Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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„Freifahrt“ im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für schwerbehinderte Menschen dient der Mobilität vor Ort und somit zur Teilnahme am öffentlichen Leben.

Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck erfüllen die Voraussetzung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs. Ein grün-oranger Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der behinderte Mensch gehörlos (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblicheingeschränkt (Merkzeichen G oder aG) ist. Zur Nutzung der unentgeltlichen Beförderung im Personenverkehr ist ein persönliches Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke erforderlich. Diese wird vom zuständigen Versorgungsamt (Kreisverwaltung Unna) für ein Jahr für 80 Euro oder für ein halbes Jahr für 40 Euro herausgegeben. Auf Antrag erhalten blinde Menschen (Merkzeichen Bl), hilflose Menschen (Merkzeichen H) und Menschen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen erhalten (z. B. Arbeitslosengeld 2, Hartz 4), die Wertmarke kostenfrei ausgestellt. Die Wertmarke bekommt immer eine Gültigkeit von einem Jahr. Das Beiblatt mit Wertmarke hat nur zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis Gültigkeit, welche beide Zusammen bei der Fahrkartenkontrolle im Original vorzuzeigen sind.

Nähere Auskünfte dazu erteilt der Kreis Unna, Fachbereich Arbeit und Soziales,
Telefon: 0 23 03 / 2 70