Titelbild Älter werden in Duisburg
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Städtische Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen in Duisburg und deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich durch die städtische Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen persönlich beraten oder an entsprechende Fachstellen weitervermitteln zu lassen: Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder auch durch einen Hausbesuch erfolgen. Inhalte der Beratung können sein: Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung, Wohnberatung oder auch Beratung in Krisensituationen. Die Beratungsstelle informiert über weitere Hilfsmöglichkeiten und finanzielle Fragen.

Gebärdensprachen

Induktionstechniken

Leitsystem für Blinde

Barrierefreie Toilette

Zugänglich für Rollstuhlnutzung

Städtische Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen
Amt für Soziales und Wohnen (Nürnberger Haus)
Schwanenstraße 5–7, 47051 Duisburg (Mitte), 3. Etage, Zi. 310 u. 311
Telefon 02 03 - 2 83 47 91, 2 83 68 89, 2 83 27 60, 2 83 66 03
(Gehörlosen-)Fax 02 03 - 2 83 23 74
kommunikation-ohne-barrieren@stadt-duisburg.de
www.duisburg.de, Suchwort: „Beratung für Menschen mit Behinderungen“
Beratungszeiten: Montag – Freitag 08.00 – 12.00 und
14.00 – 16.00 Uhr

Rauchfrei

Gebärdensprachen

Induktionstechniken

Leitsystem für Blinde

Barrierefreie Toilette

Zugänglich für Rollstuhlnutzung

Sprechstunde für Gehörlose der Städtischen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen
im Konferenz- und Beratungszentrum „Der Kleine Prinz“
Schwanenstraße 5–7, 47051 Duisburg (Mitte)
1. Montag im Monat 15.00 – 17.00 Uhr,
3. Montag im Monat 10.00 – 12.00 Uhr

Die Städtische Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen bündelt auf ihrer Internetseite zahlreiche Informationen, u. a. zu den Themen

Für ältere, körperlich eingeschränkte oder behinderte Menschen stehen die 23 ortsteilnahen Begegnungs- und Beratungszentren (BBZ) für eine persönliche Senioren- und Pflegeberatung, wenn gewünscht auch beim Hausbesuch, zur Verfügung (s. S. 35, 247 ff.).

Bei psychischen Erkrankungen beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes (s. S. 190 f.) und zu den Betreuungsstellen (s. S. 225 ff.)