Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Arnstadt

n R ATGEBER FÜR DEN TRAUERFALL

Die Stadt Arnstadt hat in den letzten Jahren auf vielfache Weise dafür gesorgt, dass ihre Friedhöfe würdevolle Orte der Trauer und Besinnung sind und bleiben. Friedhöfe sind aber auch ein Teil der gärtnerisch gestalteten Umwelt, ein Stück Natur und damit Orte des Lebens. Hier können wir Trost und Frieden finden. Darum liegt uns die Pflege des Baumbestandes, der Grünflächen und Bepflanzungen besonders am Herzen. Möge Ihnen der Friedhofswegweiser ein handlicher und nützlicher Ratgeber sein. Wenn Fragen offen geblieben sind, wenden Sie sich bitte an unsere Friedhofsverwaltung. Bei den Firmen, Institutionen und Einzelpersonen, die mit ihrem Werbeeintrag das kostenlose Erscheinen dieser Broschüre ermöglicht haben, bedanke ich mich herzlich. Ihr Frank Spilling Bürgermeister der Stadt Arnstadt Liebe Bürgerinnen und Bürger, wer denkt schon gern an Sterben und Tod? Dass unser Dasein Grenzen hat, machen wir uns im alltäglichen hektischen Leben selten bewusst. Wir wissen zwar, dass auch das Lebensende zum Leben gehört, aber den Gedanken daran, wie es sein wird, wenn es uns selbst oder unsere Lieben betrifft, verdrängen wir lieber. Darum stehen Menschen oft unvorbereitet vor der Wirklichkeit des Todes. Neben dem Schmerz über den Verlust eines geliebtenMenschenmüssen sie gerade in den ersten Tagen der Trauer auch äußere Notwendigkeiten und Formalitäten bewältigen. Diese Broschüre soll Ihnen wichtige Informationen und Unterstützung geben und häufig gestellte Fragen beantworten: n Was muss bei einem Todesfall alles bedacht werden? n Wer kann helfen? n Wo finde ich Rat und Trost? n Welche Bestattungsart/Trauerfeier wird gewünscht? n Welche Arten von Gräbern gibt es auf unseren Friedhöfen? Es ist gut zu wissen, wo man im Ernstfall Hilfe bekommt. Darum geben wir Ihnen ein Verzeichnis wichtiger Adressen sowie eine Liste der im Todesfall nötigen Unterlagen und andere nützliche Hinweise an die Hand. Friedhöfe sind ein Stück der Geschichte und Gegenwart einer Stadt. Sie gehören dazu, wie Plätze und Straßen. Sie bewahren in besonderer Weise das Andenken ihrer Bürger. Alte Grabmäler erinnern an die, die vor uns waren. Hier geden- ken wir auch der Opfer von Verfolgung, Krieg und Gewaltherrschaft. n V ORWORT DES BÜRGERMEISTERS Vorwort des Bürgermeisters | 1

2 | Rosenstr. 7, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 - 77 070 E-Mail: info@schwarzerosebestattung.de www.schwarzerosebestattung.de GANZ EINFACH, WENN ES SCHWER WIRD. Elke Machleit Tel.: 03628 - 4 35 04 Rosenstr. 35, 99310 Arnstadt www.roga-pietaet.de MENSCH | FAMILIE | UNTERNEHMEN | NACHFOLGE | RISIKEN TESTAMENT | DIGITALER NACHLASS | VOLLMACHTEN | PFLICHTTEIL VORSORGECHECK | NOTFALLPLAN Wir unterstützen Sie bei Analyse, Planung und Gestaltung Ihrer Absicherung. 99310 Arnstadt | Kasseler Straße 4 Telefon: 03628 56 59 37 | e-mail: buero-arnstadt@t-online.de Per Baumgarten Steuerberater Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Cornelia Schmidt Steuerberaterin Fachanwältin für Steuerrecht Jan Drößler Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Marcus Hartl Inhaber Alkerslebener Straße 2 99334 Elxleben (bei Arnstadt) Tel. 036 200 60 249 Fax 036 200 60 707 info@gmhartl.de www.GartenMarktHARTL.de Der letzte Weg in guten Händen... Ihre Ansprechpartner: Frank Schwalbach Cornelia Schröder Bahnhofstraße 16 99310 Arnstadt www.schwalbach-bestattung.de Telefon 03628 75341

n VORWORT DES BÜRGERMEISTERS 1 n BEITRAG DER EVANGELISCHEN UND KATHOLISCHEN KIRCHE 5 n FRIEDHÖFE IN ARNSTADT 6 Orte des Gedenkens 6 Geschichte der Arnstädter Friedhöfe 6 Städtische Friedhöfe 7 Städtisch verwaltete kirchliche Friedhöfe 14 Kirchliche Friedhöfe 17 n FRIEDHOFSVERWALTUNG 18 Die Friedhofsverwaltung – Ihr Ansprechpartner 18 Allgemeine Informationen 18 Grab- und Bestattungsarten 19 n RAT FÜR TRAUERNDE / ANGEHÖRIGE 23 Der Trauerfall – Was ist zu tun? 23 Formalitäten in Stichworten 25 Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort? 27 Trauerfeier und kirchliche Bestattung 27 Grabmale und Grabpflege 29 Wo es noch Hilfe gibt 31 n INSERENTENVERZEICHNIS 32 n INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis | 3 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil!  RATGEBER FÜR DEN TRAUERFALL

4 | In Zusammenarbeit mit: Stadt Arnstadt Markt 1, 99310 Arnstadt Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Stadt Arnstadt, Markt 1, 99310 Arnstadt Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Stadt Arnstadt Titel, Buntspecht: Jesus · adobestock.com Weitere Bildnachweise stehen in den jeweiligen Fotos. I MP R E S S UM Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info 99310031/2. Auflage/2022 Druck: wicher.print.medien.service. (haftungsbeschränkt) Schloßstr. 8, 07545 Gera Papier: Umschlag: 250 g/m2 Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt: 115 g/m2, weiß, matt, chlor- und säurefrei Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet.

erleichtern. Das gilt auch für die Zeit unmittelbar nach Eintritt des Todes: es kann sich als sehr tröstlich erweisen, wenn sich die nächsten Angehörigen um das Bett versammeln und im Beisein des Pfarrers/der Pastorin eine Andacht halten, eine Kerze anzünden, Worte der Schrift lesen, singen und das Vaterunser sprechen. Ob ein Mensch, der nicht mehr der Kirche angehört, kirchlich bestattet werden kann, liegt in der seelsorgerischen Verantwortung des zuständigen Pfarrers/der Pastorin. In jedem Fall kann eine seelsorgliche Begleitung in der Zeit nach dem Begräbnis angefragt und in Anspruch genommen werden. Durch den Dienst der Pfarrer und Pastorinnen entstehen keine Kosten. Da und dort sind Spenden an die Kirchgemeinde üblich in dem Bedürfnis, für den erlangten Trost auch etwas geben zu können. Und darum geht es: dass Menschen getröstet werden und in ihr Leben und ihren Alltag zurückkehren, von Neuemden Aufbruch wagen, genährt jetzt und gestärkt auch vomWort des Lebens. Und weiter mit der Bibel in das Staunen hineinwachsen und fragen: „Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, und des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst?“ (Psalm 8,5). Pfarrer Thomas Kratzer, ev. Pfarrer Dr. Herbert Meyer, kath. Evangelisch-Lutherische Pfarrer und Pastorinnen: Arnstadt: Pfarrer Thomas Kratzer Pfarrhof 2, Telefon: 03628 740961 Rudisleben: Pfarrer Dr. Mathias Rüß Pfarrhof 2, Telefon: 03628 740925 Marlishausen: Pastorin Cornelia Engelke Am Anger 2, Telefon: 03628 603828 Oberndorf: Pfarrer Jan Foit Am Vorwerk 1, Telefon: 03628 603408 Katholisches Pfarramt: Arnstadt: Pfarreibüro Wachsenburgallee 16, Telefon: 03628 602285 n DAS WAR ABER EINE SCHÖNE BEERDIGUNG „Das war ein echter Trost, Ihre Ansprache, der ganze Gottesdienst – wir möchten Ihnen noch einmal sehr dafür danken“. Wenn der Pfarrer oder die Pastorin im Nachgang zu einer Trauerfeier noch einmal derart von Angehörigen angesprochen werden, dann scheint etwas gelungen zu sein. Eine Trauerfeier soll gelingen, das ist die grundlegende Erwartung der Trauernden an jene, die Verantwortung für die Gestaltung des Abschieds übernehmen. Aber auch PredigerInnen können Trost nicht einfach „machen“, Trost stellt sich nicht von selbst ein, auch wenn wertschätzende Worte über das Leben eines Menschen gesprochen werden und man beim Hören das Gefühl hat: ja, so war’s – der da spricht, der kennt sich aus. Aber letztlich müssen auch die zumDienst in der Kirche berufenen Menschen eingestehen, dass wir imAngesicht des Todes alle nur „stammeln“ können. Wirklicher Trost greift daher tiefer als menschliche Sprache. Er ruft nach der heilenden Gegenwart dessen, der Himmel und Erde gemacht hat, dessen schöpferisches Wort Mensch geworden ist in Jesus Christus, dem wir vertrauen können und vertrauen sollen im Leben und im Sterben. Mit einer christlichen Trauerfeier treten wir ein in den Sprachraum Gottes und in das Vertrauen, dass nicht wir es sind, die letzte Worte über ein verloschenes Leben sprechen, sondern dass Gott selbst es ist. Es ist tröstlich, wenn dieses Wort laut wird, es Raum und Gestalt gewinnen kann in der Erinnerung an das Leben des Verstorbenen. Es entlastet und befreit Angehörige, um nun selbst im SprachraumGottes Raumund Zeit, vielleicht sogar auch Sprache zu bekommen für ihre Klage und ihren Dank, um imHören, Singen und Beten Teil zu haben an der Verkündigung: Meine Zeit steht in deinen Händen (Psalm 31,16). Eine Trauerfeier gelingt, wenn nicht nur der Verstorbene, sondern auch ich mit meinem endlichen Leben angesprochen bin. Der Abschied beginnt freilich oft schon vor der eigentlichen Trauerfeier. Wenn ein Mensch im Sterben liegt – zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim – dann kann dafür Sorge getragen werden, dass keiner allein sein muss in der letzten Stunde seines Lebens. Seelsorger können gerufen werden, um einen Abschieds-Segen zu sprechen, für alles zudanken, umVergebung zu bitten und so auch das „Hinübergehen“ des Sterbenden zu n BEITRAG DER EVANGELISCHEN UND KATHOLISCHEN KIRCHE Beitrag der evangelischen und katholischen Kirche | 5

Städtische und durch die Stadt verwaltete Friedhöfe 1. Friedhof Arnstadt, Am Friedhof 2, 99310 Arnstadt 2. Friedhof Rudisleben, 99310 Arnstadt 3. Friedhof Siegelbach, 99310 Arnstadt 4. Friedhof Dosdorf, 99310 Arnstadt 5. Friedhof Espenfeld, 99310 Arnstadt 6. Friedhof Kettmannshausen, 99310 Arnstadt 7. Friedhof Neuroda, 99310 Arnstadt 8. Friedhof Roda, 99310 Arnstadt 9. Friedhof Wipfra, 99310 Arnstadt 10. Friedhof Branchewinda, 99310 Arnstadt 11. Friedhof Dannheim, 99310 Arnstadt 12. Friedhof Görbitzhausen, 99310 Arnstadt 13. Friedhof Hausen, 99310 Arnstadt 14. Friedhof Marlishausen, 99310 Arnstadt 15. Friedhof Reinsfeld, 99310 Arnstadt 16. Friedhof Schmerfeld, 99310 Arnstadt Kirchliche Friedhöfe 1. Friedhof Angelhausen, 99310 Arnstadt, OT Angelhausen-Oberndorf 2. Friedhof Oberndorf, 99310 Arnstadt, OT Angelhausen-Oberndorf, zuständig das evangelischlutherische Pfarramt Angelhausen-Oberndorf, Telefon: 03628 603408 3. Friedhof Ettischleben, 99310 Arnstadt, OT Ettischleben, zuständig das evangelisch-lutherische Pfarramt Elxleben, Telefon: 036200 70271 n GESCHICHTE DER ARNSTÄDTER FRIEDHÖFE In früheren Zeiten dienten die Kirchhöfe, oft auch „Gottesäcker“ genannt, der Bestattung. Besondere Persönlichkeiten, wie Geistliche, Stifter und Adlige, wurden sogar im Kirchengebäude selbst beigesetzt. Vermutlich aus Hygiene- und Platzgründen n ORTE DES GEDENKENS Friedhöfe sind in erster Linie Orte für Bestattungen. Sie dienen der würdigen Erinnerung an Verstorbene in Gestaltungsformen, wie sie uns aus früherer Zeit überliefert sind. Der Ausdruck solcher Erinnerungskultur ist die Anlage und Unterhaltung von Grabstätten. Gestaltungsziel für die Arnstädter Friedhöfe ist der sogenannte „Grüne Friedhof“. In den parkartigen Anlagen können Angehörige in Würde Abschied nehmen, Ruhe und Trost finden und einander begegnen. Neben der sozialen Bedeutung für die Hinterbliebenen erfüllt besonders der Arnstädter Friedhof mit seiner innerstädtischen Lage als grüne Oase auch wichtige ökologische Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt und das Stadtklima. Der alte Baumbestand aus der Gründerzeit ist noch weitestgehend vorhanden. Er gibt dem Friedhof einen fast waldartigen Charakter. Heute stehen hier etwa 1.255 Bäume. n FRIEDHÖFE IN ARNSTADT 6 | Friedhöfe in Arnstadt © Friedhofsbesucher Herr Jörg Pfotenhauer

Gewerbetreibende Bestattungsinstitute: Bestattung Schwalbach GmbH Bahnhofstraße 16, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 75341, Fax: 03628 41121 E-Mail: info@schwalbach-bestattung.de Driefholt Bestattungen e.K. Gothaer Straße 16, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 722547, Fax: 036205 70005 E-Mail: driefholt@web.de Roga Pietät Bestattungen GmbH Rosenstraße 35, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 43504, Fax: 03628 5879870 E-Mail: info@roga-pietaet.de Schwarze Rose Rosenstraße 7, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 77070, Fax: 03628 70735 E-Mail: info@schwarzerosebestattung.de Tittelbach-Haus des Abschieds Ilmenauer Straße 30, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 79966, Fax: 03628 619944 E-Mail: info@bestattung-arnstadt.de Wilhelm Arnstädter Straße 7, 99326 Stadtilm Telefon: 03629 800898, Fax: 036297 800901 E-Mail: bestattungshaus.wilhelm@t-online.de wurde aber schon 1537 vor dem Erfurter Tor ein neuer Gottesacker angelegt, der in drei Jahrhunderten mehrfach erweitert wurde. Umauch amneuen Ort Begräbnisgottesdienste abhalten zu können, weihte man dort 1743 am Himmelfahrtstag eine neue Kirche ein, die „Gottesackerkirche“ (heute katholische Himmelfahrtskirche). Auf dem Friedhof wurden bis zur endgültigen Schließung 1894 etwa 57.000 Personen bestattet. 1924 wurde der Alte Friedhof entwidmet. Seine Fläche wurde weitestgehend beräumt und als Parkanlage umgestaltet. Heute ist das Areal „Alter Friedhof“ die zweitgrößte innerstädtische Grünanlage. Die Grabstätten der Fürstenfamilie Schwarzburg – Sondershausen, von Willibald Alexis, Eugenie John, genannt Marlitt, der Familie Maempel und Frau von Linsky sind bis heute noch erhalten. An die hier bestatteten 25 Angehörigen der Familie Bach erinnert ein Obelisk, der 2002 aufgestellt wurde. n STÄDTISCHE FRIEDHÖFE 1. Friedhof Arnstadt Jährliche Bestattungen: ca. 330 Friedhöfe in Arnstadt | 7 Trauerhalle

Natursteinbetrieb Hoßfeld Mühlweg 1D, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 61660 E-Mail: info@hossfeld-werkstein.de Vogler, Steinmetzbetrieb Rudolstädter Straße 55, 99326 Stadtilm OT Dienstedt Telefon: 03629 3732, Fax: 03629 800157 E-Mail: natursteinvogler@web.de Natur- und Betonwerkstein Carsten Weise Am Friedhof 3, 99310 Arnstadt Telefon: 0172 7048416 E-Mail: kontakt@natursteine-weise.de sowie weitere Firmen. Mit der Planung des Neuen Friedhofes auf ehemaligen Ackerflächen am Elxlebener Weg wurde der städtische Architekt und Zeichenlehrer an der Gewerbeschule Paul Kuberka beauftragt. Unter seiner Leitung entstand die ursprünglich 16 Morgen große Friedhofsanlage und die heute denkmalgeschützte Friedhofsmauer aus Klinkerstein. Am 16.08.1884 konnte der Friedhof mit Leichenhalle seiner Bestimmung übergeben werden. Tragischerweise verstarb der Architekt Kuberka schon im Alter von 30 Jahren und war selbst der Erste, der auf dem von ihm geplanten Neuen Friedhof bestattet wurde. Friedhofsgärtner/Blumengeschäfte: Böttner & Reif Am Friedhof 1, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 602144, Fax: 03628 78292 E-Mail: boettner.und.reif@gmail.com Herda`s Blumeneck Stadtilmer Straße 100, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 602342 Stauden- und Friedhofsgärtnerei Bartel Am Tennisplatz 4, 99092 Erfurt Telefon: 0361 2250136, Fax: 0361 5412952 E-Mail: info@gaertnerei-bartel.de Leffler Ohrdrufer Straße 7, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 603721 E-Mail: info@leffler-blumen.de My Flair Ried 20, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 915182 E-Mail: info@myflair-arnstadt.de Maik und Nicole Kubsch Hauptstraße 17, 99310 Arnstadt OT Rudisleben Telefon: 03628 605636 E-Mail: nkubsch@web.de Bildhauer/Steinmetze: Schrötter, Steinmetzbetrieb Am Lohfeld 2, 99310 Dornheim und Am Friedhof 3, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 40277, Fax: 03628 40657 E-Mail: steinmetzbetrieb.schroetter@t-online.de n FRIEDHÖFE IN ARNSTADT 8 | Friedhöfe in Arnstadt

brunnen“ und einemdazugehörigen Sitzbereich eine völlig neue Gestaltung. Pläne und Konzepte zur weiteren Entwicklung/Erneuerung der Hauptwege und Alleen, der Gräberfeldeinteilung, der Wasserleitung und der Brunnen sowie der Containerstandplätze werden schrittweise umgesetzt. Mit der Pflanzung von Linden entlang der Hauptwege wird der Bezug zur ursprünglichen Friedhofsanlage wieder hergestellt. Kriegsgräberanlagen Auf dem Arnstädter Friedhof befinden sich drei Kriegsgräberanlagen. Hier fanden 264 Kriegstote der beiden Weltkriege ihre letzte Ruhestätte. Nach demGesetz zur Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) werden sie auf Dauer als bleibendes Mahnmal für nachfolgende Generationen unterhalten und gepflegt. Im nordöstlichen Friedhofsbereich befindet sich der Ehrenhain für die 39 Kriegstoten des 1. Weltkrieges. Das zentrale Denk- mal wurde von Prof. Söhlemann aus Erfurt geschaffen und am 11. Juni 1922 eingeweiht. Der Friedhof erfuhr im Laufe der Jahrzehnte mehrere Erweiterungen. Er nimmt heute eine Fläche von 8,8 ha ein. Die Gebäude Alter Wirtschaftshof und Pavillon, die 1908/09 errichtet wurden, prägen noch heute den Friedhof. Mit dem Erwerb eines separaten Grundstücks von 900 m², das nordwestlich an den Friedhof angrenzt, war es 1921 der Jüdischen Gemeinde erstmals möglich, ihre Toten in Arnstadt zu bestatten. Dieser Bereich ist nach wie vor jüdischer Friedhof. Von 1924 bis 1994 wurde im Anbau an der Trauerhalle ein eigenes Krematorium betrieben. Im Jahr 1933 wurde die Friedhofskapelle nach Plänen des ortsansässigen Architekten Martin Schwarz erweitert. In künstlerischer Zusammenarbeit mit dem Bildhauer Bruno Schäfer aus Frankfurt am Main entstand in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine Reihe von Grabmalen für die Fabrikantenfamilien Liebmann, Ley, Kürsten und Winter, die heute unter Denkmalschutz stehen und für den Friedhof in der jeweiligen Raumsituation prägend sind. Seit Mitte der 90-iger Jahre des letzten Jahrhunderts konnten einige Baumaßnahmen im Außenbereich, größtenteils im vorderen Friedhofsareal, realisiert werden. So erhielt der Vorplatz der Trauerhalle eine neue Pflasterung. Der südwestliche Haupteingangsbereich erfuhr mit der Er- richtung einer Brunnenanlage, dem so genannten „ParadiesFriedhöfe in Arnstadt | 9

Das Denkmal, das Herr Schwenk aus Erfurt entwarf, wurde 1922 errichtet und konnte 2005 nach Rekonstruktionsarbeiten wieder der Öffentlichkeit übergeben werden. Auf der nördlichen Seite der Trauerhalle erinnert ein Ehrenhain an die Verfolgten des Naziregimes. Im Jahr 2000 wurde schließlich durch den Kreisverband des Bundes der Vertriebenen ein Findling zum Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung aufgestellt. Historische Grabstätten Mehr als 100 Grabstätten stehen unter Denkmalschutz bzw. werden als erhaltenswert eingestuft. Die Unterschutzstellung kann sich auf die bestatteten Personen, die Gestaltungsformdes Grabmales oder dessen Künstler beziehen. Die Friedhofsmauer bildet innenseitig den Hintergrund für einige denkmalgeschützte Familiengräber. Hier wurden Persönlichkeiten, die sich umdie städtische Entwicklung in besonderemMaße verdient gemacht haben, beerdigt. Auch im hinteren Friedhofsbereich sind einige anspruchsvoll gestaltete Familiengrabstätten erhalten. Um Verluste zu verhindern, werden Grabsteine und -an- lagen, die den Status als „Kulturdenkmal“ oder „erhal- tenswert“ tragen, entsprechend erfasst. Auf diese Wei- se bemüht sich die Friedhofsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, ein Stück Arnstädter Geschichte für die nachfolgenden Generationen zu erhalten (siehe Grabmal-Patenschaften, S. 22). Mit der Umgestaltung der Anlage 1997 ersetzte man die stark beschädigten Grabsteine durch 22 Andillykreuze aus Granit. Östlich der Trauerhalle liegt der Ehrenhain für die Bomben- opfer der Stadt. Die 123 Einzelgrabstellen wurden 1997 oberirdisch beräumt und die Anlage pflegeleicht und ansprechend her- gerichtet. Auf zwei Rasenflä- chen stehen 38 Grabsteine aus hellem Granit mit den Namen der Opfer. Die Kriegsgräberanlage erhielt 2003 einen zentralen Gedenkstein mit einer zusätzlichen Liegeplatte mit der Inschrift „Gedenkt der Opfer … Bewahrt den Frieden“. Imnordwestlichen Friedhofsbereich befindet sich der Ehrenhain für die ausländischen Kriegstoten. Bei den 102 Opfern handelt es sich hauptsächlich um Zwangsarbeiter verschiedener Nationalität und deren Kinder. Andere Gedenkanlagen Die Anlage für die Märzgefallenen, in der Opfer des Kapp-Putsches von 1920 beerdigt wurden, befindet sich in der Nähe der Kriegsgräberanlage für den 1. Weltkrieg. n FRIEDHÖFE IN ARNSTADT 10 | Friedhöfe in Arnstadt Bronzestatue von Prof. Georg Wrba, „Thanatos“ (Fackelträger – Verkörperung des Todes in der griechischen Antike)

3. Friedhof Siegelbach Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 100 Jährliche Bestattungen: ca. 3 Ursprünglich befand sich der damals kirchliche Friedhof um die sehenswerte kleine Wehrkirche herum. Da die Fläche um 1880 nicht mehr ausreichte, musste ein neuer Platz für die Bestattungen der Siegelbacher gefunden werden. Der jetzige Friedhof liegt hoch über der Ortschaft und ist nur über einen anfangs sehr schmalen Weg, der teilweise zwischen Wohngrundstücken verläuft, zu erreichen. Im oberen Bereich wurden beidseits des Weges Birken gepflanzt, die mit ihrem lichten Grün und markanten Stämmen beeindrucken. Der Friedhof mit einer Gesamtfläche von 2.225 m² verfügt über eine renovierte kleine Trauerhalle mit 30 Sitzplätzen. Ein Soldatengrab wird dauerhaft als Einzelkriegsgrab erhalten und gepflegt. Im östlichen Bereich stößt man auf ein kleines Ensemble von Familiengrabanlagen mit aufwendig gearbeiteten Grabmalen. Mit seiner wunderschönen Lage am Waldrand und dem weiten Blick über den alten Ortskern mit der Wehrkirche in Richtung Plauescher Grund lädt der Friedhof zum Verweilen ein. 2. Friedhof Rudisleben Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 260 Jährliche Bestattungen: ca. 8 Ursprünglich lag der Rudislebener Friedhof im Ortskern unmittelbar an der Kirche, umgeben von einer Natursteinmauer. Er wurde von der evangelischen Kirche bewirtschaftet. Der heutige Rudislebener Friedhof mit einer Gesamtgröße von 2.911 m² liegt in südlicher Ortsrandlage, inmitten von drei direkt angrenzenden Straßen und ist über zwei Eingänge erreichbar. Auf dem Friedhof sind überwiegend Urnenwahlgräber angelegt. Es sind leider nur wenige historische Grabmale erhalten, die durch einige wohlhabende Rudislebener Familien in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts errichtet wurden. Die kleine Trauerhalle, die durch ihre zentrale Lage den Friedhof in zwei Bereiche gliedert, bietet Platz für 32 Trauergäste. Für die auf dem Friedhof in Rudisleben bestatteten ausländischen Kriegstoten, darunter 2 Kinder von Zwangsarbeiterinnen, wurde 2020 eine Gemeinschaftsgrabstätte neu angelegt. Der Grünanteil des Friedhofs hat wegen der Lage zwischen den angrenzenden Verkehrswegen und der benachbarten Wohnbebauung besondere Bedeutung und soll auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Konzeptes weiter entwickelt werden. Friedhöfe in Arnstadt | 11 Friedhof Siegelbach Friedhof Rudisleben

5. Friedhof Espenfeld Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 120 Jährliche Bestattungen: ca. 3 Der Espenfelder Friedhof befindet sich noch heute neben der im 12. Jahrhundert errichteten Wehrkirche. Er ist also ein Kirchhof im eigentlichen Sinn. Das Grundstück, das mit einer Natursteinmauer umfriedet ist, gehört der evangelischen Kirchgemeinde. Die Bewirtschaftung wurde allerdings 1992 in städtische Hände gelegt. Der Friedhof mit einer Gesamtfläche von 1.786 m² liegt in der Ortsmitte. Bemerkenswert und einzigartig in Thüringen ist das noch fast vollständig erhalten gebliebene Grabfeld, das unter Denkmalschutz steht. Dabei handelt es sich vorwiegend um Grabstätten aus dem Ende des 19. bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Ein Denkmal für Häftlinge des KZ Buchenwald, die Opfer des Todesmarsches wurden, befindet sich in der Nähe des Friedhofseingangs. Kommt man von Siegelbach nach Espenfeld, so gelangt man vor dem Ort auf freiem Feld zu einer Kriegsgräberanlage mit einem monumentalen Denkmal. Sie ist dem Gedenken an über hundert Häftlinge des KZ Buchenwald, Außenlager S III, gewidmet, die hier ums Leben kamen und nach dem 2. Weltkrieg dort bestattet wurden. Gegenüber befand sich seinerzeit ein Zeltlager der Häftlinge. 4. Friedhof Dosdorf Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 90 Jährliche Bestattungen: ca. 4 Der Dosdorfer Friedhof liegt in freier Landschaft am Beginn des Tieftals an einem nördlich gelegenen Hang. Er grenzt an das Naturschutzgebiet „Gottesholz“ an und hat eine Gesamtfläche von 3.310 m². Seine Gründung geht auf das Jahr 1909 zurück. Die kleine Trauerhalle, die sich gegenüber dem Eingangsbereich befindet, bietet Sitzplätze für 40 Trauergäste. Der Friedhof befand sich im Ortskern innerhalb der Kirchhof- mauern um die romanische Wehrkirche herum und diente vermutlich seit dem 12. Jahrhundert als Bestattungsfläche. n FRIEDHÖFE IN ARNSTADT 12 | Friedhöfe in Arnstadt Friedhof Espenfeld Friedhof Dosdorf

6. Friedhof Kettmannshausen Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 10 Jährliche Bestattungen: ca. 1 Der Friedhof in Kettmanshausen liegt amOrtseingang aus Richtung Behringen kommend. Er umfasst eine Fläche von 596 m² und befindet sich in kommunalem Eigentum. Der Friedhof wird von einer immergrünen Hecke umschlossen. 7. Friedhof Neuroda Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 26 Jährliche Bestattungen: ca. 1 Der Friedhof Neuroda liegt zentral in der Ortsmitte und grenzt unmittelbar an das Kirchengrundstück an. Er wurde 1899 als Bestattungsfläche für die Neurodaer Einwohner gewidmet und befindet sich in kommunalem Eigentum. Der Friedhof umfasst eine Gesamtfläche von 1.295 m². Davon werden 895 m² als Bestattungsfläche genutzt. 8. Friedhof Roda Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 14 Jährliche Bestattungen: ca. 1 Da der kleine Friedhof um die Rodaer Kirche nicht mehr ausreichte, wurde im Jahr 1930 auf einemGemeindegrundstück am südlichen Ortsrand ein neuer Friedhof angelegt. Die Fläche für die Bestattungen der Rodaer Einwohner beträgt 543 m². Friedhöfe in Arnstadt | 13 Friedhof Kettmannshausen Friedhof Neuroda Friedhof Roda

9. Friedhof Wipfra Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 31 Jährliche Bestattungen: ca. 2 Der Friedhof in Wipfra befindet sich in der Ortsmitte unmittelbar hinter der Kirche. Das 615 m² große Grundstück ist über die Natursteintreppe zum Kirchengrundstück oder barrierefrei über die Zufahrt zumHeimatmuseum zu erreichen. Der Friedhof befindet sich in kommunalem Eigentum. n S TÄDTISCH VERWALTETE KIRCHLICHE FRIEDHÖFE 1. Friedhof Branchewinda Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 32 Jährliche Bestattungen: ca. 2 Der Friedhof Branchewinda befindet sich um die Kirche St. Jacobus herum. Das Grundstück, welches teilweise mit einer Natursteinmauer umfriedet ist, gehört der Ev. Kirchgemeinde. Im Jahr 2014 wurde die Verwaltung und Bewirtschaftung des Friedhofs in kommunale Hände gegeben. Der Friedhof, welcher nördlich der Ortschaft liegt, ist 2.761 m² groß. Davon dienen 2.050 m² als Bestattungsfläche. 2. Friedhof Dannheim Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 58 Jährliche Bestattungen: ca. 3 Der Friedhof Dannheim, welcher seit dem 12. Jahrhundert als Bestattungsfläche genutzt wird, liegt oberhalb des Ortes um die Kirche St. Bonifacius herumund befindet sich in Eigentumder Ev. Kirchgemeinde. Seit dem Jahr 2010 wird der Friedhof mit einer Gesamtfläche von 2.521 m² kommunal verwaltet und bewirtschaftet. Auf dem Friedhof befindet sich auch das Ehrenmal für die Kriegsgefallenen des 1. und 2. Weltkrieges des Ortes. n FRIEDHÖFE IN ARNSTADT 14 | Friedhöfe in Arnstadt Friedhof Wipfra Friedhof Branchewinda Friedhof Dannheim

3. Friedhof Görbitzhausen Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 27 Jährliche Bestattungen: ca. 1 Der Friedhof Görbitzhausen befindet sich westlich oberhalb der Ortschaft auf dem evangelischen Kirchengrundstück. Der als Bestattungsfläche nutzbare Grundstücksteil ist 2.078 m² groß und dient seit dem 17. Jahrhundert der Bestattung der Bewohner von Görbitzhausen. Der Friedhof, der von einer Natursteinmauer umschlossen ist, wird seit 2010 kommunal verwaltet und bewirtschaftet. 4. Friedhof Hausen Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 39 Jährliche Bestattungen: ca. 1 Der Friedhof Hausen wurde in der Ortsmitte um die Kirche St. Nikolaus herum angelegt. Das kirchliche Grundstück ist 1.037 m² groß. Davon werden 909 m² als Bestattungsfläche für die Hausener Einwohner genutzt. Es wurde im Jahr 2010 in kommunale Verwaltung und Bewirtschaftung übergeben. 5. Friedhof Marlishausen Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 156 Jährliche Bestattungen: ca. 10 Der Friedhof Marlishausen mit einer Gesamtfläche von 3.947 m² liegt in östlicher Ortsrandlage. Er ist Eigentum der Ev. Kirchge- meinde und wird seit 2010 kommunal verwaltet und bewirtschaftet. Eine Natursteinmauer trennt den Friedhofsteil vom Kirchengrundstück. Auf dem Friedhof sind zwei Kriegsgräber erhalten, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Der Friedhof wird seit seiner Widmung als Bestattungsfläche genutzt. Friedhöfe in Arnstadt | 15 Friedhof Görbitzhausen Friedhof Hausen Friedhof Marlishausen

n FRIEDHÖFE IN ARNSTADT 16 | Friedhöfe in Arnstadt Friedhof Reinsfeld Friedhof Schmerfeld 6. Friedhof Reinsfeld Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 43 Jährliche Bestattungen: ca. 3 Der Friedhof Reinsfeld wurde amOrtseingang aus Branchewinda kommend an der Kirche angelegt und gehört der Ev. Kirchgemeinde. Seit 2010 wird der Friedhof Reinsfeld kommunal verwaltet und bewirtschaftet. Das Grundstück ist 1.738 m² groß. Davon dienen 1.487 m² als Bestattungsfläche. Direkt an der Kirche wurde eine Kriegsgräberanlage für 6 KZ-Häftlinge angelegt, die auf demMarsch ins Konzentrationslager umgekommen sind. 7. Friedhof Schmerfeld Anzahl der vorhandenen Gräber: ca. 25 Jährliche Bestattungen: ca. 1 Der Friedhof Schmerfeld befindet sich amOrtsausgang auf dem Grundstück der Ev. Kirchgemeinde. Die als Friedhof genutzte Teilfläche ist 1.752 m² groß und wird seit 2010 kommunal ver- waltet und bewirtschaftet. Die Gräber sind um die Kirche herum angelegt. Der Friedhof dient seit dem 13. Jahrhundert als Bestattungsplatz. © Friedhofsbesucher Herr Jörg Pfotenhauer

n Kirchliche Friedhöfe Verwaltung: Pfarramt Angelhausen/Oberndorf 1. Friedhof Oberndorf 2. Friedhof Angelhausen Verwaltung: Evangelisches Pfarramt Elxleben 1. Friedhof Ettischleben Der Friedhof Ettischleben liegt nordwestlich oberhalb der Ortschaft auf dem Grundstück der Kirche und wird von der Kirchgemeinde verwaltet und bewirtschaftet. Nähere Auskünfte erteilt: Evangelisches Pfarramt Klostergasse 109, 99334 Elxleben Telefon: 036200 70271 Friedhöfe in Arnstadt | 17 Friedhof Oberndorf Friedhof Angelhausen Friedhof Ettischleben

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung: Montag, Donnerstag, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten in Ausnahmefällen möglich. Öffnungszeiten der Friedhöfe: Der Arnstädter Friedhof ist von April bis September von 7:00 bis 21:00 Uhr und von Oktober bis März von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Friedhöfe der Ortsteile werden nicht geschlossen und sind daher immer zugänglich. n Allgemeine Informationen Die Ruhezeit für Erd- und Feuerbestattungen ist vorgeschrieben und beträgt auf allen Friedhöfen 20 Jahre. Eine Ausnahme bildet der Friedhof in Espenfeld mit einer Ruhezeit von 25 Jahren. Mit der Ruhezeit wird die Zeitspanne der Totenruhe bezeichnet, die unter Beachtung der jeweiligen geologischen Verhältnisse festgelegt wird. Die Vergabe von Grabstätten erfolgt daher mindestens für diesen Zeitraum. Die Nutzungszeit ist die Zeit, die eine Grabstätte demNutzungsberechtigten zur Nutzung überlassen wird. Nutzungsrechte an Grabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung in Beratung und Abstimmung mit dem Bestattungspflichtigen durch Abschluss eines Grabstättennutzungsvertrages vergeben. Umgangssprachlich wird vom Kauf eines Grabes gesprochen. Die Grabstätten bleiben jedoch im Eigentum der Stadt. Das Nutzungsrecht kann nur auf eine Person übertragen werden. Nutzungsrechte an Grabstätten werden im n Die Friedhofsverwaltung – Ihr Ansprechpartner Alle neun städtische und sieben verwaltete kirchliche Friedhöfe werden zentral durch das Bauamt, Abteilung Stadtgrün, Friedhöfe, Umwelt der Stadt Arnstadt verwaltet. Die Friedhofsverwaltung befindet sich im Gebäude der Trauerhalle (Rückseite) auf dem Friedhof Arnstadt. Bitte wenden Sie sich in allen Friedhofsangelegenheiten persönlich oder schriftlich an die MitarbeiterInnen der Friedhofsverwaltung. Sie erhalten Auskünfte über Gebührenfragen, Grabarten, Grabmal- und Grabstättengestaltung sowie Friedhofsunterhaltung. Auch Anregungen und Beschwerden werden hier entgegengenommen. Die Friedhofssatzung und auch die aktuelle Friedhofsgebührensatzung finden Sie im Internet unter: www.arnstadt.de. Anschrift: Abt. Stadtgrün, Friedhöfe, Umwelt Friedhofsverwaltung Am Friedhof 2, 99310 Arnstadt Telefon: 03628 6609771, -772 Fax: 03628 6609773 E-Mail: friedhof@stadtverwaltung.arnstadt.de Unsere Bankverbindung für Überweisungen: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau BIC: HELADEF1ILK IBAN: DE59 8405 1010 1830 0002 64 Commerzbank Erfurt BIC: COBADEFFXXX IBAN: DE86 8204 0000 0810 6585 00 Bitte geben Sie bei jeder Überweisung die Nummer des Gebührenbescheides an. n FRIEDHOFSVERWALTUNG 18 | Friedhofsverwaltung

Folgende Grabarten stehen zur Verfügung: Wahlgrabstätten oder auch Familiengräber genannt, werden auf allen Friedhöfen angeboten. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre, Verlängerungen sind möglich. J In Erdwahlgräbern können je Stelle eine Erdbestattung und drei Urnenbeisetzungen, die sich gleichzeitig im Ruherecht befinden, erfolgen. J Urnenwahlgräber könnenbis zu vier Urnen aufnehmen. Durch die Friedhofsverwaltung können auch Urnenwahlgräber angeboten werden, die im Auftrag der Friedhofsverwaltung bepflanzt und gepflegt werden. Reihengrabstätten Für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen werden Reihengrabstätten auf allen Friedhöfen angeboten. Reihengräber sind Einzelgrabstätten, die nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Die Belegung erfolgt der Reihe nach, eine Auswahl der Stelle ist nicht möglich. Verlängerungen sind ausgeschlossen. allgemeinen nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles vergeben. In besonderen Fällen können aber auch Nutzungsrechte an einer Wahlgrabstelle zu Lebzeiten erworben werden. Dies trifft für Bürger ab vollendetem 65. Lebensjahr, in bestimmten Lebenssituationen oder bei der Übernahme einer Grabmal-Patenschaft zu. Ist bei Eintritt des Todesfalles die Ruhezeit nicht gewährleistet, muss eine entsprechende Verlängerung des Nutzungsrechtes vorgenommen werden. Bei Bestattungen/Beisetzungen in Gemeinschaftsanlagen entsteht kein Nutzungsrecht. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, nach der Bestattung die Grabstätte anzulegen (Erstherrichtung) und während der gesamten Nutzungszeit zu unterhalten. Er ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit und hat insbesondere für die Standsicherheit eines stehenden Grabmales Sorge zu tragen. Rechtsnachfolger haben das Nutzungsrecht unverzüglich auf sich durch die Friedhofsverwaltung umschreiben zu lassen. Bitte teilen Sie bei einem Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung Ihre neue Anschrift mit! n Grab- und Bestattungsarten Die Entscheidung, welche Grabart Sie für die Bestattung auswählen, muss mit Bedacht und im Blick auf die gesamte Nutzungszeit und familiäre Situation getroffen werden. Um den veränderten Ansprüchen der Angehörigen und der hohen Alltagsmobilität gerecht werden zu können, bieten wir auch Grabstätten mit dauerhafter Pflege an, auf die wir Sie im Einzelnen hinweisen. Friedhofsverwaltung | 19 Urnenwahlgräber mit Pflege

J Urnengemeinschaftsanlagen sind Belegungsflächen der Friedhöfe, in denen unter Verzicht auf Einzelgrabstätten eine bestimmte Anzahl von Urnen einzeln oder gemeinschaftlich nach einemaktuellen Belegungsplan der Friedhofsverwaltung beigesetzt werden. Es wird kein Nutzungsrecht erworben. Die Bestattung erfolgt ohne Namensnennung und Kennzeich- nung der Grabstätte. Die gärtnerische Gestaltung und Unterhaltung der Anlage obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Ein Betreten der Rasenfläche ist aus Achtung vor den Verstorbenen untersagt. Weitere Grabarten, die nur auf demArnstädter Friedhof angeboten werden, sind: Urnenpaargräber dienen der Beisetzung von maximal zwei Urnen, unabhängig von den verwandtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen der Verstorbenen. Die Vergabe erfolgt erst bei Eintritt des Todesfalls. Bepflanzung und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Das Nutzungsrecht an einem Urnenpaargrab kann in eigens dafür angelegten Grabfeldern oder historischen Anlagen erworben werden. J Erdreihenrasengrabstätte: Bei dieser Sonderform der Erdreihengrabstätte wird die Grabfläche durch die Friedhofsverwaltung nach der Bestattung mit Rasen angesät und gepflegt. Ein einheitlicher Pultstein trägt die Daten des Verstorbenen. J Urnenreihenanlage: Bei dieser Sonderform der Urnenreihengrabstätte wird die Grabfläche durch die Friedhofsverwaltung bepflanzt und unterhalten. Es kann ein Pultstein mit den Daten des Verstorbenen, entsprechend der besonderen Gestaltungsvorschriften, gefertigt werden. Gemeinschaftsgrabstätten und Gemeinschaftsanlagen Aus- bzw. Umbettungen aus Gemeinschaftsgrabstätten/-anlagen sind grundsätzlich nicht möglich. J Urnengemeinschaftsgrabstätten werden auf aufgegebenen Wahlgrabstätten mit altem Grabmalbestand oder auf neu gestalteten Grabstätten angelegt. Die Bestattungsplätze werden erst im Todesfall für die Dauer der geltenden Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne vergeben. Die Belegung erfolgt der Reihe nach im Raster. Die Daten der Verstorbenen werden in geeigneter Weise auf der Gemeinschaftsgrabstätte festgehalten. Die Herrichtung und Unterhaltung der Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. n FRIEDHOFSVERWALTUNG 20 | Friedhofsverwaltung Urnengemeinschaftsgrabstätte Urnenreihenanlage

Beisetzung einer Gemeinschaftsurne. Den verwaisten Eltern und Angehörigen soll dieses Grabfeld vor allem als Ort der Trauerbewältigung und des Trostes dienen. Bestattungs- und Grabarten auf dem Arnstädter Friedhof im Überblick: Nutzungszeit Verlängerung Erdreihengrabstätten/ 20 Jahre nicht möglich Erdreihenrasengrabstätten Erdwahlgrabstätten 30 Jahre möglich Urnenreihengrabstätten/ 20 Jahre nicht möglich Urnenreihenanlage Urnenwahlgrabstätten 30 Jahre möglich Urnenpaargrabstätten 20 Jahre einmalig, um max. 20 Jahre möglich Urnengemeinschaftsgrabstätten/ kein nicht möglich Urnengemeinschaftsanlage Nutzungsrecht Naturnahe Urnenbeisetzung 20 Jahre nicht möglich Kindergrabstätten 15 Jahre möglich Grabfeld still geborene Kinder kein nicht möglich „Vierzehn Engel“ Nutzungsrecht Auf den Ortsteilfriedhöfen werden folgende Grabarten angeboten: Erdwahl- und Erdreihengräber, Urnenwahl- und Urnenreihengräber sowie Urnengemeinschaftsanlage mit und ohne Namensnennung. Naturnahe Urnenbeisetzungen erfolgen in eigens dafür aus- gewiesenen Belegungsflächen, als Einzelbeisetzung. Die Beisetzungsplätze werden erst im Todesfall für die Dauer der geltenden Ruhezeit vergeben. Die Belegung erfolgt der Reihe nach im Raster. Namensnennung und Angabe der Lebensdaten erfolgen auf Namensträgern, die durch die Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben werden. Es dürfen ausschließlich zertifizierte Bio-Urnen verwendet werden. Die Herrichtung und Unterhaltung der naturnahen Belegungsflächen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Kindergrabstätten dienen der Bestattung/Beisetzung von Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr. In einer Kindergrabstätte kann nur eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung erfolgen. Grabfeld still geborene Kinder „Vierzehn Engel“: Diese Gemeinschaftsanlage wurde zur Beisetzung von Urnen nicht bestattungspflichtiger Tot- und Fehlgeburten eingerichtet. Die Ilm-Kreis-Kliniken ver- anlassen in Zusammenarbeit mit dem Hospizdienst einmal im Jahr die Friedhofsverwaltung | 21 Urnenpaargräber Urnengemeinschaftsanlage

Grabmalpatenschaften werden zur Erhaltung denkmalgeschützter und sonstiger erhaltenswerter Grabmale durch den Abschluss einer Vereinbarung vergeben bzw. übernommen. Der Pate erhält das Grabmal kostenlos zur Nutzung mit der Verpflichtung, es nach denkmalschutzrechtlichen Vorgaben zu erhalten und die Standsicherheit für die Dauer der Nutzungszeit zu gewährleisten. Eine Neubeschriftung ist möglich, die Art und Weise wird im Einzelfall abgestimmt. Auf dem Arnstädter Friedhof und den Ortsteilfriedhöfen sind Felder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften für Erd- und Urnenbestattungen angelegt. Unter der Vorgabe, dass sich die einzelnen Grabstätten harmonisch in die Gesamtanlage einfügen und die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt, haben die Angehörigen einen gro- ßen Gestaltungsspielraumbei der Anlage und der gärtnerischen Gestaltung der Grabstätten. Nicht mehr als ein Drittel der Grabfläche darf durch Stein oder andere wasserundurchlässige Materialien abgedeckt sein. Ganzabdeckungen sind nicht erlaubt. Darüber hinaus sind auf dem Arnstädter Friedhof auch Felder mit besonderen Gestaltungsvorschriften für Erd- und Urnenbestattungen angelegt. Bei der Neuanlage solcher Grabfelder werden entsprechend dem jeweiligen Gestaltungsziel nähe- re Regelungen über die Art der Bepflanzung und Gestaltung des Grabmals getroffen. Hierzu berät die Friedhofsverwaltung bereits bei der Auswahl der Grabstätte. Sie erhalten ein ent- sprechendes Informationsblatt mit den speziellen Gestaltungsvorschriften. n FRIEDHOFSVERWALTUNG 22 | Friedhofsverwaltung Urnenwahlgräber mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Urnenwahlgräber mit besonderen Gestaltungsvorschriften Grabmalpatenschaften

Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: J Totenschein und Personalausweis des Verstorbenen J bei mündlicher Anzeige des Todesfalles zusätzlich der Personalausweis des Anzeigenden J bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. J Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben! Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. Im Zweifel sollten Sie folgende Urkunden mitbringen: J Heiratsurkunde, J bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, J bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, J bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. Ansprechpartner im Standesamt Ihre Ansprechpartner im Standesamt finden Sie im Rathaus Arnstadt, Markt 1, 99310 Arnstadt. Telefon: 03628 745835 Fax: 03628 745837 E-Mail: standesamt@stadtverwaltung.arnstadt.de Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen n Der Trauerfall – Was ist zu tun? Der Tod eines nahen Angehörigen bedeutet für die Hinterbliebenen, dass genau in der Zeit des größten Schmerzes und der Trauer über den Verlust wichtige Entscheidungen für die Bestattung und die Grabstätte getroffen werden müssen. Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft entsprechend die an sie gerichteten Wünsche, die Vorbereitung und Durchführung der Trauerfeier, der Bestattung, die Erledigung der Formalitäten in Krankenhäusern, bei Behörden und Kirchgemeinden. So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch den Bestatter übernommen. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen griffbereit sind. Die Beratung der Hinterbliebenen hinsichtlich der Auswahl der Grabstätten erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Stadt Arnstadt und ihre Ortsteile sowie für die Landgemeinde Geratal, die Gemeinden der VG „Riechheimer Berg“ und der VG „Geratal“ ist das Standesamt der Stadtverwaltung Arnstadt zuständig. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen. n RAT FÜR TRAUERNDE / ANGEHÖRIGE Rat für Trauernde / Angehörige | 23

24 | K E R S T I N L A U N E R S T E U E R B E R A T E R I N KL S o d e n s t r aß e 2 7 · 9 9 3 1 0 Ar n s t a d t · Te l e f on : 0 3 6 2 8 / 4 6 2 6 7 i n f o@s t e u e r k an z l e i - l aun e r. d e · www. s t e u e r k an z l e i - l aun e r. d e Rechtsanwälte Christine Gothe und Lars Oschmann Fachanwalt für Strafrecht Tätigkeitsschwerpunkte: • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Erbrecht Wir sind für Sie umfassend im Erbrecht tätig mit Erbauseinandersetzungen, Erbenermittlungen, Nachlassverwaltung etc. Ohrdrufer Straße 22 · 99310 Arnstadt Telefon: 0 36 28 / 4 07 72 · Fax: 0 36 28 / 4 07 02 Rechtsanwaltskanzlei.Gothe@t-online.de Wir beraten Sie gerne

n RAT FÜR TRAUERNDE / ANGEHÖRIGE Rat für Trauernde / Angehörige | 25 J Rentenanspruch geltend machen, Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen J an Trauerkleidung denken J Angehörige und Freunde benachrichtigen J Testament eröffnen lassen, falls erforderlich Erbschein beim Nachlassgericht beantragen J Vermieter informieren, Wohnung kündigen, Übergabe regeln J Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen J Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden J Post umbestellen J Geldinstitute, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein vorlegt. In der Praxis begleichen die meisten Geldinstitute die anfallenden Bestattungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen – Originalrechnungen nachweisen J Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen J Vereins- und Verbandsmitgliedschaften kündigen J Versorgungsunternehmen benachrichtigen, Abstellen von Strom, Gas und Wasser, Heizungsanlage regulieren J bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar einschalten. n Formalitäten in Stichworten J den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen J ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen, das auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge für Sie erledigt J die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen J Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Seebestattung) J Sarg/Urne auswählen J Termin für die Trauerfeier und Bestattung in Absprache mit dem Bestattungsunternehmen, der Friedhofsverwaltung und Pfarrer oder Trauerredner festlegen J Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Musik, Dekoration, Blumen) J eventuell persönliche Traueranzeige aufgeben J Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen J Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen J demPfarrer/Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen J für Trauermahl Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren J den Sterbefall beim Arbeitgeber melden J die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Sterbeurkunde informieren J abgeschlossene Versicherungen wie z. B. Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung usw. überprüfen, ggf. kündigen damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden kann J den Tod eines Rentenempfängers bei der Deutschen Rentenversicherung direkt melden, oder die Formalitäten mit demVersichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung erledigen

26 | Unterstützung in schweren Stunden Christiane Theinert Ausgebildete Bestattungsfachkraft und freie Trauerrednerin Trauerreden Theinert August-Röbling-Straße 6a 99091 Erfurt Telefon: 0157 337 633 17 E-Mail: info@redentheinert.de Website: www.redentheinert.de Ursula Micka und Kristin Micka weltliche Trauerreden August-Bebel-Straße 42/42A · 98694 Ilmenau-Jesuborn ursula.micka@gmx.de · Telefon 0172 - 8479142 kristin.micka@gmx.de · Telefon 01520 - 7495284 www.frau-micka.de Inh. Gabriela Platte Ideal gelegen, direkt am Friedhof. Für Trauerfeiern stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, auch andere Feierlichkeiten sind uns willkommen. Räumlichkeiten im gediegenen Ambiente mit gutbürgerlicher Küche. Ideal für Feiern bis 50 Personen. Rudolstädter Straße 47 · 99310 Arnstadt Telefon 03621 48021 oder 0172 6618717 Wir sind immer für Sie da

Urnen- oder Erdreihengrab mit und ohne Pflege bis zur repräsentativen Wahl-/Familiengrabstätte. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Friedhofswegweiser oder Sie wenden sich direkt an die Friedhofsverwaltung. Die Mitarbeiter beraten Sie gern. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Arnstadt. Die Grundlage für alle Angelegenheiten des Friedhofswesens bildet die Friedhofssatzung in Verbindung mit der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Arnstadt in der jeweils gültigen Fassung. n Trauerfeier und kirchliche Bestattung War ein Verstorbener bis zu seinem Tod Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, ist die Bestattung bzw. Trauerfeier mit dem zuständigen Geistlichen bzw. Pfarramt abzusprechen. Falls keine kirchliche Bestattung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, auch einen weltlichen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Eine Grunddekoration ist in den Trauerhallen vorhanden. Bei zusätzlichenWünschen hinsichtlich der Dekoration der Trauerhalle mit Blumen- und Blattschmuck sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. n Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort? Hilfreich ist es sich wenn möglich, schon im Vorfeld ohne Entscheidungsdruck, über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten zu informieren und mit allen Betroffenen in der Familie oder im Freundeskreis die grundsätzlichen Fragen, wie Erd- oder Feuerbestattung, Reihen- oder Wahl-/Familiengrabstätte zu besprechen und abzustimmen. Viele Angehörige lassen sich bei dieser Entscheidung von dem Gedanken leiten, dass sie ihren Kindern und Angehörigen die Verpflichtung zur Grabpflege ersparen möchten. Oft ist auch unklar, ob die Angehörigen noch hier wohnen werden. Sie entscheiden sich dann für eine anonyme Bestattung in einer Gemeinschaftsanlage, die die Angehörigen nicht zur Grabpflege verpflichtet. Allerdings bietet eine solche Anlage auch keinen namentlichen Ort der Trauer. Art und Ort richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten dem aller Verwandten vor. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten vor. Um unterschiedlichen Wünschen Rechnung zu tragen, bietet die Friedhofsverwaltung eine Vielzahl von Bestattungsmöglichkeiten an. Diese reichen von der anonymen Bestattung, dem n RAT FÜR TRAUERNDE / ANGEHÖRIGE Rat für Trauernde / Angehörige | 27

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