Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Wohngeld und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum geleistet. Für Mietwohnungen wird es als Mietzuschuss und für Wohneigentum in Form des Lastenzuschusses gewährt.

Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Antragsberechtigt sind jeweils der Mieter / die Mieterin bzw. der Eigentümer / die Eigentümerin. Die Antragstellung und die Beratung zum Wohngeld erfolgt im Rathaus Kamen, Fachbereich Unterstützungsleistungen, Integration,
Telefon: 0 23 07 / 1 48 36 73 oder 0 23 07 / 1 48 36 74.