2.3 Wohngeld
Das Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss bei Eigentumswohnungen oder Eigenheimen) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Auch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner können Mietzuschuss beantragen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Werden Transferleistungen (wie z. B., Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bezogen, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, da die Unterkunftskosten bei den Transferleistungen bereits berücksichtigt werden.
Ob jemand einen Anspruch auf Wohngeld hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung.
Anträge für Miet- bzw. Lastenzuschuss erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Wunsiedel.
Bei Fragen zum Wohngeld wenden Sie sich bitte an:
Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Wohngeldbehörde
Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel
09232 80-400
wohngeldbehoerde@landkreis-wunsiedel.de