Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

Ratgeber für den Trauerfall www.rheinfelden.de

1 Vorwort des Oberbürgermeisters Klaus Eberhardt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gedanke an den eigenen Tod oder den naher Angehöriger bzw. Freunde wird in unserer Gesellschaft möglichst verdrängt. Einem plötzlichen Todesfall stehen die Hinterbliebenen oft recht ratlos und hilflos gegenüber. Sie haben unvermittelt bürokratische, organisatorische und wirtschaftliche Hürden zu überwinden. Zudem sind sie in ihrer Trauer oft nicht fähig, sich Gedanken darüber zu machen, was zu tun ist und an wen man sich zu wenden hat, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Es kann daher nur hilfreich sein, einen Ratgeber zur Hand zu haben, der einem in einer solchen Situation zumindest eine erste Orientierung bie- tet. Der vorliegende „Ratgeber für den Trauer- fall“ soll hierfür eine Unterstützung sein. Er soll bei der Regelung der eigenen Angelegenheiten helfen und den Angehörigen die Beratungen und Entscheidungen erleichtern. Gleichzeitig bietet diese Informationsschrift ei- nen Überblick über die verschiedenen Bestat- tungsformen auf unseren Friedhöfen in Rheinfelden (Baden). Ich hoffe sehr, dass wir Ihnen mit dieser Publikation ein wenig helfen, in einer extrem schwierigen Situation für Sie persönlich alles Erforderliche in Ihrem Sinne regeln zu können. Herzlich grüßt Sie Ihr Klaus Eberhardt | Oberbürgermeister

Resultate aus unseren Auktionen: Der Verkauf einer Sammlung ist eine sehr persönliche Entscheidung, die Sie nach Ihren Vorstellungen treffen sollten. Es kann bei der Bewältigung der Trauer helfen, einige besondere Stücke als Erinnerung an den Verstorbenen zu behalten. - Wir versprechen Ihnen Seriosität und Glaubwürdigkeit. - Wir übernehmen die komplette Sammlung. - Wir geben Ihnen umgehend eine Einschätzung des Wertes. - Wir erzielen für Sie die bestmöglichen Erlöse. - Wir kommen auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Hause. Resultate aus unseren Auktionen: Der Verkauf einer Sammlung ist eine sehr persönliche Entscheidung, die Sie nach Ihren Vorstellungen treffen sollten. Es kann bei der Bewältigung der Trauer helfen, einige besondere Stücke als Erinnerung an den Verstorbenen zu behalten. - Wir versprechen Ihnen Seriosität und Glaubwürdigkeit. - Wir übernehmen die komplette Sammlung. - Wir geben Ihnen umgehend eine Einschätzung des Wertes. - Wir erzielen für Sie die bestmöglichen Erlöse. - Wir kommen auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Hause. Resultate aus unseren Auktionen: Der Verkauf einer Sammlung ist eine sehr persönliche Entscheidung, di Sie nach Ihren Vorstellungen treffen sollten. Es kann bei der Bewältigun der Trauer helfen, einige besondere Stücke als Erinnerung an den Verstorbenen zu behalten. - Wir versprechen Ihnen Seriosität und Glaubwürdigkeit. - Wir übernehmen die komplette Sammlung. - Wir geben Ihnen umgehend eine Einschätzung des Wertes. - Wir erzielen für Sie die bestmöglichen Erlöse. - Wir kommen auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Hause.

3 inhalt Friedhofsverwaltung Goethestraße 13 79618 Rheinfelden (Baden) FLIPPING-BOOK Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Ratgeber für den Trauerfall www.rheinfelden.de 01 Vorwort des Oberbürgermeisters Klaus Eberhardt 04 Auch das Sterben gehört zum Leben 05 Was ist zu tun? 06 Im Falle des Todes 08 Anzeige beim Standesamt 09 Die Bestattung 13 Individuelle Grabgestaltung 15 Trauerfeier und konfessionelle Begleitung 16 Friedhöfe in Rheinfelden (Baden) 19 Nachlass- und Vorsorgeregelungen 22 Versicherungen, Vereine, Banken 25 Inserentenverzeichnis | Impressum

4 Auch das Sterben gehört zum Leben Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Viele hundert Jahre lang war der Tod für unsere Vorfahren ein vertrauter Begleiter, ein Bestandteil ihres Lebens; er wurde akzeptiert und häufig als Erfüllung der letzten Lebensphase empfunden. Heute ist er für viele Angst einflößend und unfassbar. So gehört das Sterben zu den Themen, die viele Menschen am meisten meiden. Es gibt ein Leid, das keine fremde Trauer duldet und einen Schmerz, den sanft nur heilt die Zeit.

5 Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen und Entscheidungen von einem Moment auf den anderen treffen, obwohl sie sich in einer Extremsituation befinden, die vom Schmerz über den Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es für viele Menschen wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen gibt, die ihnen zur Seite stehen. Die Bestattungsunternehmen können – entsprechend der an sie gerichteten Wünsche – die Ausrichtung der Bestattung übernehmen und auch die erforderlichen Formalitäten bei Behörden, der Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung erledigen. Diese Formalitäten können die Angehörigen zum größten Teil aber auch selbst durchführen. Die Anzeige eines Sterbefalls kann jedoch nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Denn sonst sind die Angehörigen oft überfordert. Was ist zu tun? Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Extremsituation zu meistern – in Ihrem Sinne. Nicht nur, indem Sie Familienmitglieder und Freunde frühzeitig darauf aufmerksam machen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind, sondern auch, welche Vorstellungen Sie selbst von Ihrem Fortgehen haben und wie Formalitäten in Ihrem Sinne geregelt werden sollen. Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird. (Immanuel Kant)

6 Im Falle des Todes … sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden: Was muss ich sofort regeln?  Einen Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.  Ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl mit der Überführung des / der Verstorbenen vom Sterbeort in eine Kühlzelle in die eigenen Räumlichkeiten des Bestatters, auf den Friedhof oder direkt zum Krematorium beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und Ihnen auch in den folgenden Punkten mit Rat und Tat zur Seite stehen.  Die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt des Sterbeortes vornehmen oder durch den Bestatter vornehmen lassen. Dazu dem Bestatter, sofern vorhanden, das Stammbuch der Familie aushändigen.  Bestattungsform und Grabart festlegen (grundsätzlich den Wunsch des / der Verstorbenen berücksichtigen)  Sarg / Urne und Ausstattung auswählen  Termin für die Trauerfeier und den Beisetzungstermin festlegen  Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten; gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereiste Gäste organisieren  Bestattungsablauf besprechen mit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.)  Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen  Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern  Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben  bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen

7  Räumlichkeit für Zusammenkunft nach der Trauerfeier reservieren  an Trauerkleidung denken Was ist später zu erledigen?  Mit Krankenkasse bzw. ­ Lebensversicherung abrechnen  Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden  Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen  Rentenanspruch geltend machen  Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen  Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden  Erbschein beantragen und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten)  Wohnung kündigen, Übergabe regeln  Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren  Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen  Gewerbe abmelden  Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden  Post umbestellen  Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern  Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen  Mitgliedschaften und Abonnements kündigen  Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten  Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen  Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären Was wir bergen in den Särgen ist das Erdenkleid, was wir lieben, ist geblieben, bleibt in Ewigkeit. (J.W. von Goethe)

8 Anzeige beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag ange- zeigt werden. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Unser Standesamt befindet sich im Bürgerbüro des Rheinfelder Rathauses, Kirchplatz 2 in 79618 Rheinfelden (Baden). Telefon: 07623 95-405 oder -406 oder E-Mail: standesamt@ rheinfelden-baden.de Sprechzeiten des Standesamts: Montag und Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen. Oftmals wurde bei der Eheschließung ein Stammbuch der Familie angelegt. In diesem sollten alle wichtigen Personenstandsurkunden gesammelt vorhanden sein. Bitte händigen Sie dieses Stammbuch dem Bestatter aus oder legen Sie es persönlich beim Standesamt vor. Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:  Todesbescheinigung (bestehend aus dem Blatt A und B sowie drei weiteren Umschlägen)  bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden  Personalausweis oder Reisepass des / der Verstorbenen  aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde  Personenstandsurkunden: bei Ledigen die Geburtsurkunde oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister, bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder eine Abschrift aus dem Eheregister oder auch eine Abschrift auf dem ggf. vorhandenen Familienbuch, bei Witwen oder Witwern auch die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Partners, bei Geschiedenen auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Standesamt geführt werden.

9 Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieDie Bestattung den langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Auch bei den Ruhezeiten gibt es Unterschiede. So beträgt die Ruhezeit für Leichen auf den Rheinfelder Friedhöfen 25 Jahre, bei Aschen dagegen nur 15 Jahre. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die städtische Friedhofsverwaltung: Die Friedhofsverwaltung befindet sich in der Goethestraße 13 in 79618 Rheinfelden (Baden) direkt beim Hauptfriedhof. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr nur telefonisch erreichbar Telefon: 07623 95408 oder 01525 9545270 oder E-Mail: m.schrempp@rheinfelden-baden.de Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen in unserer Stadt sind die Friedhofsordnung und die Bestattungsgebührensatzung. Auskünfte zur Höhe der Bestattungskosten erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung und den ortsansässigen Bestattungsinstituten.

10 Grabarten Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden auf den Rheinfelder Friedhöfen folgende Grabstätten unterschieden:  Erdreihengrabstätten  Erdreihengrabstätten im islamischen Gräberfeld (nur auf dem Hauptfriedhof)  Erdwahlgrabstätten  Frühchenfeld zur Beisetzung von Fehl- und Totgeburten (nur auf dem Hauptfriedhof)  anonymes Urnengemeinschaftsfeld (nur auf dem Hauptfriedhof)  Urnenreihengrabstätten (zur individuellen Pflege oder im Rasenfeld)  Urnenwahlgrabstätten (zur individuellen Pflege oder im Rasenfeld) Urnenwahlgrabstätten auf der Waldlichtung (nur auf dem Friedhof in Karsau möglich) Gärten der Erinnerung befinden sich auf dem Hauptfriedhof, dem Friedhof Herten-­ Degerfelden und dem Friedhof Minseln. Es besteht hierbei kein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung. Reihengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen Die Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit (von 25 Jahren bei Erdbestattungen oder 15 Jahren bei Urnenbestattungen) abgegeben werden. Nach Ablauf der Ruhezeit sind die Gräber abzuräumen und haben dann keinen Bestand mehr. Eine Verlängerung der Ruhezeit sowie der Wiedererwerb des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte sind nicht möglich. Erdreihengrabstätten haben eine zugeordnete Größe von 90 x 220 cm und können ebenso wie die Urnenreihengrabstätten, die über eine zugeordnete Größe von 50 x 60 cm verfügen, individuell gestaltet werden.

11 Erdreihengrabstätten im islamischen Gräberfeld Auf dem Hauptfriedhof werden, in einem gesondert ausgewiesenen Feld, Grabstätten für Mitbürger des islamischen Glaubens ange- boten. Diese Gräber sind in ihrer Lage nach Mekka ausgerichtet. Die zugeordnete Größe dieser Gräber beträgt 90 x 220 cm. Die Ruhe-­ zeit beträgt 25 Jahre. Erdwahlgrabstätten Die Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen an denen, auf Antrag und anlässlich eines Todesfalles, ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Lage der Grabstätte kann in der Regel ausgewählt werden. Erdwahlgrabstätten werden als einstellige Tiefgräber für zwei Särge übereinander mit einer Größe von 90 x 220 cm oder mehrstellige Gräber (in der Regel 220 x 220 cm) angeboten. Bei Ablauf des Nutzungsrechtes, kann dieses, jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren, erneut erworben werden. Frühchenfeld Zur Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten ist auf dem Hauptfriedhof ein besonderes Gemeinschaftsgräberfeld auf einer Rasenfläche eingerichtet. Die Kleinstsärge werden der Reihe nach beigesetzt. Blumen und Grabschmuck können auf der dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden. Anonymes Urnengemeinschaftsfeld Ein anonymes Urnengemeinschaftsgräberfeld ist auf dem Hauptfriedhof eingerichtet. Auf einer großen Rasenfläche, die mit einem allgemeinen Gedenkstein gekennzeichnet ist, werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt. Eine Nennung der Namen der in diesem Feld Beigesetzten erfolgt nicht. Ebenso ist eine individuelle Gestaltung des Grabes durch die Angehörigen nicht möglich. Blumen und Grabschmuck können auf der dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden. Urnenwahlgrabstätten Die Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten zur Beisetzung von Aschenurnen an denen, auf Antrag und anlässlich eines Todesfalles, ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Lage der Grabstätte kann in der Regel ausgewählt werden. In Urnenwahlgräbern, die über eine zugeordnete Größe von 100 x 100 cm verfügen, können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Bei Ablauf des Nutzungsrechtes kann dieses, jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren, erneut erworben werden.

Urnengrabstätten im Rasenfeld Auf allen Rheinfelder Friedhöfen stehen für die Beisetzung von Aschenurnen sogenannte Rasengrabfelder als Reihen- oder Wahlgräber zur Verfügung. Auf einigen Friedhöfen sind diese Grabfelder sternenförmig angelegt. In den Reihengräbern im Rasenfeld kann eine Urne, in den Wahlgräbern im Rasenfeld können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die Aschenurnen werden der Reihe nach auf der Rasenfläche beigesetzt und mit einer mindestens 8 cm starken Steinabdeckplatte, die auf Bestellung der Angehörigen vom Steinmetz gefertigt wird und bereits zur Beisetzung vorhanden sein muss, abgedeckt. Auf der Abdeckplatte können Namen und Lebensdaten der Beigesetzten angegeben werden. Die Größe der Abdeckplatten ist vorgegeben. Sie beträgt 40 x 30 cm 12 bei Reihengräbern und 40 x 40 cm bei Wahlgräbern. Eine individuelle Gestaltung der Gräber durch die Angehörigen ist nicht möglich. Blumen und Grabschmuck können auf der dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden (nur auf dem Hauptfriedhof vorhanden!). Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Grabstätten im „Garten der Erinnerung“ Die „Gärten der Erinnerung“ befinden sich auf dem Hauptfriedhof, dem Friedhof Herten-Degerfelden und dem Friedhof Minseln. Hierbei handelt es sich um besonders gestaltete Bereiche für Urnen und Sargbestattungen, die von einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), bestehend aus Rheinfelder Bestattungsunternehmen und Friedhofsgärtnern, betreut und vermarktet werden. Der Erwerb einer Grabstätte im Garten der Erinnerung ist an den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit der Genossenschaft Badische Friedhofsgärtner eG verbunden. Nähere Informationen zu diesem Gräberfeld erhalten Sie bei der: ARGE, vertreten durch Bestattungen Frank, Inh. Benedict Mattes, Werderstraße 38, 79618 Rheinfelden (Baden), Telefon: 07623 6611 oder 717890, E-Mail: info@bestattungen-frank.de

13 Steinmetz und Steinbildhauer Blumenschmuck und Grabbetreuung Die Handwerkskunst von Steinmetzen und Steinbildhauern überdauert Generationen und ist somit beinahe unvergänglich. Das Material des Natursteins kommt in vielen Bereichen zum Tragen. Ein besonderes Aufgabengebiet ist die Erstellung von Grabdenkmälern, welche individuell gestaltet, beschriftet und aufgestellt werden. Aufgabe des Steinmetzes und des Steinbildhauers ist es nunmehr ein Grabmal zu schaffen, welches Ihren Wünschen entspricht und etwas über den Verstorbenen aussagt. Zur Gestaltung werden verschiedene Materialien herangezogen, so zum Beispiel Hart- oder Weichgestein. Durch unterschiedliche Bearbeitungstechniken werden die Faszination und Schönheit des Natursteins sichtbar. Mit Ausdauer, Geschick und viel Kreativität schaffen die Steinmetze und Steinbildhauer ein schönes und aussagekräftiges Grabmal. Natürlich werden sie dabei von modernen Maschinen unterstützt. Des Weiteren kümmern sich Steinmetzen um die Erhaltung, Ergänzung und geIndividuelle Grabgestaltung gebenenfalls Restaurierung bereits vorhandener Grabanlagen. Weitere Betätigungsfelder in diesem Beruf sind Arbeiten an Neubauten, Denkmalpflege, Restaurierung alter Bausubstanzen, Bildhauerarbeiten oder auch die Gestaltung von Gärten oder Außenanlagen. Blumenschmuck und Grabbetreuung Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen – für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum.

14 Landgasthaus-Hotel Maien 79618 Rheinfelden-Obereichsel Telefon: 07623 7215-0 E-Mail: info@maien.com Internet: www.maien.com Das Landgasthaus mit den Räumlichkeiten und der Erfahrung für Ihren Anlass! Dinkelackerweg 2 79618 Rheinfelden 0049 7623 5618 #pipabu_rheinfelden

15 Die Vereinbarung der Termine für die Trauerfeier und die Beisetzung auf den Rheinfelder Friedhöfen erfolgt in der Regel direkt zwischen dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und der Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Für die Abhaltung der Trauerfeier stehen, außer in Eichsel und Nordschwaben, auf den Rheinfelder Friedhöfen städtische Abdankungshallen zur Verfügung. Das von Ihnen zu beauftragende Bestattungsunternehmen regelt für Sie alles weitere und wird Sie bei der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kirchengemeinde oder bei der Vermittlung eines freien Trauerredners gerne unterstützen. Vor der Trauerfeier ist die Abschiednahme am offenen Sarg, sofern gesundheitliche oder hygienische Gründe nicht entgegenstehen, in Absprache mit dem Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltung grundsätzlich möglich. Trauerfeier und konfessionelle Begleitung Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen. (Albert Schweitzer)

16 Friedhöfe in Rheinfelden (Baden) Die Stadt Rheinfelden (Baden) betreibt insgesamt sieben Friedhöfe. Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt und dienen der Bestattung verstorbener Einwohner und der in der Stadt verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen. Hauptfriedhof Der Hauptfriedhof in Rheinfelden wurde im Jahre 1902 angelegt und im Jahre 1954 flächenmäßig erweitert sowie parkähnlich ausgestaltet. In diesem Zuge sind auch, nach einem Entwurf von dem Rheinfelder Architekten und Dipl. Ing. Otto Rittweger, die Einsegnungshalle und das gesamte Gebäudeensemble im Eingangsbereich sowie das großzügige Ehrenmal entstanden. Auf einer Gesamtfläche von 49.000 m² befinden sich ca. 8.210 Grabstätten und jährlich erfolgen auf diesem Friedhof 200 Bestattungen. Friedhof Eichsel / Adelhausen Direkt neben der Eichsler Pfarrkirche St. Gallus gelegen dient der kleine Friedhof, der in den letzten Jahren noch einmal erweitert wurde, der Bestattung der in beiden Ortsteilen verstorbenen Einwohner und auch denjenigen, die sich beiden Ortsteilen besonders verbunden fühlten. Mit einer Fläche von 6.000 m² und ca. 470 Grabstätten zählt er zu den kleineren der sieben Friedhöfe. Jährlich werden hier durchschnittlich 10 Bestattungen vorgenommen. Friedhof Herten / Degerfelden Der Friedhof am Ortsrand des aufstrebenden Ortsteiles Herten dient der Bestattung der in beiden Ortsteilen verstorbenen Einwohner oder denjenigen, die eine besondere Beziehung zu diesen Ortsteilen hatten. Er verfügt über eine Fläche von 13.000 m² auf der sich ca. 1.520 Gräber befinden. Durchschnittlich erfolgen auf diesem Friedhof 50 Bestattungen pro Jahr. Friedhof Minseln Neben der Pfarrkirche St. Peter und Paul befindet sich der kleine Ortsteilfriedhof, der 6.000 m²

17 und ca. 560 Gräber umfasst. Im Jahre 1902 wurde seitens der Kirchengemeinde, ein Teil des damaligen Kirchengeländes, der politischen Gemeinde zu Friedhofszwecken überlassen. Dieser Überlassungsvertrag hat auch heute noch Bestand. Jährlich finden auf diesem Friedhof durchschnittlich 18 Bestattungen statt. Friedhof Nollingen Am Ortsrand von Nollingen, dem Ursprungsort der heutigen Stadt Rheinfelden (Baden) be- findet sich dieser kleine Friedhof. Er umfasst 4.000 m² und ca. 720 Gräber. Pro Jahr erfolgen hier durchschnittlich 17 Bestattungen. Friedhof Nordschwaben Südöstlich außerhalb des Dorfes liegt dieser kleine Friedhof. Die auf dem Friedhof befindliche Friedhofskapelle ist ein historisches Kleinod und Kulturdenkmal. Im Innenraum der Kapelle können Fresken aus dem 15. Jahrhundert bestaunt werden. Durchschnittlich vier Bestattungen werden jährlich auf dem Friedhof, der 2.000 m² und ca. 120 Gräber umfasst, vorgenommen. Waldfriedhof Karsau Eine beachtliche Größe von über 20.000 m² hat der Waldfriedhof in Karsau. Dieser wurde, nach Plänen des Rheinfelder Dipl. Ing. und Architekten Otto Rittweger, erbaut und im Jahre 1963 in Betrieb genommen, nachdem der ursprüngliche Friedhof im Ortsteil Beuggen zu klein geworden war. Auf dem Friedhof befinden sich ca.1.130 Gräber und es erfolgen durchschnittlich 28 Bestattungen pro Jahr. Leicht kann ein Mensch vergessen, was im Traum verfliegt, doch nie vergisst er einen Menschen, den er von ganzem Herzen liebt.

19 Das Wichtigste in Kürze:  Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihre digitale Vorsorge und Ihr digitales Erbe kümmern soll und legen Sie fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern können.  Es ist sinnvoll, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um Ihr digitales Leben zu betrauen. Halten Sie dies schriftlich in einer Vollmacht fest.  Erstellen Sie zudem eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson. Unsere Muster-­ Vollmacht und Muster-Liste helfen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/ digitale-welt/datenschutz/ digitale-vorsorge-digitaler- nachlass-was-passiert-mit- meinen-daten-12002 Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene Nachlass- und Vorsorgeregelungen von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erb- lassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Nachlassgericht auszuhändigen. Das Nachlassgericht Seit dem 01.01.2018 werden die Aufgaben des Nachlassgerichts nicht mehr von den Notariaten, sondern von den Amtsgerichten wahrgenommen. So kontaktieren Sie uns: Amtsgericht Lörrach Bahnhofstraße 4 73539 Lörrach Telefon: 07621 408-154 Fax: 07621 408-180 E-Mail: poststelle@agloerrach. justiz.bwl.de

20 Peter Baumgartner Steuerberater Beratung vor und nach dem Erbfall • Vererben | Erben | Pflichtteil • Nachfolgeregelung • Testamentsvollstreckung • Erbschaft- und Schenkungsteuer • Nachlassplanung (International D/CH und D/F) • Unternehmensbewertung • Rentnerbesteuerung Haus- und Heimbesuche Rheinbrückstr. 7 · D-79618 Rheinfelden · Telefon: 0 76 23 / 90 39 90 E-Mail: kanzlei-baumgartner@web.de Kanzlei am Park . Kanzlei für Familien- und Erbrecht Tobias Christian Pfeiffer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Tanja Dreher Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Rathenaustraße 2 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 718 555 0 www.kanzleiampark.de

Vorsorgeregelung Vorsorge zu treffen ist wichtig. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die eigene Beisetzung, insbesondere im Hinblick auf Bestattungs- und Grabart, Sargwahl und Abläufe bei der Trauerfeier usw., zu regeln. So bleiben eigene Wünsche gewahrt und gleichzeitig werden die Hinterbliebenen entlastet. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten kommt gegebenenfalls der Abschluss einer Bestattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Viele Bestatter bieten solche Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistungen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. 21 Kein Toter ist tot, solange einer an ihn denkt, einer ihn liebt. (Johannes Mario Simmel)

22 Versicherungen, Vereine, Banken Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Postrentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats dort vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Hinterbliebenenrentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Rentenversicherung zu stellen. Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat- Sterbekasse oder, bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z. B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit gegebenenfalls für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte aufrecht zu erhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tod ihres Mitgliedes informiert werden, da üb-

23 nerungen für Angehörige wichtig oder haben einen besonderen Wert. Sinnvoll ist es außerdem einen Antiquar hinzu zu ziehen, der den Wert des Hausrats korrekt einschätzt und diesen gegebenenfalls für eine bestimmte Summe übernimmt. Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postbanken, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht für einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notars vorlegt. Der Antrag kann entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. licherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehal- ten wird. Hausverkauf Nach einem Trauerfall bleibt oftmals die Frage offen, ob Haus oder Grundstück im eigenen Besitz bleiben oder besser verkauft, verschenkt oder vererbt werden sollte. Hierzu ist in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nötig, da gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte geklärt werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass bei einem Übertragen des Hauses Wohnrechte, Altenteilsrente sowie Pflegeverpflichtungen in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Werte dieser Leistungen sollte man von einem Gutachter ermitteln und prüfen lassen, ebenso sollte der Wert des Hauses und Grundstücks durch diesen ermittelt werden. Hilfreich ist eine umfassende Beratung zu einem frühen Zeitpunkt. Haushaltsauflösung Verschiedene Dienstleister können bei einer Haushaltsauflösung helfen. Diverse Fachdienste übernehmen auch die Haushaltsauflösung mit Entrümpelungen, Kleinreparaturen, Wohnungsabnahme und Übergabe an den Vermieter sowie die Entsorgung von Haushaltsgeräten und die Abmeldung von Hausanschlüssen. Außerdem gibt es Fachfirmen, die sich auf die komplette Regelung des Nachlasses spezialisiert haben. Achtung! Möbel oder alter Hausrat sollten niemals achtlos weggeworfen werden. Oftmals sind alte Erin-

24 Bildhauer-Atelier Dinkelberg Matthias Hartmann Bildhauer und Steinmetzmeister Kirchgasse 2, 79618 Rheinfelden Telefon: 07623 / 966 44 66 www.atelier-dinkelberg.de E-Mail: steinmetzmats@gmx.de www.total-lokal.de UND DIESE PUBLIKATION AUCH ONLINE LESEN

Inserentenverzeichnis Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.total-lokal.de IMPRESSUM 79618031/2. Auflage/2024 Druck: SAXOPRINT GmbH Enderstr. 92 c, 01277 Dresden Papier: Umschlag: 250 g/m2 Bilderdruck, chlor- und säurefrei Inhalt: 115 g/m2 Bilderdruck, chlor- und säurefrei Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info In Zusammenarbeit mit: Stadt Rheinfelden (Baden), Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden) Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Stadt Rheinfelden (Baden), Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden (Baden) Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: – Dr. Martin Schulte-Kellinghaus (Cover, S. 3, S. 4 rechts, S. 6 rechts, S. 17 rechts) – Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) (S. 1, S. 4 links, S. 9, S. 10, S. 15, S. 16) – nmann77 · adobestock.com (S. 5), Gina Sanders · adobestock.com (S. 6 links), Johanna Mühlbauer · adobestock.com (S. 7), Gajus · adobestock.com (S. 21), celeste clochard · adobestock.com (S. 13), stockpics · adobestock.com (S. 22) – Matthias Kaiser, Garten der Erinnerung (S. 12) Branche Unternehmen Seite Auktionshaus Stade Auktionen GmbH & Co. KG 2 Bestattungsinstitut Bestattungen Frank U4 Gasthaus Landgasthaus-Hotel Maien 14 Immobilien TOP-IMMOBILIEN GMBH 18 Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei am Park 20 Restaurant PIPABU 14 Steinmetzbetrieb Bildhauer-Atelier Dinkelberg 24 Natursteine Wucherpfennig GbR U2 Steuerberatung Peter Baumgartner Steuerberater 20 Tierarztpraxis Tierarztpraxis Herten 24 U = Umschlagseite 25

Bestattungen Frank Um die Anzeige wurde ein Rahmen gesetzt, u Unser Name ist eng verbunden mit der Tradition einer Trauerkultur ohne Berührungsängste. Würdevoll, zeitnah und individuell. Das Verständnis für die Sorgen und Nöte der Hinterbliebenen steht bei uns im Mittelpunkt. In der Trauer das Bewegende und Bewegte wahrnehmen, den Abschied gestalten und den Sinn für die Zukunft vermitteln – genau dazu sind wir berufen. Die Riten des Abschieds und Formen der Bestattungen hängen von den Visionen des Verstorbenen und den Strukturen der Hinterbliebenen ab. Die Bedürfnisse sind heute sehr unter- schiedlich. Trauerkultur unterliegt einem stetigen Wandel der Zeit. Entscheiden Sie sich für eine Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder eine Baumbestattung? Wir helfen Ihnen im persönlichen Gespräch. Klosterstraße 4 79639 Grenzach-Wyhlen Werderstraße 38 79618 Rheinfelden (Baden) Tel. 0 76 23 / 66 11 oder 71 78 90 info@bestattungen-frank.de www.bestattungen-frank.de

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