2.7 Telefongebührenermäßigung – Sozialtarif der Deutschen Telekom
Als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der Telekom können Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen einen Sozialtarif erhalten, wenn sie:
- durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind;
- blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad der Behinderung gemäß dem deutschen Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht.
Die Vergünstigung wird von den monatlichen Telefonkosten abgezogen. Auf welche Tarife ein Sozialtarif anwendbar ist, ist bei der Telekom direkt zu erfragen.
Detaillierte Auskünfte gibt die Telekom oder
sie finden sich in den AGB der Telekom unter
www.telekom.de/agb
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