Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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KFZ-Steuerermäßigung

Kraftfahrzeuge, die für schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, können steuerlich begünstigt werden.

Ein schwerbehinderter Mensch kann die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen, wenn der Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält:

Diese Befreiung gilt neben der Nutzung der „Freifahrt“ im öffentlichen Personen- und Nahverkehr (siehe oben). Schwerbehinderte, deren Ausweis einen orangefarbenen Aufdruck mit dem Merkzeichen „G“ oder „Gl“ aufweist, haben die Wahl. Sie können entweder die „Freifahrt“ im öffentlichen Personen- und Nahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe von 50 Prozent beantragen. Nähere Informationen erhalten sie im Bürgerbüro, bei der Seniorenbetreuung oder beim Hauptzollamt Dortmund.