Finanzielle Ansprüche gehörloser und hochgradig sehbehinderter Menschen
Königsgalerie und Stadtfenster
Die finanzielle Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen mit einer Sehkraft von nicht mehr als 5 % auf dem besseren Auge oder gravierenden Gesichtsfeldeinschränkungen ist, wie das Blindengeld, einkommensund vermögensunabhängig und beträgt 77 € monatlich.
Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit angrenzender Schwerhörigkeit erhalten zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen auf Antrag eine monatliche einkommens- und vermögensunabhängige Hilfe in Höhe von 77 € monatlich.
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrer HNO-Ärztin bzw. Ihrem HNO-Arzt, in der Bürger-Service-Station Ihres Bezirksamtes (s. S. 32) oder direkt beim
Landschaftsverband Rheinland (LVR) – Fachbereich 74
Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Kontakt: Herr Herold
Telefon 02 21 - 80 96 757 oder 02 21 - 80 90 (Zentrale)
Fax 02 21 - 82 84 08 78 oder 02 21 - 80 96 550 (Zentrale)
wolfgang.herold@lvr.de,
post@lvr.de
www.lvr.de,
www.ghbg.lvr.de