Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Parkerleichterungen

Bei Vorliegen des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder „Bl“ (Blind) kann durch das örtliche Bürgerbüro ein Berechtigungsausweis für die Nutzung von Behindertenparkplätzen ausgegeben werden. Sofern ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ und „Bl“ beim Kreis Unna beantragt wurde, die Entscheidung darüber jedoch noch aussteht, kann ein vorläufiger Berechtigungsausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 9 Monaten ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis über den gestellten Antrag (Kopie des Antrages mit Bescheid des Versorgungsamtes über den Eingang des Antrages beim Kreis Unna) und eine ärztliche Bescheinigung, die, unter Angabe der vorliegenden Erkrankung, die Notwendigkeit eines solches Ausweises bescheinigt.

Nähe Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder bei der Seniorenbetreuung der Stadt Kamen.