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Schwerbehindertenausweis

Schafherde, © Marc Siewior, mars-photo.de
Schafherde, © Marc Siewior, mars-photo.de

Der Schwerbehindertenausweis gilt als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, des Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale. Dieser Nachweis ist beispielsweise zur Vorlage bei einem Arbeitgeber, dem Finanzamt, dem Integrationsamt oder auch der Arbeitsagentur erforderlich.
Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch die Stadt Duisburg feststellen lassen. Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Wie stark sie beeinträchtigt sind, wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie u. a. folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

Weitere Vergünstigungen (wie Fahrpreisvergünstigungen) erhalten Sie, wenn aufgrund Ihrer Behinderung besondere gesundheitliche Merkmale vorliegen und festgestellt wurden. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie beim

Barrierefreie Toilette

Zugänglich für Rollstuhlnutzung

Amt für Soziales und Wohnen
Sachgebiet Schwerbehindertenrecht
Ludgeristraße 12, 47057 Duisburg (Neudorf)
Telefon 02 03 - 94 000, Fax 02 03 - 2 83 69 50
www.duisburg.de
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr

Elektronische Antragstellung im Internet unter www.elsa.nrw.de.
Anträge nehmen auch die Bürger-Service-Stationen (s. S. 32) an und leiten sie weiter. Dort können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis auch verlängern lassen.
Bei Interesse, siehe auch: Ratgeber für schwerbehinderte Menschen. Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS)
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon 02 11 - 8 55-5, Fax 02 11 - 8 55-32 11
www.mags.nrw.de, Internet-Suchbegriff:
Ratgeber für schwerbehinderte Menschen, Nordrhein-Westfalen