Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ältere Menschen und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können manchmal ihren grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen. Die Vermeidung von Altersarmut wird deshalb als eigentliches Ziel dieser Grundsicherungsleistungen angesehen. Seit dem 01.01.2005 sind die Leistungennach diesem Gesetz Bestandteil des neuen Sozialgesetzbuches XII (SGB XII – 4. Kapitel).

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und die Altersgrenze erreicht haben (schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre) oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gemäß dem 4. Kapitel des SGB XII erhalten. Ausschlaggebend ist dabei, dass der Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sichergestellt werden kann.

Weitere Informationen und einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen erhalten Sie im Rathaus Kamen, Fachbereich Unterstützungsleistungen, Integration Telefon 0 23 07 / 1 48 36 79, 0 23 07 / 1 48 36 80, 0 23 07 / 1 48 36 82 oder 0 23 07 / 1 48 34 64