landeskunstgymnasium Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Straße 47 – 51, 55232 Alzey  06731 96010 info@kunstgymnasium-rlp.de www.kunstgymnasium-rlp.de Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.bildung-rp.de/schularten.html. Schulzentrum in Wörrstadt © VG Wörrstadt

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=