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Blindengeld

Blindengeld wird in Nordrhein-Westfalen unabhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen vom Landschaftsverband gezahlt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zurzeit ein Blindengeld in Höhe von 473 € monatlich (Erwachsene unter 60 Jahren erhalten 739,91 €). Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 % oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Ein augenärztliches Attest ist beim Erstantrag vorzulegen, falls im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ fehlt.

Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, kann für blinde Menschen über 60 Jahre zusätzlich ein Anspruch auf ergänzende Blindenhilfe bestehen. Blinden Menschen, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten dieses Aufenthaltes ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, wird das Blindengeld gekürzt. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen der Pflegegrade 2–5 wird das Blindengeld anteilig gekürzt.

Nähere Informationen, Antragsformulare und den von der Augenärztin bzw. vom Augenarzt auszufüllenden Beurteilungsbogen erhalten Sie in der Bürger-Service-Station Ihres Stadtbezirkes (s. S. 32) oder beim

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Fachbereich 74
Blindengeldstelle
Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Kontakt: Frau Jonen
Telefon 02 21 - 80 96 757 und (Zentrale) 02 21 - 80 90
Fax 02 21 - 82 84 08 78 und (Zentrale) 02 21 - 80 96 550
susanne.jonen@lvr.de, post@lvr.de
www.lvr.de oder www.ghbg.lvr.de