Titelbild Seniorenwegweiser des Landkreises Wunsiedel
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2.5 Schwerbehindertenausweis

Menschen mit Behinderung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können, können auf Antrag den Grad der Behinderung feststellen lassen. Die Gemeindeverwaltungen halten Anträge bereit. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis aus. Je nach Grad der Behinderung und der festgestellten Merkzeichen erhalten die Betroffenen bestimmte Vergünstigungen. Hierzu zählen z. B. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung im Nahverkehr, steuerliche Vergünstigungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigungen der Telefongebühren, höheres Wohngeld und vieles mehr.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Icon Telefon0921 605-03
Icon eMailpoststelle.ofr@zbfs.bayern.de

oder

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken – Dienstort Selb
Gebrüder-Netzsch-Straße 19, 95100 Selb
Icon Telefon09287 803-0