Titelbild Seniorenwegweiser des Landkreises Wunsiedel
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2.4 Rezeptgebührenbefreiung

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen, z. B. bei Medikamenten, Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder Heilmitteln, beträgt zwei Prozent des Bruttoeinkommens, abzüglich der Freibeträge für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner. Wer z. B. 15.000 EUR Bruttorente im Jahr hat, muss maximal 300 EUR selbst bezahlen. Für Patienten mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen auf Dauer liegt diese Belastungsgrenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens. Für jede Zuzahlung, die Sie leisten, bekommen Sie von Apotheken, Ärzten und anderen Leistungserbringern jeweils eine Quittung. Wichtig ist, dass Sie diese Quittungen sorgfältig sammeln. Wenn Sie Ihre Belastungsgrenze vor Ablauf des Kalenderjahres erreicht haben, können Sie auf Antrag für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit werden. Den Antrag müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen.