Altona im Alter neu entdecken

Altona im Alter neu entdecken 2024/2025 deutsch englisch

Wir – hinterlassen Spuren. Seit vielen Generationen freuen sich Jung und Alt über Hagenbecks beachtliche Zuchterfolge. Die Sti ung Hagenbeck setzt sich für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Arten ein. Doch nur mit Ihrer Hilfe wird es möglich sein, dass auch in Zukun Ihre Kinder und Enkelkinder von einer intakten Tier- und Pflanzenwelt lernen können. Bedenken Sie die Sti ung Hagenbeck mit einer Schenkung oder in Ihrem Testament. Hinterlassen Sie Spuren. Vererben Sie ein Lächeln. Sie auch? Wünschen Sie nähere Auskünfte oder einen persönlichen Gesprächstermin? Dann wenden Sie sich bitte an unser Vorstandsmitglied Herrn Cord Crasselt, Telefon: (040) 530033-396 stiftung@hagenbeck.de / Stiftung Hagenbeck, Lokstedter Grenzstraße 2, 22527 Hamburg Spendenkonto: Stiftung Hagenbeck • Hamburger Sparkasse AG • IBAN: DE36 2005 0550 1280 2210 01 Der Verlust natürlicher Lebensräume ist längst als Hauptursache für die Bedrohung der biologischen Vielfalt auf unserer Erde erkannt. Dennoch stellen wir uns kaum der Verantwortung, die wir angesichts stetig zunehmender globaler Vernetzung auch für die Geschehnisse in den Ursprungsländern exotischer Tiere haben. Hinzu kommt eine zunehmende Naturentfremdung – besonders in den großen Städten. Angesichts dieser Situation und des rasant fort- schreitenden globalen Artensterbens haben zoolo- gische Gärten heute eine enorme Bedeutung im internationalen Artenschutz. Erfolgreiche Erhaltungs- zuchtprogramme und eine unübertroffene Akzeptanz in der Umweltkommunikation bilden die Basis für diese Arbeit. Dies gilt auch für den Hamburger Tierpark – ob Sumatra-Orang-Utan, Asiatischer Elefant oder Südamerikanischer Riesenotter – sie alle haben bei Hagenbeck ein Refugium gefunden. Der Artenvielfalt Zukunft schenken! Da der Park allerdings keine regelmäßige Un- terstützung durch öffentliche Gelder erhält, sind Spenden und testamentarische Zuwendungen an die Stiftung Hagenbeck in den vergangenen Jahren zu einem besonders wichtigen Eckpfeiler in der Existenzsicherung geworden. Darüber hinaus engagiert sich die Stiftung Hagenbeck in ausgewählten Freilandprojekten, damit bedrohte Tiere auch in ihrem ursprünglichen Lebensraum eine Überlebenschance haben. Auch Forschungsprojekte zur Bekämpfung gefährlicher Krankheiten, wie zum Beispiel Elefantenherpes, werden von der Stiftung Hagenbeck gefördert. Wer in seinem Testament die Stiftung Hagenbeck bedenkt, sichert damit wirkungsvoll und langfristig den Bestand des Tierparks und dessen Engagement für die Tierwelt. Die Stiftung Hagenbeck bietet vielfältige Möglichkeiten, sich für den Natur- und Artenschutz und damit für das Leben in seiner Vielfalt zu engagieren. © Lutz Schnier © Götz Berlik

1 1. Grußwort des Bezirks-Senior:innenbeirates Altona gemeinsam neue Gerichte aus, turnen „locker vom Hocker“, engagieren uns ehrenamtlich und sind freundlich zu unseren Mitmenschen. Und wenn es denn nicht immer so glatt läuft, wie wir es gern hätten, nehmen wir diese Informationsbroschüre des Senior:innenbeirats zur Hand und lesen, wer uns weiterhelfen kann. „Ältere sind jünger als Alte. Alte werden älter. Und die, die älter sind als die Alten, die Hochaltrigen, die werden auch noch älter.“ (Franz Müntefering, früherer Vorsitzender der BAGSO Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) Wir, der Senior:innenbeirat Altona, sind alle älter als sechzig, ehrenamtlich tätig, sind parteipolitisch und konfessionell unabhängig und die Lobby aller Menschen über 60 Jahre, gleich welcher Hautfarbe, Ethnie oder sexuellen Ausrichtung. Unsere Arbeit ist vielfältig, aber auch sehr komplex und im Laufe der letzten Jahre sogar noch umfangreicher und anspruchsvoller geworden. Es gibt Vorgänge, bei denen wir an unsere Grenzen stoßen, wo wir selbst uns Unterstützung holen bei der Politik, im Bezirksamt, in der Bezirksversammlung. Denen allen möchten wir danken und nicht zuletzt auch der Senior:innendelegiertenversammlung mit ihrem Vorstand. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen! Kontakt: Sabine Illing Vorsitzende Bezirks-Senior:innenbeirat Altona Telefon: 040 42811-2336 E-Mail: seniorenbeirat@altona.hamburg.de www.hamburg.de/altona/bezirks-seniorenbeirat/ www.lsb-hamburg.de/altona Liebe Leserinnen und Leser, Sie halten die neueste Auflage der Informationsbroschüre für ältere Menschen im Bezirk Altona in Händen – nach den pandemiebedingten Einschränkungen kann der Senior:innenbeirat Altona endlich sein Vorhaben umsetzen und eine aktualisierte Ausgabe vorlegen. Damit wollen wir Ihnen, Ihren Angehörigen oder auch Freunden und Verwandten einen Überblick über die vielfältigen Hilfsangebote im Bezirk Altona für die Bewältigung des Alltags, aber auch die Fragen der Vorsorge verschaffen. Keine und keiner von uns kann alles wissen – aber es ist immer hilfreich, wo und bei wem ich fragen oder mir Unterstützung holen kann. Die Welt ist derzeit in einem riesigen Umbruch begriffen. Manchmal entsteht das Gefühl, als sei alles um uns herum auf den Kopf gestellt, als wäre nichts mehr so wie es einmal war. Die Banken bauen ihr Filialnetz ab, die Post ihre Briefkästen, unser Arzt besteht darauf, dass wir uns online einenTermin besorgen, die Kaufhäuser schließen und auf dem Amt ist die gewohnte Sachbearbeiterin in den Ruhestand gegangen und der nachgerückte Kollege gerade im Home Office. Hinzu kommen Unmengen von Baustellen, die Stadtteile verändern sich, die Menschen auch, die Fußwege sind zugeparkt, E-Scooter liegen herum, es wird geplant und wieder verworfen – und wir? Wir kümmern uns um Möglichkeiten und Ressourcen und nicht immer um Defizite: Wir gehen in dieTreffs und lassen uns zeigen, wie ein Smartphone funktioniert, wie und wo wir neue Menschen kennen lernen, wir holen uns Tipps zur Bewältigung des Alltags, stöbern in den Bücherhallen durch die neuesten Zeitungen, lernen an der Volkshochschule Sprachen oder Tai Chi, probieren Vordere Reihe von links: knieend Dr. Gerd Jütting (Ottensen), Jan v.d. Heuvel (Mitte Altona), Marianne Nuszkowski (Bahrenfeld), Sabine Illing (Vorsitzende Bezirks-Senior:innenbeirat, Ottensen-Bahrenfeld), Hamide Scheer (Ottensen), Ilona Schulz-Müller (Vorsitzende Senior:innendelegiertenversammlung), Blanca Merz (Ottensen-Altona Altstadt) / Hintere Reihe von links: Hans-Jürgen v. Borstel (Altona-Nord), Richard Mühlenberg (Altona-Altstadt), Frank Loeding (stellv. Vorsitzender Senior:innendelegiertenversammlung), Michael Böhnert (Osdorf), Judith Otten (Lurup), Antje Mohr (Rissen), verdeckt Dr. Ingo Lembke (Flottbek-Nienstedten), Peter Deutschland (Blankenese), Jürgen Spiecker (stellv. Vorsitzender Senior:innendelegiertenversammlung) / Nicht im Bild: Horst Hente (Lurup), Reinhard Schwandt (Ottensen) © Birgit Gutenmorgen

2 2. Grußwort Senior:innendelegierten- versammlung Altona Die Basis der erfolgreichen Senior:innenarbeit im Bezirk Altona fußt auf den Aktivitäten der entsandten Senior: innendelegierten, vertreten durch den Vorstand der Senior:innendelegiertenversammlung, in Zusammenarbeit mit dem amtierenden Bezirks-Senior:innenbeirat. In Altona ist diese Zusammenarbeit sehr produktiv. Vorschläge des Bezirks-Senior:innenbeirates wie beispielsweise zum Thema Mobilität im Alter, oder andere aktuelle Probleme werden gemeinsam in einer Senior: innendelegierten-Konferenz mit einem breiteren Publikum beraten und weiterentwickelt. www.hamburg.de/altona/seniorendelegiertenversammlung/ www.lsb-hamburg.de/delegiertenversammlungenin-den-bezirken/ Diese gemeinsame Interessenvertretung für ältere Menschen in Altona wollen wir gern fortführen und haben schon die nächstenThemen im Köcher. Der Vorstand der Senior:innendelegiertenversammlung Altona Ilona Schulz-Müller Vorsitzende Senior:innendelegiertenversammlung Altona Telefon: 0170 9108744 E-Mail: Ilona-Schulz-Mueller@web.de © BGumo

3 Inhaltsverzeichnis 1. Grußwort des Bezirks-Senior:innenbeirates Altona 1 2. Grußwort Senior:innendelegiertenversammlung Altona 2 3. Bezirkliche Beratung / Behörden 5 3.1 Soziales Dienstleistungszentrum Altona 5 3.1.1 Weitere Behördenauskünfte 5 3.1.2 Bezirkliche Seniorenberatung 6 3.2 Pflegestützpunkt 6 3.3 Gesundheits- und Pflegekonferenz Altona 6 3.4 Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) 7 3.5 Rechtsberatung 7 3.6 Weitere Beratungsstellen 8 3.6.1 Alzheimer / Demenz 10 3.6.2 Polizeiliche Beratung 11 4. Wohnen 16 4.1 Wohnformen im Alter 16 4.1.1 Mahlzeitendienste – Essen auf Rädern 18 4.1.2 Seniorengerechtes Einkaufen 19 4.1.3 Wohnraumanpassung: Umbauten – 19 barrierefrei oder behindertengerecht 4.1.4 Hausnotruf 21 4.1.5 Hauswirtschaftliche Hilfen 21 4.1.6 Sicher wohnen 22 4.1.7 Digitale Sicherheit 22 4.2 Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege 24 4.3 Tagespflege 24 4.4 Ambulante Pflegedienste 24 4.5 Wohn- und Pflegeeinrichtungen 24 nach Stadtteilen Bezirk Altona 4.6 Servicewohnen Bezirk Altona nach Stadtteilen 29 5. Aktiv in Altona 30 LageplanTreffpunkte Altona 30 5.1 Treffpunkte im Quartier 31 5.2 Sport und Bewegung 31 5.3 altonavi 33 5.4 (Weiter)Bildung und Kultur 34 5.5 Senior:innenrunden, Senior:innenkreise, 37 Stadtteil- und Kulturzentren Bezirk Altona 5.6 Bürgervereine Bezirk Altona 38 5.7 Selbsthilfe 38 6. Vielfalt in Altona: LSBTIQ* 39 7. Vorsorge und Betreuung 40 7.1 Impfsprechstunde 40 7.2 Patientenverfügung 40 7.3 Vorsorgevollmacht 41 7.4 Testament und Erbvertrag 41 7.5 Rechtliche Betreuung 42 7.6 Notfalldose / Notfallmappe 42 7.7 Geriatrie 43 7.8 Hospizarbeit undTrauerbegleitung 43 7.9 Palliativmedizin 44 Inserentenverzeichnis / Impressum U3 U = Umschlagseite FLIPPING-BOOK Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Altona im Alter neu entdecken 2024/2025 deutsch englisch

4 BETREUUNG & PFLEGE AUS EINER HAND Häusliche P ege Diakonie Ottensen Herr Gilles, Tel. 040 89 71 26 90 Tagesp ege Ottensen für Senioren Frau Uhl-Ostrowski, Tel. 040 880 85 75 Tagesp ege Osdorf / HH-West Herr Wohlers, Tel. 040 444 65 440 Seniorenheim Auguste-Viktoria-Stiftung Frau Özdemir, Tel. 040 398 68 30 Service-Wohnen Reincke-Gedächtnis-Haus Herr Rabe, Tel. 040 880 60 95 weitere Informationen unter Tel. 040 5487 1010 www.diakonie-alten-eichen.de Dem Menschen zuliebe. Tel: 040 / 40 66 33 Fax: 040 / 40 19 72 93 leitstelle@blauer-kreis.de www.blauer-kreis.de Zuverlässig Kompetent Individuell Blauer Kreis GmbH Krankenbeförderung Tel: Fax: 040 / 40 19 72 93 leitstelle@blauer-kreis.de www.blauer-kreis.de © Pixel-shot · adobestock.com

5 3. Bezirkliche Beratung / Behörden 3.1 Soziales Dienstleistungszentrum Altona Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung. Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Informationen und Beratung können beim zuständigen Träger der Sozialhilfe eingeholt werden, im Bezirk Altona insbesondere im Sozialen Dienstleistungszentrum, 22765, Alte Königstraße 29-39 und für Altona-West Achtern Born 135, 22549 Hamburg. Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind, aktuelle Informationen zur Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt mit den Änderungen durch das Bürgergeld- und das Wohngeld-Plus-Gesetz. Bezirksamt Altona Dienststelle des Grundsicherungs- und Sozialamtes Alte Königstraße 29-39, 22765 Hamburg-Altona Öffnungszeiten: Montag 8 – 12 Uhr Dienstag 8 – 12 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 – 16 Uhr Freitag 8 – 12 Uhr E-Mail: Soziales Dienstleistungszentrum  Grundsicherung grundsicherungundsoziales@altona.hamburg.de  Wohnungssicherung wohnungsnotfaelle@altona.hamburg.de  Zentralstelle nach § 68 SGB XII zentralstelle@altona.hamburg.de  Elterngeld elterngeld@altona.hamburg.de  Wohngeld wohngeld@altona.hamburg.de  Unterhaltsvorschuss unterhaltsvorschuss@altona.hamburg.de  Wohnberechtigungs-/Dringlichkeitsschein wohnberechtigungsscheine@altona.hamburg.de Bezirksamt Altona Fachamt Grundsicherung und Soziales Soziales Dienstleistungszentrum Altona-West Achtern Born 135, 22549 Hamburg E-Mail: SDZ-Altona-West@altona.hamburg.de Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung Mittwoch geschlossen Eine Beratung ist innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch und nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich möglich. Für Termine mit Ihrem/Ihrer Sachberarbeiter:in finden Sie dieTelefonnummer und direkte E-Mailadresse auf dem Ihnen vorliegenden Schreiben. Für dringende persönliche Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin unter Telefon: 040 42811–5255 oder unter E-Mail: SDZ-Altona-West@altona.hamburg.de. Für Fragen der Grundsicherung und Sozialhilfe: grundsicherungundsoziales@altona.hamburg.de Das Fachamt ist bemüht, alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten, bittet aber um Verständnis, wenn es im Einzelfall auch einmal zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen sollte. In dringenden Angelegenheiten können Sie sich unter der Rufnummer 040 42811-2299 mit demTeam im Eingangsbereich in Verbindung setzen oder eineTerminanfrage stellen. 3.1.1 Weitere Behördenauskünfte Zentrales Fundbüro Luruper Chaussee 125, Haus 6, 22761 Hamburg Telefon: 040 42811-3501, 8 – 16 Uhr E-Mail: Zentrales-Fundbuero@altona.hamburg.de www.hamburg.de/fundbuero HamburgService Auskünfte über Leistungen der Hamburger Verwaltung und anderer öffentlicher Institutionen Telefon 115, Montag – Freitag 7 – 19 Uhr (nur telefonisch) www.hamburg.de/behoerdenfinder Melde Michel Schäden in der öffentlichen Infrastruktur (z. B. defekte Straßenbeleuchtung, beschädigte Sitzbank) www.hamburg.de/melde-michel (nur online!)

6 3.1.2 Bezirkliche Seniorenberatung Die bezirkliche Seniorenberatung ist ein unabhängiger, stadtteilbezogener und kostenloser Fachdienst für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Bürgerinnen und Bürger im Bezirk. Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und Pflegekräfte beraten in altersspezifischen Fragen und sozialen Angelegenheiten. Die Beratung ist vertraulich, neutral, kostenlos und unabhängig von der Kassenzugehörigkeit und dem Einkommen und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen. Bei Fragen rund um die Pflege arbeiten sie eng mit dem Pflegestützpunkt Altona (siehe unter 2.2) zusammen. Persönliche Sprechzeiten der Seniorenberatung erfolgen auch nach Vereinbarung. Bei Bedarf besuchen wir Sie gern zu Hause. Offene Sprechstunde Donnerstag 9 – 12 Uhr, ansonsten Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Kontakt: Bezirksamt Altona Fachamt Grundsicherung und Soziales Seniorenberatung Achtern Born 135, 22549 Hamburg Telefon: 040 42811-3265 E-Mail: seniorenberatung@altona.hamburg.de 3.2 Pflegestützpunkt Pflegestützpunkt – was ist das? Beim Pflegestützpunkt Altona erhalten Sie kostenlos Antwort auf alle Ihre Fragen rund um das Thema Pflege: Woher bekomme ich eine Pflegefachkraft, wenn ich mich zuhause nicht mehr allein versorgen kann? Einen Pflegegradantrag ausfüllen – das kann ich nicht alleine! Bei wem kann ich mich melden, wenn ich eine Haushaltshilfe benötige? Essen kann ich auch nicht mehr allein zubereiten – gibt es einen Mahlzeitendienst, der täglich frisches Essen nach Hause liefert? Gerne würde ich mit jemandem in meinem Alter reden oder Kaffee trinken – wohin kann ich gehen? Ich möchte in eine Pflegeeinrichtung, bin aber nicht sicher, in welche – oder doch lieber in eine Servicewohnanlage? Wo finde ich Unterstützung für Menschen mit Demenz?Was ist für mich das Richtige, wie gehe ich vor, womit beginne ich meine Suche? Dann sind da noch die Finanzen, die zu klären sind. Das Geld reicht nicht – an wen wende ich mich? Eine Vielzahl von Fragen… Diese und viele mehr können Sie selbst als betroffener Mensch, aber auch Familienmitglied oder pflegende/r Angehörige/r an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes richten. Nicht immer können wir alle Fragen sofort beantworten, aber wir haben ein gut funktionierendes Netzwerk und wissen, wen wir fragen können, um Sie so schnell wie möglich zurückzurufen und Ihre Fragen kompetent zu beantworten. Die Beratung und Unterstützung sind vertraulich, neutral, kostenlos und unabhängig von der Kassenzugehörigkeit oder dem Einkommen. Die Zusammenarbeit mit der bezirklichen Seniorenberatung, ambulanten Diensten,Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Tagespflege, Selbsthilfevereinen und Ehrenamtlichen macht es uns möglich, schnell auf Bedürfnisse zu reagieren. Um längere Wartezeiten zu vermeiden und eine ruhige Beratungssituation zu gewährleisten, empfehlen wir eine telefonischeTerminvereinbarung. Unsere zur Zeit nur telefonischen Sprechzeiten unter 040 42899-1010 Montag 8 – 12 Uhr Dienstag 8 – 12 Uhr Donnerstag 14 – 18 Uhr Freitag 8 – 12 Uhr E-Mail: pflegestuetzpunkt@altona.hamburg.de Gerne können Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. Nach Absprache können auch Hausbesuche durchgeführt werden. 3.3 Gesundheits- und Pflegekonferenz Altona Gesundheit ist ein persönlicher und gesellschaftlicher Wert. Ihre Bedeutung wird oft erst bei Krankheit oder mit zunehmendem Alter erkannt. Welche Einschränkungen mit dem Verlust von Gesundheit verbunden sind, wird vielfach durch eigene Erkrankung oder durch gesundheitliche Probleme im Umfeld bewusst. Die eigene Gesundheit zu fördern und bis ins hohe Alter zu erhalten wird wichtiger denn je. Im Fall der Pflegebedürftigkeit ist eine kultursensible und humane Pflege sowohl eine Notwendigkeit, als auch eine Herausforderung für die pflegerisch Tätigen. 3. Bezirkliche Beratung / Behörden

7 3. Bezirkliche Beratung / Behörden Die Altonaer Gesundheits- und Pflegekonferenz unterstützt die Förderung der Gesundheit und Pflege der Menschen im Bezirk. Ihr Anliegen ist es, nützliche Informationen und Kontaktmöglichkeiten für den Einzelnen zu eröffnen. Darüber hinaus weist sie auf Veranstaltungen und Angebote von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hin. Die Altonaer Gesundheits- und Pflegekonferenz bietet zudem eine Plattform für bürgerschaftliches Engagement und Interessenvermittlung. Wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer Veranstaltungen der Altonaer Gesundheitsgespräche oder in einer der Arbeitsgruppen zu denThemen Leben im Alter, Seelische Gesundheit, Barrierefreies Altona und DemenzNetzwerk Altona begrüßen zu dürfen. Kontakt: Altonaer Gesundheits- und Pflegekonferenz Gesundheitsamt Altona Bahrenfelder Straße 254-260, 22765 Hamburg Ansprechpartner:  Elke Forman Telefon: 040 42811-2091  Rolf Henninges Telefon: 040 42811-1903 E-Mail: gpk@altona.hamburg.de www.hamburg.de/altona/gesundheits-und-pflegekonferenz/ 3.4 Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) Die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Betreiber von Einrichtungen und ambulanten Diensten (Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe). Damit Mängeln in der Betreuung und Pflege noch konsequenter nachgegangen werden kann, wurde die Wohn-Pflege-Aufsicht neu strukturiert. Regelprüfungen von stationären Pflegeeinrichtungen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) durchgeführt. Die Wohn-Pflege-Aufsicht führt Kontrollen durch mit dem Ziel, die Nutzerinnen und Nutzer bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu stärken, ihre Selbstständigkeit zu wahren und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Wohn-Pflege-Aufsicht prüft die Qualität der Leistungen unter anderem auch hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und der Personalausstattung, ebenso aufgrund von Beschwerden, hinsichtlich Informationspflicht der Betreiber, zu Fragen über Leistungen und Entgelte, Rechte (auch zur Mitwirkung) und Pflichten. Die Begehungen können auch unangemeldet stattfinden. In Hamburg haben sich vielfältige Wohn- und Betreuungsformen entwickelt, die entweder bei beginnendem Unterstützungsbedarf oder auch bei hohem Hilfebedarf als Alternative wahrgenommen werden (zum Beispiel in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige oder behinderten Menschen). Die Nutzerinnen und Nutzer all dieserWohn- und Betreuungsformen stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes und der Wohn-Pflege-Aufsicht. Rechtsgrundlage für die Arbeit der Wohn-Pflege-Aufsicht ist das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG). Kontakt: Bezirksamt Altona Fachamt Gesundheit Wohn-Pflege-Aufsicht Haus 5, 2. Stock Bahrenfelder Straße 254-260 (VIVO), 22765 Hamburg Telefon: 040 42811-1659 E-Mail: wohn-pflege-aufsicht@altona.hamburg.de 3.5 Rechtsberatung Bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichs- stelle der Freien und Hansestadt Hamburg (ÖRA) bera- ten erfahrene und kompetente Spezialistinnen und Spezialisten im Zivil-, Miet-, Familien- und Strafrecht. © Alexander Raths · adobestock.com

Dieses Angebot gilt für Menschen, die nur über ein geringes Einkommen und ein geringesVermögen verfügen. Sie kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn  Sie in der Sache bereits anwaltlich beraten werden,  Sie Rechtsschutz versichert sind,  Sie als Mitglied über Gewerkschaft oder andere Interessensverbände Rechtsberatung erhalten können. Beratung nur mitTermin! Keine Vertretung vor Gericht. Servicezeiten ÖRA Hauptstelle: Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg www.hamburg.de/oera/ ÖRA Altona: Alte Königstraße 29-39, 22765 Hamburg DerzeitTerminabsprache nur unter 0176 42864430 Dienstag und Donnerstag 17:30 – 19 Uhr ÖRA Lurup/Osdorf: Achtern Born 135, 22549 Hamburg Dienstag und Donnerstag 17 – 18:30 Uhr DerzeitTerminabsprache nur unter 0176 42864430 Dienstag und Donnerstag 16:30 – 18 Uhr Bei der Suche nach einer geeigneten Rechtsanwältin oder einem geeigneten Rechtsanwalt hilft Ihnen der Anwaltssuchdienst der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer www.rak-hamburg.de/buerger/anwaltssuchdienst/ Falls es zur Gerichtsverhandlung kommt, Sie aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, können Sie bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Näheres weiß Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt. 3.6 Weitere Beratungsstellen Hamburger Hausbesuch – ein kostenloses Informations- und Beratungsangebot Aktiv und selbstbestimmt leben auch im höheren Lebensalter, das wollen die allermeisten Menschen. Und dazu gehört fast immer auch derWunsch, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben zu können. Deshalb gibt es den Hamburger Hausbesuch – insbesondere auch vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft und der damit verbundenen Zunahme von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf. Der „Hamburger Hausbesuch für Seniorinnen und Senioren“ ist ein kostenloses informatives Besuchsangebot der Stadt Hamburg zu Fragen des Älterwerdens in der Stadt. Alle in Hamburg lebenden Seniorinnen und Senioren, die kürzlich ihren 80. Geburtstag feiern durften, finden ein Gratulationsschreiben der Sozialsenatorin in ihren Briefkästen. Dieses ist mit einem Terminangebot für einen informativen Hausbesuch zu Fragen des Älterwerdens in der Stadt durch hierfür speziell geschulte Besuchskräfte verbunden. Auch Menschen unter oder über 80 können bei Bedarf das Besuchsangebot auf eigene Nachfrage hin in Anspruch nehmen, wenn sie Informationsbedarf zu diesemThemenbereich haben. Speziell geschulte Besuchspersonen Für diese Aufgabe suchen speziell geschulte Besuchspersonen im Auftrag der „Fachstelle Hamburger Hausbesuch für Seniorinnen und Senioren am Albertinen-Haus – Zentrum für Geriatrie und Gerontologie“ die Angeschriebenen, die den angebotenenTermin wahrnehmen möchten, auf. Die Besuchten haben Gelegenheit, ihre Fragen zum Thema des Älterwerdens in Hamburg und zurVielfalt der Angebote und Dienstleistungen in ihrem Stadtteil oder im Stadtgebiet mit den Besuchskräften zu besprechen. Die Besuchskräfte informieren zu den vielfältigen präventiven gesundheitsfördernden Angeboten für Seniorinnen und Senioren, zu Hilfen bei gesundheitlichen Problemen oder der Mobilität, zu Möglichkeiten, einer Vereinsamung entgegenzuwirken oder zu Fragen bei sich abzeichnender Pflegebedürftigkeit oder Unterstützungsbedarf im Haushalt. Auf Wunsch wird auch der Kontakt zu den entsprechenden Institutionen vermittelt. Die jeweiligen Gespräche können im eigenen Zuhause, in stationären Pflegeeinrichtungen oder im Bezirksamt stattfinden. 8 3. Bezirkliche Beratung / Behörden © mavoimages · adobestock.com

9 3. Bezirkliche Beratung / Behörden Das Angebot ist freiwillig, ein Besuch kann jederzeit beendet oder bereits im Vorfeld abgesagt oder verschoben werden. Ebenso ist dieTeilnahme einer Person des Vertrauens am Gespräch möglich. Im Auftrag der Sozialbehörde hat die Fachstelle Besuchspersonen mit fachlichem Hintergrund im Gesundheits- und Sozialwesen (zum Beispiel Pflegekräfte, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Pädagogen, Gesundheitswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler) speziell für die Besuche geschult. Das Schulungskonzept wurde dabei federführend vom Kooperationspartner Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) erarbeitet. Die Besuchspersonen tragen bei ihren Besuchen spezielle Ausweise mit sich, um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten und Betrugsversuche von vornherein auszuschließen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen regelmäßigen Besuchsdienst und ersetzt auch nicht die professionelle Beratung durch bestehende Einrichtungen, wie zum Beispiel Pflegestützpunkte. Die Fachstelle versucht, wenn möglich, auch einen Hausbesuch in der den Besuchten am besten vertrauten Sprache zu organisieren. Ein entsprechender Wunsch kann in der Fachstelle vorab unter der unten angegebenenTelefonnummer mitgeteilt werden. VielfältigeThemen im Mittelpunkt DieThemen, die während des Hamburger Hausbesuchs angesprochen werden können, sind vielfältig und individuell unterschiedlich: von der gesundheitlichen Situation, Ernährung und Bewegung über die gesellschaftliche Einbindung und soziale Kontakte, die Wohnsituation, speziell unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und hauswirtschaftlicher Hilfen, der Kompetenzerwerb oder -vertiefung in den Bereichen digitaler Kommunikation und digitaler Hilfsmittel, bis hin zu sich abzeichnenden Unterstützungs- und Pflegebedarfen. Die Gesprächsschwerpunkte setzen die besuchten Seniorinnen und Senioren. Je nach Bedarf informieren die Fachkräfte über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten und soziale Angebote, wie zum Beispiel über Treffpunkte oder Besuchs- und Begleitdienste. Auf Wunsch stellt die Fachkraft auch den Kontakt zu passenden Angeboten und dem Pflegestützpunkt her. Statt eines persönlichen Hausbesuchs können Sie außerdem auf Wunsch das Informationsgespräch auch in telefonischer Form wahrnehmen. Kontakt: Die Fachstelle Hamburger Hausbesuch für Seniorinnen und Senioren ist erreichbar montags bis donnerstags jeweils von 10 – 12 Uhr und von 14 – 16 Uhr sowie freitags von 10 – 12 Uhr: Albertinen Haus Zentrum für Geriatrie und Gerontologie Sellhopsweg 18-22, 22459 Hamburg Telefon: 040 5581-4725 E-Mail: hamburger-hausbesuch@hamburg.de Aktion Augen auf! In der „Aktion Augen auf!“ setzen sich Ehren- und Hauptamtliche für mehr Mitmenschlichkeit für ältere Menschen ein. Unsere Stadtteilkoordinatorinnen kümmern sich um alte und hilfsbedürftige Menschen mit geringem Einkommen und/oder gesundheitlichen Problemen, die häufig isoliert in ihren Wohnungen leben. Unsere Koordinatorinnen suchen gemeinsam mit den älteren Menschen nach einfachen umsetzbaren Lösungen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität. Sie beantragen beispielsweise Pflegeleistungen, kümmern sich um die Einrichtung eines Hausnotrufknopfes oder vermitteln soziale Dienstleistungen, wie Hilfe im Haushalt. Sie begleiten diesen Prozess auf Wunsch bis zur Umsetzung. Stadtteil Lurup/Osdorf: Telefon: 040 32594034 AWO Stiftung Aktiv für Hamburg Stadtteil Lurup/Osdorf E-Mail: lurup@aktionaugenauf.de Stadtteil Altona-Nord/Eimsbüttel: Telefon: 040 24184960 E-Mail: altona-nord@aktionaugenauf.de Autonom Leben e.V. Beratung für Menschen mit Behinderung Langenfelder Straße 35, 22765 Hamburg Telefon: 040 334691110 E-Mail: info@autonomleben.de www.autonomleben.de Autonom leben e.V. berät im Umgang mit Behörden, bei Beantragen von Hilfsmitteln, Ärger mit der Krankenkasse. Unabhängig und kostenfrei!  Beratung, Begleitung und Unterstützung durch Selbstbetroffene in allen mit einer Behinderung zusammenhängenden Fragen  Unterstützungsangebote für behinderte Mädchen und Frauen: Beratung durch behinderte Frauen; Maßnahmen und Hilfen gegen sexuelle Gewalt

AWO Gesundheitstreff Osdorf Mit Beratungsangeboten über die medizinische Versorgung vor Ort Kroonhorst 9 c/d, 22549 Hamburg Telefon: 040 30036764 E-Mail: gesundheitstreff-osdorf@awo-hamburg.de Niedrigschwellige Beratung zu allen Themen rund um Ernährung, Bewegung oder Medikamenteneinnahme, ebenso Weitervermittlung an die Angebote in der Umgebung. In dem Multifunktionsraum des Zentrums finden ebenfalls Begegnungen und auch Sport- oder Beratungskurse statt. MiMi Hamburg – Mit Migranten für Migranten – Das Gesundheitsprojekt c/o Werkstatt 3 Nernstweg 32, 22765 Hamburg Telefon: 040 38672747 www.mimi-hamburg.de 3.6.1 Alzheimer / Demenz Alzheimer Gesellschaft e. V. Wandsbeker Allee 68, 22041 Hamburg Telefon: 040 472538 E-Mail: info@alzheimer-hamburg.de www.alzheimer-hamburg.de alsterdorf assistenz west gGmbH Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg Telefon: 040 35748112 E-Mail: kontakt@alsterdorf-assistenz-west.de Diakoniestation Flottbek-Nienstedten gGmbH Osdorfer Landstraße 17, 22607 Hamburg Telefon: 040 822744-0 Telefon: 040 822744-22 E-Mail: diakonie@dsflottbek.de www.martha-stiftung.de SeniorPartner Diakonie Königstraße 54, 22767 Hamburg Telefon: 040 30620-411 Telefon: 040 30620-311 E-Mail: seniorpartner@diakonie-hamburg.de www.senior-partner-diakonie.de 10 3. Bezirkliche Beratung / Behörden  Fortbildungsangebote zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen  Gelegenheit zur Kontaktaufnahme und zum Erfahrungsaustausch mit anderen unterschiedlich behinderten Menschen  Für 23 € erhalten Sie den WC-Euroschlüssel. Außerdem beraten wir ergänzend „Peer to Peer“: EUTB Die „Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung (EUTB)“ unterstützt und berät alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen sowie deren Angehörige kostenlos bundesweit in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die EUTB berät  im Vorfeld der Beantragung von Leistungen  unabhängig vonTrägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen  ergänzend zur Beratung anderer Stellen  Rat und Orientierung gebend  auf Augenhöhe und an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert Schwerbehindertenausweis Wenn Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung eingeschränkt ist, haben Sie ein Recht auf Hilfe und besonderen Schutz. Voraussetzung hierfür ist die Feststellung einer Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts. Beantragung: Für die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (gebührenfrei) ist das Versorgungsamt Hamburg zuständig: Zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises werden folgende Unterlagen benötigt:  Antragsformular (den Link erhalten Sie auf www.hamburg.de) Das Formular kann per Post, E-Mail oder Fax an die Behörde gesandt werden.  Ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg Telefon: 040 42863-0 E-Mail: versorgungsamt@soziales.hamburg.de Info

11 3. Bezirkliche Beratung / Behörden 3.6.2 Polizeiliche Beratung Enkeltrick, Schockanrufe, vermeintliche Gewinnspiele, Betrug an der eigenenWohnungstür – immer wieder wird von derartigen Fällen berichtet. „Mir könnte so etwas nicht passieren“, denken Sie – und schon hören oder lesen Sie, dass wieder ältere Menschen Opfer derartiger Betrügereien geworden sind. Grundsätzlich bedeutet das nicht, dass Ältere nicht wissen, wie sie sich in derartigen Situationen verhalten sollen, aber es gibt gewissenlose Menschen, die den Überraschungseffekt oder die Unsicherheit ihrer Opfer auszunutzen wissen. Ablenkung und Täuschung spielen dabei eine große Rolle und oft ist das eigene Zuhause derTatort. Nähere Auskunft gibt auch die Polizeiliche Beratungsstelle im Internet. Dort können hilfreiche Publikationen rund um dasThema polizeiliche Kriminalprävention heruntergeladen werden: www.polizei-beratung.de. Einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung leistet die Senior:innenberatung der Polizei in Hamburg auch zumThema Senioren im Straßenverkehr Jörg Naused Seniorenbeauftragter Verkehrsdirektion 6 / Verkehrsprävention Stresemannstraße 341-347, 22761 Hamburg Telefon: 040 428655455 E-Mail: Vd6@polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg.de Tatkräftige Unterstützung leisten die sogenannten „Beamten des besonderen Fußstreifendienstes“ – im Volksmund eher bekannt als „Bünabe“ oder neudeutsch „Cop4U“, die den direkten Kontakt zur Bevölkerung pflegen und jeweils für bestimmte Stadtteile oder Bereiche zuständig sind. Für den Bezirk Altona sind folgende Polizeikommissariate zuständig: PK 16 (Altona-Altstadt, Sternschanze, St. Pauli Nord) Lerchenstraße 82, 22767 Hamburg Telefon: 040 4286-51610 PK 21 (Region Altona, Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen) Mörkenstraße 30, 22767 Hamburg Telefon: 040 4286-52110 PK 25 (Region Othmarschen, Bahrenfeld, Lurup) Notkestraße 95, 22607 Hamburg Telefon: 040 4286-52510 PK 26 (Region Osdorf, Iserbrook, Sülldorf, Blankenese, Rissen) Blomkamp 23, 22549 Hamburg Telefon: 040 4286-52610 © Sven Bähren · adobestock.com Im Zweifelsfall wählen Sie 110!

POLIZEI HAMBURG IHRE STADTTEILPOLIZISTEN VOM POLIZEIKOMMISSARIAT 16 Rüdiger Stamm Roger Fangmann Christian Killmaier Sven Sievers Holger Chmielewski Claudia Schwerdtfeger 12 3. Bezirkliche Beratung / Behörden

13 3. Bezirkliche Beratung / Behörden POLIZEI HAMBURG IHRE ANSPRECHPARTNER VOM POLIZEIKOMMISSARIAT 21 Frank Bogasch Mike Biegel Helmut Wiede Morteza Rahiminia Fritz Prottengeyer Dagmar Kraemer Frank Hellmich Andrea Nehls Birgit Redlich Björn Dahmen

14 3. Bezirkliche Beratung / Behörden POLIZEI HAMBURG IHRE ANSPRECHPARTNER VOM POLIZEIKOMMISSARIAT 25 Carsten Storm Matthias Hoop Heiko Horeis Oliver Koenig-Marx Jörg Gosch Markus Limbach Rainer Fiehn Marco Alves Martins Michael Hansen

15 3. Bezirkliche Beratung / Behörden POLIZEI HAMBURG IHRE STADTTEILPOLIZISTEN VOM POLIZEIKOMMISSARIAT 26 Frank Oppermann -Osdorf WestIngo Engelbrecht -Osdorf OstAndree Koschitzki -Osdorf SüdThomas Girnth -IserbrookSven Wendt -RissenStefan Junge -Blankenese OstRalph Holthusen -SülldorfAngelo Sagliocco -BlankeneseMichael Helms -Nienstedten-

16 4. Wohnen 4.1 Wohnformen im Alter Welche Möglichkeiten gibt es? Einige Beispiele: In den letzten Jahrzehnten haben sich die Ansprüche an Wohneinrichtungen für ältere Menschen stark gewandelt. Die „jungen Alten“ sind heute im Durchschnitt deutlich später von Einschränkungen, Hilfsbedürftigkeit und Vereinsamung betroffen als frühere Generationen. Die Wohnformen im Alter haben sich verändert, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit stehen inzwischen im Vordergrund statt der reinen „Standardversorgung“. Auswahl der Wohnform Grundsätzlich sollten bei der Auswahl der Wohnform auch immer rechtliche und finanzielle Fragen mit einbezogen werden. Die Leistungen der Pflegekasse decken nur selten die kompletten pflegebedingten Kosten. Die restlichen Beträge müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Sind diese nicht leistungsfähig, werden die Angehörigen pflichtig. Einzelheiten richten sich nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Sind alle finanziellen Mittel erschöpft, kann Sozialhilfe wie z. B. Wohngeld beantragt werden. Ambulante Wohnformen Wer auch im Alter noch weitestgehend fit und gesund ist, kann ohne Bedenken weiter im eigenen Zuhause wohnen. Selbst bei leichten Einschränkungen ist ein Umzug nicht zwingend notwendig. Stattdessen kann auch in den eigenen vier Wänden gepflegt werden. Leben zuhause Im eigenen Zuhause alt werden – derTraum vieler älteren Menschen. Wer noch recht gesund und selbstständig ist, kann diesen wahr werden lassen. Damit ein altersgerechtes Wohnen möglich ist, müssen oftmals einige Umbauten vorgenommen werden. Hierbei stehen vor allem Sicherheit und Barrierefreiheit im Vordergrund, Unterstützung durch „smart home“, Anpassungsmaßnahmen, vor allem in Küche oder Badezimmer, wie Einbau von Haltegriffen, Rampen,Treppenliften, Verbreiterung vonTüren, um Zugang und Bewegung in der Wohnung zu ermöglichen. Die Installation eines Hausnotruf-Systems kann zudem zusätzliche Sicherheit bringen, da bei einem Unfall oder Notfall schnell Hilfe gerufen werden kann. Kurzzeit- und Verhinderungspflege Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist, wie der Name schon sagt, lediglich auf einen absehbaren Zeitraum ausgelegt. So kommt die Kurzzeitpflege vor allem dann zumTragen, wenn jemand beispielsweise infolge eines Sturzes für einen bestimmten Zeitraum pflegebedürftig ist. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse für diese Zeit die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Auch bei einer kurzfristigenVerschlechterung der Pflegebedürftigkeit kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz. Im Fall einer Erkrankung der pflegenden Person, bei Urlaub oder sonstigerVerhinderung der Pflegeperson kann auf die Verhinderungspflege zurückgegriffen werden. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht aller- dings erst dann, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Tages- und Nachtpflege Bei derTages- und Nachtpflege verbringen die Pflegebedürftigen lediglich einen Teil ihres Tages in einer stationären Einrichtung. DieTagespflege findet amTag statt und dient oft der Ergänzung der häuslichen Pflege durch Angehörige. So werden die Senioren morgens durch einen Fahrdienst abgeholt oder von dem Pflegenden zur Tagespflege im Seniorenheim oder eine vergleichbare Einrichtung gebracht. Dort verbringen die Pflegebedürftigen dann den Tag bei verschiedenen Aktivitäten, während der pflegende Angehörige seinem Beruf und weiteren Verpflichtungen nachgehen kann. Die Nachtpflege wird vor allem bei Pflegebedürftigen eingesetzt, die nachts nicht gerne alleine sind oder an einem gestörtenTag-Nacht-Rhythmus leiden. © Photographee · adobestock.com

17 4. Wohnen Demenzpflege Menschen mit Demenz haben spezifische Bedürfnisse, die eine intensive und anspruchsvolle Betreuung verlangen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Pflege und Umsorgung für Menschen mit dementieller Einschränkung, abhängig auch unter anderem vom Grad der Demenz: Tagespflege, Unterbringung in einer stationären Einrichtung mit speziellen Wohnbereichen und eigens geschulten Pflegekräften. Pflegende Angehörige geraten oft an den Rand der Belastbarkeit und laufen Gefahr, auszubrennen und selbst krank zu werden. Wichtig ist, sich rechtzeitig Hilfe und Unterstützung zu besorgen und auf sich selbst zu achten. Servicewohnen (siehe auch 4.6) Im Servicewohnen leben die Bewohner in einer eigenen Wohnung mit Betreuungsservice. DieseWohnform eignet sich in erster Linie für Senioren, die noch verhältnismäßig selbstständig leben können und gleichzeitig sicher sein möchten, bei Bedarf schnell und zuverlässig Hilfe zu erhalten. Die Wohnungen sind gewöhnlich altersgerecht ausgestattet und in eineWohnanlage integriert, die soziale Kontakte der Bewohner untereinander fördert. Der Umzug in ein Servicewohnen hat den Vorteil, dass zusätzlich zur Unterkunft verschiedene Betreuungsleistungen angeboten werden, die aber zumTeil kostenpflichtig sind. Wohn-Pflege-Einrichtung (siehe auch 4.5) Ist die Pflegebedürftigkeit so weit fortgeschritten, dass der betroffene Mensch nicht mehr imstande ist, den eigenen Haushalt zu führen und eine umfassende Pflege notwendig ist, wird oft ein Umzug in eineWohn-Pflege-Einrichtung notwendig. Auch wenn ein Umzug aus dem eigenen Zuhause vielen Menschen zu Beginn schwerfällt, können diese auf lange Sicht von den Vorzügen der neuen Wohnform profitieren. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das aktuelle Wohn-Betreuungs- und Qualitätsgesetz in der Einrichtung umgesetzt wird. Dieses dient dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und regelt unter anderem Verträge, Prüfungen durch den Medizinischen Dienst oder die Wohn-Pflege-Aufsicht und die Mitwirkung des Wohnbeirats. Die Kosten für eine Unterbringung sind oft sehr hoch. Die Pflegekasse hilft bei der Finanzierung. Die restlichen Kosten müssen durch die Pflegebedürftigen und eventuell deren Angehörige getragen werden. Wohngemeinschaften Senioren-Wohngemeinschaften sind eine weitere alternative Wohnform im Alter. Die Bewohner organisieren das gemeinsameWohnen imAlter selbstbestimmt. Ein großer Vorteil der Senioren-WG ist das Miteinander, niemand ist isoliert oder allein. Üblicherweise hat jedes WG-Mitglied ein eigenes Zimmer. Dazu kommen Gemeinschaftsräume wie Küche oder ein Wohnraum, den alle zusammen nutzen. Zudem ist es möglich, als WG einen Pflegedienst zur Unterstützung in der alltäglichen Pflege zu engagieren. Für spezielle Wohn-Pflegegemeinschaften berät die STATTBAU Hamburg GmbH Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften Informations-, Beratungs- und Serviceangebot zu innovativen Wohn-, Betreuungs- und Pflegeformen für Menschen mit Pflege- oder Assistenzbedarf Sternstraße 106, 20357 Hamburg Telefon: 040 4329423 E-Mail: koordinationsstelle@stattbau-hamburg.de www.stattbau-hamburg.de Palliativpflege Die Palliativpflege ist eine Form der Pflege, die mit beinahe jederWohnform vereinbar ist. Sie begleitet schwerstkranke Menschen auf ihrem letzten Weg. Dabei ist es ihr Ziel, die letzten Wochen und Monate möglichst im Sinne des Pflegebedürftigen zu gestalten und die angemessene medizinische Versorgung zu sichern. Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung. Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die Palliativversorgung kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz erfolgen – darauf haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch. Versicherte haben außerdem einen Anspruch auf individuelle Beratung und Unterstützung ihrer Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Dabei sollen sie auch allgemein über Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung,Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, informiert werden. Angeboten wird die Palliativpflege von ambulanten Pflegediensten, spezialisierten ambulanten Palliativpflegediensten, Palliativstationen in Pflegeheimen sowie von stationären Hospizen. © mavoimages · adobestock.com

18 4. Wohnen Außerklinische Intensivpflege Richtet sich an schwerstpflegebedürftige Menschen, die zum Beispiel von einem Beatmungsgerät abhängig sind. Die ambulante oder auch außerklinische Intensivpflege kann Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen. Diese basiert auf dem Leitsatz „ambulant vor stationär“, der im Sozialgesetzbuch XII, §13 verankert ist. Unterschied zwischen der außerklinischen Intensivpflege zuhause und in einer Wohngemeinschaft:  Außerklinische Intensivpflege Zuhause: Betreuung in den eigenen vier Wänden, wenn die räumlichen Voraussetzungen dies zulassen. 24 Stunden Anwesenheit von professionellem Pflegepersonal für die spezielle Krankenbeobachtung (Überwachung des Beatmungsgerätes usw.)  Außerklinische Intensivpflege in einer Wohngemeinschaft: Kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Situation eine 24 Std. Betreuung nicht zulässt. Ebenfalls 24 Std. Anwesenheit von professionellem Pflegepersonal für die spezielle Krankenbeobachtung.  Ambulante Palliativversorgung: Patientinnen und Patienten werden in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung sowohl medizinisch als auch pflegerisch betreut. Damit kann ihnen ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen ermöglicht werden. Der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung kommt demWunsch vieler schwerstkranker Menschen entgegen, in der häuslichen Umgebung und in der Nähe ihrer Angehörigen zu bleiben.  Versorgung im Hospiz Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Der Hospizgedanke hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es gibt eine wachsende Anzahl ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize, die Sterbende in ihrer letzten Lebensphase begleiten. Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der versicherten Person nicht mehr möglich ist, können Patientinnen und Patienten in stationären Hospizen untergebracht werden. Der versicherten Person entstehen dabei keine Zusatzkosten.  Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen Die Sterbebegleitung gehört zumVersorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Pflegeheime sollen insbesondere auf den Abschluss und den Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Pflegeeinrichtung in Ärztenetze mit Haus-, Fach- und Zahnärztinnen und -ärzten, auf den Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken zur medizinischenVersorgung der Bewohnerinnen und Bewohner, hinweisen. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzlicheVergütung. Pflegeeinrichtungen sind zudem verpflichtet, auf die Zusammenarbeit mit einem Hospiz- und Palliativnetz hinzuweisen und entsprechende Informationen an gut sichtbarer Stelle im Haus auszuhängen. Darüber hinaus können Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert.  Sterbebegleitung in Krankenhäusern Krankenhäuser können eigene Palliativteams aufbauen und dafür Zusatzentgelte mit den Krankenkassen vereinbaren. Sie können alternativ auch mit externen Palliativdiensten zusammenarbeiten. 4.1.1 Mahlzeitendienste – Essen auf Rädern Essen auf Rädern wird vonWohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen, aber auch privaten Anbietern angeboten. Dieses Angebot dient der Versorgung im Falle der Pflegebedürftigkeit, wenn das Einkaufen und das Kochen zur Belastung werden. Auch für bestimmte einzuhaltende Diäten gibt es spezielle Speisen, so beispielsweise für Diabetiker, die auf einen bestimmten BE-Wert eingestellt sind. Daneben gibt es auch weitere diätetische Speisen. © Kzenon · adobestock.com

Das Essen wird von einem Lieferanten bis an die Wohnungstür oder sogar in die Wohnung gebracht. Je nach persönlichem Bedarf kann das Essen alle drei Mahlzeiten umfassen oder auch nur einzelne ausgewählte Gerichte. Gleiches gilt für den Verlauf der Woche. Das Essen kann beispielsweise nur an einigen Tagen oder aber für die gesamte Woche bestellt werden. Die Betroffenen können dabei aus einer Menükarte mit mehreren angebotenen Gerichten das jeweilige Wunschtagesgericht auswählen. 4.1.2 Seniorengerechtes Einkaufen Etwa ein Drittel aller privaten Konsumausgaben leistet die Generation 60plus. Leider stellt der Einkauf viele ältere Menschen vor Probleme. Die Preisschilder sind zu klein oder schlecht zu lesen, es gibt keine Sitzgelegenheiten, um sich zwischendurch einmal auszuruhen. Oft ist es schwierig, ein WC zu finden, ohne etwas verzehren oder einkaufen zu müssen. Auch können nicht alle älteren Menschen perTelefon oder online bestellen und sich die Bestellungen nach Hause liefern lassen, zumal das häufig mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Hinzu kommt, dass die Gänge zwischen den Warenregalen oft zu eng sind, so dass ein Durchkommen mit Rollator oder im Rollstuhl beschwerlich sein kann, dass es keinen barrierefreien Zugang gibt oder die extra gekennzeichneten Parkplätze anderweitig besetzt sind. 4.1.3 Wohnraumanpassung: Umbauten – barrierefrei oder behindertengerecht Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreienWohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte zum Beispiel möglichst eine ebenerdige Dusche und einen ausreichenden Radius bei Rollstuhlnutzung aufweisen. Außerdem genügend Griffe in Reichweite. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen benötigt, sondern ist für die ganze Familie eine große Erleichterung. Beratung: Barrierefrei Leben e. V. Haus für Barrierefreiheit „Beratungszentrum für Technische Hilfen & Wohnraumanpassung“ Alsterdorfer Markt 7, 22297 Hamburg www.barrierefrei-leben.de Kontakt undTerminvereinbarung: Telefon: 040 299956-0 E-Mail: empfang@barrierefrei-leben.de Montag, Dienstag, Donnerstag 12 – 18 Uhr Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg Haus für Barrierefreiheit Alsterdorfer Markt 7, 22297 Hamburg Telefon: 040 85599200 E-Mail: info@kompetent-barrierefrei.de www.kompetent-barrierefrei.de Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für behinderte Menschen e.V. Alsterdorfer Markt 7, 22297 Hamburg Telefon: 040 85599200 E-Mail: post@lagh-hamburg.de 19 4. Wohnen

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