Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen
Rad-Rikscha, © Sana-Seniorenzentren Duisburg
Die Stadt Duisburg bietet für Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben einen Fahrdienst an.
Voraussetzungen – Zukünftige Leistungsberechtigte nach dem SGB IX – Anspruchsprüfung:
- Eine wesentliche Behinderung muss vorliegen. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist nicht nur auf Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer beschränkt (z. B. Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis).
- Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist aufgrund der Schwere der Behinderung nicht zumutbar.
- Der behinderte Mensch muss auf die ständige Nutzung eines Kfz angewiesen sein.
- Einkommen und Vermögen liegen unter den Freigrenzen.
Am Fahrdienst teilnehmen können Duisburger Einwohnerinnen und Einwohner,
- die in der Stadt Duisburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das ihnen gewährte Budget noch nicht ausgeschöpft haben,
- die, sofern sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, keine Nachteilsausgleiche nach dem SGB IX – weder die Kfz-Steuerermäßigung/ -befreiung noch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr – in Anspruch nehmen,
- die von der Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, als teilnahmeberechtigt anerkannt sind.
Für abzurechnende Fahrten gelten folgende Ausschlusskriterien:
- Fahrten zur medizinischen (z. B. Arzt-, Krankenhausbesuche etc.) und pflegerischen Versorgung (z. B. Krankengymnastik, Tagespflege etc.), zu schulischen oder beruflichen Zwecken,
- Fahrten, für die ein anderer Kostenträger zuständig ist,
- Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausflügen oder sonstigen Aktivitäten, die von Anbietern von Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner oder von ambulanten oder sonstigen Betreuungseinrichtungen für ihre Kundinnen und Kunden organisiert und/oder durchgeführt werden, dürfen mit dem städtisch bezuschussten Fahrdienst nicht durchgeführt werden.
Wenn das Einkommen und Vermögen nach Prüfung unter den Freigrenzen
liegt, erfolgt keine weitere Zuzahlung durch die Nutzer. Es wird ein
Budget von 2000 € gewährt.
Wenn das Einkommen und Vermögen über den Freigrenzen liegt, ist
je nach Betrag von den Nutzern ein noch zu ermittelnder individueller
Eigenanteil an dem jährlichen Budget von 2.000 € zu leisten.
Fahrten in Städte, die unmittelbar an Duisburg grenzen, sind für den
vorgenannten Personenkreis möglich (Moers, Rheinberg, Dinslaken,
Oberhausen, Mülheim, Düsseldorf, Ratingen und Krefeld).
www.duisburg.de, Suchbegriff „Fahrdienst“,
finden.“
Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen
Amt für Soziales und Wohnen
Schwanenstraße 5–7, 47051 Duisburg (Altstadt)
4. Etage (Wegweiser)
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner:
A – Di | Frau Demmer | 02 03 - 283 6251 |
Dj – G | Frau Berns | 02 03 - 283 7078 |
H – K | Herr Hoffmann | 02 03 - 283 2127 |
L – Q | Frau Pertinac | 02 03 - 283 5428 |
R – Schu | Frau Schröder | 02 03 - 283 7160 |
Schv – Z | Herr Bohnenkamp | 02 03 - 283 6252 |
Bitte vorher Termin zur Antragsabgabe vereinbaren!
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr,
Montag, Mittwoch 14.00 – 15.30 Uhr
Personen mit Behinderung, die die Einkommensgrenzen des SGB IX überschreiten, können den Fahrdienst nutzen. Je Fahrt ist jedoch ein Eigenanteil von 10 % an den Fahrdienstanbieter zu entrichten. Bezuschusst werden Fahrten im Duisburger Stadtgebiet. Die restlichen Kosten werden von der Stadt übernommen.
Folgende Fahrdienstanbieter führen zurzeit die Fahrten mit rollstuhlgeeigneten Spezialfahrzeugen durch und sind der Stadt Duisburg gegenüber abrechnungsberechtigt:
Abrechnungsberechtigte Fahrdienstanbieter (Stand März 2020):
AMH-Fahrdienst
mit Skalamobil
Telefon 0 28 41 - 88 58 777 oder 02 03 - 30 86 60 82
info@amh-fahrdienst.de
Auto Rothmeier
Telefon 02 03 - 59 29 00, Mobil 01 63 - 17 54 221
auto.rothmeier@gmx.de
Krankenfahrten Barfuß
auch Tragedienst möglich
Telefon 02 03 - 48 29 366
mibakf@gmail.com
DKF Krankenfahrten UG
Tragedienst und Skalamobil
Telefon 02 03 - 70 98 98, Mobil 01 72 - 81 88 700
Fahrdienst Aktiv
auch Tragedienst moglich
Telefon 02 03 - 66 98 13 75, Mobil 01 77 - 82 32 092
fd-aktiv@outlook.de,
www.fd-aktiv.de
IDA Individ. Dienstleistungen Arsic
Telefon 02 03 - 57 88 647, Mobil 01 73 - 56 30 949
info@ida-arsic.de
Krankenfahrten Rhein-Ruhr
Spezielle Tragestühle und Skalamobil
Telefon 02 03 - 50 06 62 00, Mobil 01 78 - 5 24 07 90
krankenf.rheinruhr-sat@gmx.de
KrankenFahrten Nord
auch Tragedienst möglich
Telefon 02 03 - 40 05 00
krankenfahrten-nord@hotmail.com
MCK-Krankenfahrten
Tragedienst und Skalamobil
Telefon 02 03 - 54 54 90 90, Mobil 01 76 - 44 45 53 98
info@mck-krankenfahrten.de
www.mck-krankenfahrten.de
Taxi Altinbay GmbH
Fahrdienst Meditax
Tragedienst oder Skalamobil
Telefon 02 03 - 39 26 050
kontakt@fahrdienst-meditax.de
Taxi Christian
Mobil 01 72 - 21 28 632
taxidymarczyk@aol.com
Taxi Roto
Telefon 02 03 - 55 42 55
info@taxi-roto.de
Taxi Verwoerd
Telefon 02 03 - 44 64 82 oder 02 03 - 44 84 89
taxiverwoerd.duisburq@t-online.de
TS-Fahrdienst
mit Skalamobil
Telefon 02 03 - 40 62 99 92
info@ts-fahrdienst.de,
www.ts-fahrdienst.de
Da die Kosten für eine Fahrt bei den einzelnen Fahrdienstanbietern voneinander abweichen, erfragen Sie bitte die aktuellen Preise/Preislisten bei den jeweiligen Anbietern. Die Termine sind mit den jeweiligen Anbietern zu vereinbaren.