Titelbild Älter werden in Duisburg
Schriftgröße   A   A   A   Kontrast   +  

Eingliederungshilfe

Wer erhält Eingliederungshilfe?

Erwachsene Menschen erhalten dann Eingliederungshilfe, wenn ihre Behinderung sie mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate daran hindert, gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. Bei der Behinderung kann es sich um eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder um eine Beeinträchtigung der Sinne handeln. Sie kann unabhängig von der Grundsicherung beantragt werden.

Leistungen können z. B. sein:

Für die Eingliederungshilfe an volljährige Personen (nach Vollendung der allgemeinen Schulpflicht) ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seit 01.01.2020 zuständig. Ausgenommen ist der Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen, siehe folgenden Textabschnitt!
Ansprechpartner beim LVR für volljährige behinderte Personen nach Vollendung der Schulpflicht:

Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln
Telefon 02 21 - 809-0, Fax 02 21 - 809-22 00
post@lvr.de, www.lvr.de