Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie jährlich einen Teil Ihres Einkommens an Zuzahlungen leisten.

Berücksichtigt werden ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen. Diese muss der Patient sorgfältig unterscheiden von wirtschaftlichen Aufzahlungen, die fällig werden, wenn der Patient eine bessere Versorgung als die Kassenleistung wünscht. Von den Mehrkosten der wirtschaftlichen Aufzahlungen kann sich der Patient nicht befreien lassen. Das gilt ebenso für die privaten Zuzahlungen beim Zahnersatz und für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese können Sie ggf. als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und gilt bei Ehepaaren für den gesamten Familienhaushalt – unabhängig davon, ob eine Familienversicherung besteht oder die Person selbst versichert ist. Für die Berechnung zählen auch die Einnahmen familienversicherter Kinder. Nicht verheiratete Paare werden getrennt berücksichtigt. Die persönliche Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Sobald Sie mit Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Beachten Sie, dass die Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Daher ist es wichtig, die Zuzahlungen im Blick zu behalten und die Quittungen aufzubewahren.

Zusammen mit dem Antrag müssen Sie alle Originalquittungen über die geleisteten Zuzahlungen und Kopien der Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheide usw.) bei der Krankenkasse einreichen. Es gelten die gesetzlichen Zuzahlungen aller Angehörigen, die auch für die Ermittlung der Belastungsgrenze herangezogen werden. Wird der Antrag auf die Zuzahlungsbefreiung bewilligt, so erhalten Sie einen Befreiungsbescheid (Befreiungskarte) und brauchen für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden Ihnen erstattet.

Bei Versicherten, denen der Arzt eine chronische Erkrankung bescheinigt hat und bei denen keine Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist (zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit), können die Krankenkassen (nach Rücksprache) auf einen jährlichen Nachweis verzichten. Chronisch Kranke reichen die Bescheinigung über die Dauerbehandlung zur Befreiung auf Zuzahlung bei der Krankenkasse ein.

Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Krankenkasse.