Behindertenparkplatz
Für Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, für blinde Menschen, für Menschen mit bestimmten Fehlbildungen der Extremitäten (Amelie, Phokomelie) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen kann formlos eine Parkerleichterung zur Nutzung der speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze beantragt werden. Die Beantragung und Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist kostenfrei. Sollten Sie nicht in der Lage sein, persönlich vorzusprechen, können Sie eine Vertrauensperson mit entsprechender Vollmacht oder Bestellung hierzu beauftragen.
Vorzulegen sind:
- der Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „aG“ oder Bl“,
- der Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin/des Antragstellers,
- ein Lichtbild.
Nähere Informationen, auch über die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes, beim
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Stadthaus, Eingang Moselstraße (Büro im Erdgeschoss)
47051 Duisburg (Mitte)
Postanschrift: Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47049 Duisburg
Telefon 02 03 - 2 83 42 78
t.firzlaff@stadt-duisburg.de,
www.duisburg.de
Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr,
Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr