Titelbild Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung
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Vergünstigungen durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und gibt Auskunft über Schwere der Behinderung. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten, außerdem die Dauer der Gültigkeit. Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und dergleichen als schwerbehindert ausweisen. Dies ist zum Beispiel notwendig, um per Gesetz festgelegte Nachteilausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen zu können.

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eins der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“ oder „Gl“ festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr.

Die rechtlichen Grundlagen für den Schwerbehindertenausweis sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) festgelegt. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben nur Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Der Ausweisinhaber muss außerdem seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten.

Wer mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist (mit einem GdB von mindestens 30, aber unter 50), hat keinen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis.

Antragsformulare, sowohl für einen Erstantrag als auch für einen Verschlimmerungsantrag, erhalten Sie gebührenfrei im Bürgerbüro bzw. am Infoschalter im Foyer des Rathauses der Stadt Kamen, bei der Kreisverwaltung Unna oder bei der Seniorenbetreuung der Stadt Kamen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den möglichen Vergünstigungen mit einem Schwerbehindertenausweis.