Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Telefongebührenermäßigung

Neben der Rundfunkbeitragsermäßigung bzw. Rundfunkbeitragsbefreiung kann bei der Deutschen Telekom ein Sozialtarif für das Telefon beantragt werden.

Im Bürgerbüro der Stadt Kamen können Anträge auf Telefongebührenermäßigung (sog. Sozialtarif) gestellt werden. Dies geschieht meist in Verbindung mit der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, ist aber nicht unbedingt erforderlich. Folgende Befreiungsvoraussetzungen gelten lt. Angaben der Deutschen Telekom:

Für Sozialtarif 1 wird eines der folgenden Dokumente benötigt:

Für Sozialtarif 2 wird eines der folgenden Dokumente benötigt: Anträge für den Sozialtarif der Telekom sind ansonsten in den Geschäftsstellen der Deutschen Telekom unter Vorlage der notwendigen Nachweise über den Befreiungsgrund (z. B. Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) zu stellen.