Seniorenwegweiser der Stadt Herne

Tipps für Seniorinnen und Senioren Älter werden in Herne Ausgabe 2023

Sicher und zufrieden – Wir bieten Ihnen Hilfe! Harkortstraße 29 44652 Herne Tel.: 02325 969 0 Fax: 02325 969 1520 www.drk-herne.de info@drk-herne.de

Grußwort 1 GruSSwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, der Seniorenratgeber der Stadt Herne „Älter werden in Herne – Tipps für Seniorinnen und Senioren“ wird zum 9. Mal neu aufgelegt. Alle zwei Jahre wird er überarbeitet, damit er stets aktuelle Informationen rund um wichtige Seniorenthemen wie Gesundheit, Wohnen und Pflege sowie abwechslungsreiche Alltagsgestaltung bereithält. Auch Beratungsangebote zu rechtlichen und sozialen Fragen sind in dieser Broschüre mit den Adressen, Telefonnummern und zum Teil auch Ansprechpartnern aller kommunalen Einrichtungen sowie aller Institutionen, Verbände und Vereine, die in der Seniorenarbeit tätig sind, zuammengefasst. Gerade die vergangenen zwei Jahre waren für viele Seniorinnen und Senioren aufgrund der Corona-Pandemie eine große Herausforderung: Als besondere Risikogruppe für schwere Verläufe von Infektionen mit dem SARS-CoV2-Virus mussten sie viele Einschränkungen hinnehmen und miterleben, wie sich ihr Alltag und ihre Strukturen zum eigenen Schutz teilweise radikal veränderten. Insbesondere während der Lockdowns konnten kaum Gruppenaktivitäten wie Seniorensport, Ehrenamt oder Kreativkreise stattfinden. Hinzu kam die Belastung durch den eingeschränkten Kontakt mit Familienmitgliedern, Nachbarn und Freunden. Insbesondere in den Pflegeeinrichtungen gab es über Monate drastische Kontaktbeschränkungen, sodass (spontane) Besuche kaum möglich waren. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen wurde eine Frage für Seniorinnen und Senioren immer wichtiger: Wie lassen sich trotz der pandemiebedingten Einschränkungen weiterhin Kontakte pflegen? Für viele war es der beste Weg, telefonisch den Kontakt zur Familie und zu Freunden zu halten, aber auch die digitalen Medien wurden zunehmend für den Austausch genutzt. Das hat vielen geholfen, sich in dieser schwierigen Situation nicht zu einsam zu fühlen. Jedoch wurde in dieser Zeit auch deutlich: Nicht alle älteren Menschen haben die technischen Möglichkeiten und/oder Fähigkeiten, das Internet und andere digitale Medien zu nutzen. Deshalb ist es für viele ältere Menschen immer noch schwierig, über das Internet oder Smartphone mit anderen in Kontakt zu bleiben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die digitale Teilhabe von Seniorinnen und Senioren zukünftig zu stärken. Die digitale Welt muss für ältere Menschen zugänglicher und selbstverständlicher werden, denn der Umgang mit digitalen Medien wird für das selbstbestimmte Älterwerden immer bedeutsamer. Das bedarf vielfältiger und leicht zugänglicher Angebote, die ein niedrigschwelliges Heranführen und Begleiten der ersten digitalen Schritte unterstützen. Dies kann bei klassischen Bildungseinrichtungen wie der Volkshochschule genauso erfolgen, wie bei Seniorenbegegnungsstätten der Kommune. Digitalisierung ist bei der Stadt Herne ein zentrales Leitmotiv, das wir mit einer eigens eingerichteten Stabsstelle und zahlreichen Projekten intensiv vorantreiben. Dazu zählen neben dem flächendeckenden Zugang zu digitalen (Bildungs-)Angeboten, unter anderem auch Partizipationsprozesse und die Förderung digitaler und transparenter Kommunikation. Unsere Aufgabe als Stadt ist es, den Weg der Digitalisierung weiter zu gehen und alle Hernerinnen und Herner dabei mitzunehmen – ganz gleich, ob jung oder alt. Denn zur Sicherung von Lebensqualität in allen Lebensphasen gehört zunehmend auch der souveräne Umgang mit digitalen Medien. Liebe Leserinnen und Leser, die Möglichkeit, ein hohes Alter zu erreichen, war noch nie so groß wie heute. Trotzdem bleibt es eine Herausforderung, im Alter gesund und offen für digitale Technologien zu sein. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass das Interesse an den Möglichkeiten digitaler Kommunikations- und Informationstechnologien durch die Pandemie gewachsen ist. Dieses Interesse müssen wir nun nutzen, um die Lebenssituation älterer Menschen stetig zu verbessern und die soziale Teilhabe zu sichern. Denn auch über die digitalen Medien haben Sie und Ihre Angehörigen die Möglichkeit, sich über die verschiedensten Anliegen und Bedürfnisse zu informieren und mit entsprechenden Beratungsstellen in Kontakt zu treten. Auch Verwaltungs- und Dienstleistungen können mithilfe von digitalen Technologien von Zuhause aus beauftragt oder erledigt werden. Als wichtige Informationsquelle ist auch diese Broschüre gedacht, die sowohl digital im Internet, als auch in gedruckter Form veröffentlicht wird. Wenn Sie Informationen vermissen oder Anregungen haben, zögern Sie nicht und melden Sie sich einfach bei uns. Nennen Sie uns Ihr Anliegen und helfen Sie mit, dass Herne eine lebenswerte Stadt für alle Generationen bleibt. Ihr Dr. Frank Dudda

2 © Seventyfour/AdobeStock Pflege zu Hause – Wer erklärt mir wie’s geht? Unsere Sozialstationen – Fragen Sie uns einfach: Herne 02323 92960-60 Wanne-Eickel 02325 9280-80 ambulante-pflege-herne.de Caritasverband Herne e. V. Wir sorgen für Ihre Energie www.stadtwerke-herne.de KundenCenter Herne Berliner Platz 9 | 44623 Herne | Tel.: 02323 592 555 KundenCenter Wanne-Eickel Hauptstraße 263 | 44649 Herne Wir sorgen für Ihre Energie www.stadtwerke-herne.de KundenCenter Herne Berlin r Platz 9 | 44623 Hern | Tel.: 02323 592 555 KundenCent r Wanne-Eickel Hauptstraße 263 | 44649 Herne

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Grußwort 1 1. Beratung und Information 5 1.1 Beratung durch Pflegekassen und Krankenkassen 5 1.2 Beratung für Menschen mit Behinderung 7 1.3 Bürgerberatung 7 1.4 Das BÜRGERlokal 7 1.5 Krankenhaussozialdienste/Krankenhäuser 9 1.6 Mieterschutz 9 1.7 Pflegestützpunkte des Landes NRW 10 1.8 Rentenberatung 10 1.9 Schuldnerberatung 11 1.10 Seniorenberatungsstellen 11 1.11 Beratung für Ehe-, Partnerschafts- und Lebensberatung sowie Schwangerschaftskonfliktberatung 11 1.12 S ozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Herne 12 1.13 Sicherheits- und Kriminalitätsberatung 12 1.14 Verbraucherberatung 12 1.15 Beratung durch die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen 13 1.16 Soforthilfe-Herne 13 1.17 Vorbeugende Verfügungen und Vollmachten 13 1.17.1 Vorsorgevollmacht 14 1.17.2 Betreuungsverfügung 14 1.17.3 Patientenverfügung 14 2. Gesetzliche Ansprüche 15 2.1 Hilfen für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose 15 2.2 Hilfen für Behinderte 18 2.3 Kriegsopferfürsorge 18 2.4 Pflegeversicherung 18 2.5 Rentenversicherung 21 2.6 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung 21 2.7 Sozialhilfe 22 2.8 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) 25 3. Wenn es zu Hause alleine nicht mehr geht 27 3.1 Hilfen und Pflege zu Hause 27 3.1.1 Ambulante Dienste 27 3.1.2 Essen auf Rädern 31 3.1.3 Hausnotruf 31 3.1.4 Kurse für pflegende Angehörige 31 3.2 Stationäre und teilstationäre Pflege 31 3.2.1 Vollstationäre Pflegeheime 31 3.2.2 Spezialisierte stationäre Pflege und Betreuung für Menschen mit Demenz, für junge Pflege- bedürftige und für Menschen mit außer- klinischem Beatmungsbedarf 36 3.2.3 Kurzzeitpflege 38 3.2.4 Tagespflege 39 3.2.5 Nachtpflege 41 © Robert Kneschke/AdobeStock

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4 4. Wohnen im Alter 43 4.1 „Benutzerfreundliches“ Wohnen 43 4.2 Alternative ambulante Wohnformen mit dem Schwerpunkt Demenz 43 4.3 Wohngeld 44 4.4 Wohnberechtigungsschein (WBS) 44 4.5 Wohnberatung 45 5. Gesundheit 47 5.1 Herner Gesundheitswoche 47 5.2 Hilfsmittel und Hilfsmittelverleih 48 5.3 Behindertenfahrdienst 48 6. Gemeinsames Handeln (Interessenvertretungen und ehrenamtliche Angebote) 49 6.1 Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen 49 6.2 Bürger-Selbsthilfe-Zentrum (BüZ) 49 6.3 Herner Akademie für Selbsthilfe und Bürgerengagement 50 6.4 Herner Bündnis gegen Depression e.V. 50 6.5 Ehrenamtsbüro 50 6.6 Inklusionsbüro der Stadt Herne 51 6.7 Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)/ Alten- und Rentner-Gemeinschaft (ARG) 51 6.8 Selbsthilfebeirat 52 6.9 Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt Herne 52 6.10 Sozialverband Deutschland (SoVD) 53 6.11 Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschland e.V. (VdK) 53 6.12 Wohlfahrtsverbände 53 7. Begegnung, Bildung, Kultur, Sport und Freizeit 54 7.1 Begegnung, Bildung und Kultur 54 7.1.1 Emschertalmuseum 54 7.1.2 Heimatmuseum Unser Fritz 54 7.1.3 Senioren-Internet-Cafés 55 7.1.4 Stadtbibliothek 56 7.1.5 Städtische Musikschule 57 7.1.6 Kino-Café 57 7.1.7 Theater und Konzerte 57 7.1.8 Flottmann-Hallen (Herner Szenetreff für Kunst, Kultur, Tanz und Theater) 57 7.1.9 Mondpalast 58 7.1.10 Kleines Theater Herne – Die kleine Größe im Revier 58 7.1.11 theaterKohlenpott – Das freie Theater in NRW 58 7.1.12 Volksbühne Körner/ KOMÖDIE AM PARK 58 7.1.13 Theater Fidele Horst 59 7.1.14 Circus Schnick-Schnack 59 7.1.15 Treffpunkte für Senioren 60 7.1.16 Volkshochschule 60 7.1.17 Westfälisches Museum für Archäologie 61 7.1.18 Künstlerzeche Unser Fritz 2/3 61 7.2 Sport und Freizeit 62 7.2.1 Lago – die Therme 62 7.2.2 Wananas 62 7.2.3 SÜDPOOL 63 7.2.4 Revierpark Gysenberg 64 7.2.5 Sportangebote für Senioren 64 7.2.6 SmS – Sport mit Senioren Herne 1984 e.V. 65 8. Den letztenWeg inWürde gehen 66 8.1 Ambulanter Hospizdienst – DIE ZEITSCHENKER 66 8.2 Das Lukas Hospiz – Ein Ort der aktiven Lebenshilfe für Sterbenskranke 66 8.3 P alliativ-Netzwerk Herne, Wanne-Eickel, Castrop-Rauxel e.V. 68 8.4 P alliativstation des Ev. Krankenhauses Herne 69 8.5 Trauernetzwerk Herne 69 8.6 Trauergesprächskreis des Caritasverbandes Herne e.V. 69 8.7 Nachlassregelung 70 9. Notfall-Telefonnummern 72 Inserentenverzeichnis U3 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Tipps für Seniorinnen und Senioren ÄLTER WERDEN IN HERNE Ausgabe 2023 U = Umschlagseite

1. Beratung und Information 5 1. Beratung und Information 1.1 Beratung durch Pflegekassen und Krankenkassen Wesentliche Kostenträger im Bereich der Finanzierung von Hilfe- und Pflegeleistungen sind die Kranken-/Pflegekassen. Sie beraten ihre Kunden über deren Leistungsansprüche. Die Krankenkasse muss den Patienten individuell über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beraten. Versicherte haben auf Antrag einen Anspruch an ihre Krankenkasse auf Information über die in einem Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen. Die Pflegekassen haben die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Beratung über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung zu unterstützen und auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken. Weiterhin haben sie die Versicherten und ihre Angehörigen in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, zu unterrichten und zu beraten. Mit Einwilligung des Versicherten haben der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger unverzüglich die zuständige Pflegekasse zu benachrichtigen, wenn sich der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Für die Beratung erforderliche personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung des Versicherten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. AOK Nordwest Kundencenter Herne Hermann-Löns-Straße 54, 44623 Herne Telefon: 02323 144-0 Fax: 02323 144-109 E-Mail: kontakt@nw.aok.de Internet: www.aok.de/nordwest/ AOK Nordwest Kundencenter Herne-Eickel Hauptstraße 1 – 5, 44651 Herne Telefon: 02325 9715-0 Fax: 02325 9715-19 E-Mail: kontakt@nw.aok.de Internet: www.aok.de/nordwest/ Barmer Herne Westring 295, 44629 Herne Telefon: 0800 3331010 Fax: 0800 3330091 E-Mail: service@barmer.de Internet: www.barmer.de Knappschaft Westring 219, 44629 Herne Telefon: 02323 1406-0 Fax: 02323 1406-44 E-Mail: herne@kbs.de Internet: www.knappschaft.de IKK Classic Herne Bebelstraße 22, 44623 Herne Telefon: 02323 9520-0 Fax: 02323 9520-98 E-Mail: herne@ikk-classic.de Internet: www.ikk-classic.de IKK Classic Herne Wanne-Eickel Gerichtsstraße 1, 44649 Herne Telefon: 02325 94428-0 Fax: 02325 94428-19 E-Mail: herne@ikk-classic.de Internet: www.ikk-classic.de © Robert Kneschke/AdobeStock

7 1. Beratung und Information 1. Beratung und Information 1.2 Beratung für Menschen mit Behinderungen Der Fachbereich Gesundheit der Stadt Herne berät und unterstützt Menschen mit Behinderung sowie ihre Angehörigen in den Fragen, die ihre spezielle Lebenssituation mit sich bringt. Die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Sprechzeiten nach Vereinbarung Telefonische und persönliche Kurzzeitberatung, Absprache von Gesprächsterminen Hausbesuche Bei Bedarf und vorheriger Absprache individuelle Beratung im häuslichen Umfeld, Vermittlung weiterer Hilfen im Einzelfall, Klärung der individuellen Lebenssituation und der sich daraus ergebenden Hilfeerfordernisse. Ansprechpartner: Stadt Herne – Fachbereich Gesundheit Abteilungsleitung: Dr. Florian Ternes Rathausstraße 6, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3564 E-Mail: florian.ternes@herne.de 1.3 Bürgerberatung „Wir für Sie“: die Bürgerberater Kommen die Bürger*innen nicht zur Stadt, dann geht die Stadt zu ihnen. „Wir für Sie“ heißt ein Service, bei dem Bürgerberater*innen Seniorenheime und Seniorenzentren aufsuchen und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot unterbreiten – von A wie Anmeldung bis V wie Vermittlung von Sperrmüllterminen. Auch Bürger*innen, die in der Nähe wohnen, können die Sprechstunden in den Senioreneinrichtungen nutzen. Der Fachbereich Bürgerdienste vereinbart gerne auch Termine für Hausbesuche – für Personen, die körperlich nicht mehr in der Lage sind, Sprechstunden wahrzunehmen. Leistungen • An- und Ummeldungen • Auskünfte aus dem Melderegister • Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften • Anträge für Personalausweise und deren Aushändigung • Entgegennahme von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung • Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen • Kontakte zu anderen Dienststellen • Bürgerberatung • Ausgabe von Anwohner- sowie von Schwerbehindertenparkausweisen • Anforderungen von Urkunden des Standesamtes • Anmeldung von Ehejubiläen • Änderung von Kfz-Scheinen • An- und Abmeldung von Hunden • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden Stadt Herne – Fachbereich Bürgerdienste Christiane Nickel Telefon: 02323 16-2456 E-Mail: christiane.nickel@herne.de Markus König Telefon: 02323 16-2536 E-Mail: markus.koenig@herne.de 1.4 Das BÜRGERlokal … ist eine städtische Service-Einrichtung für Bürger*innen. Mehrere Fachbereiche mit sehr vielen Einrichtungen gehören zur Stadtverwaltung – da ist es für den Bürger manchmal nicht einfach, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Für diese Fälle kann man sich ans BÜRGERlokal wenden. Diese Einrichtung stellt ein wichtiges Beratungsangebot dar, das viele Menschen direkt erreicht. Das BÜRGERlokal ist derzeit leider nur telefonisch und per E-Mail unter den nachfolgend aufgeführten Kontaktdaten erreichbar. Telefon: 02323 16-1616 Fax: 02323 16-1614 E-Mail: buergerlokal@herne.de Postanschrift: Stadt Herne BÜRGERlokal Postfach 10 18 20 44621 Herne © luckybusiness/AdobeStock

Evangelisches Krankenhaus Herne-Mitte Wiescherstraße 24 | 44623 Herne Evangelisches Krankenhaus Herne-Eickel Hordeler Str. 7-9 | 44651 Herne Liaisondienst EvK Herne-Mitte Petra Ebbinghaus 02323.498-2324 Liaisondienst EvK Herne-Eickel Michaela Pichol 02323.4989-2885 EvK Herne – Mehr als Medizin www.evk-herne.de Ältere Menschen brauchen mehr als eine rein medizinische Versorgung. Unser Liaisondienst begleitet Ihre Behandlung und unterstützt Sie mit Hilfe unseres EVR Netzwerks Geriatrie auch nach dem Klinikaufenthalt bei Ihrer Verlegung in eine Einrichtung oder der Weiterversorgung im häuslichen Umfeld.

1. Beratung und Information 9 1. Beratung und Information 1.5 Krankenhaussozialdienste/ Krankenhäuser Die Mitarbeiter*innen der Sozialdienste in den Krankenhäusern stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen Problemen zur Seite, die während eines Krankenhausaufenthaltes entstehen können. Dabei kann es z. B. um die Frage gehen, wie die Versorgung oder Pflege nach der Entlassung organisiert werden kann. Fragen Sie das Pflegepersonal nach dem Krankenhaussozialdienst oder rufen Sie die Zentrale des entsprechenden Krankenhauses an und lassen sich mit dem Krankenhaussozialdienst verbinden. Evangelisches Krankenhaus Herne Wiescherstraße 24, 44623 Herne Telefon: 02323 498-0 Fax: 02323 498-2480 Internet: www.evk-herne.de Evangelisches Krankenhaus Wanne-Eickel Hordeler Straße 7 – 9, 44651 Herne Telefon: 02323 498-90 Fax: 02323 498-92208 Internet: www.evk-herne.de Marienhospital Herne Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum Klinik Mitte Hölkeskampring 40, 44623 Herne Telefon: 02323 499-0 Fax: 02323 499-399 Internet: www.marienhospital-herne.de Rheumazentrum Ruhrgebiet Claudiusstraße 45, 44649 Herne Telefon: 02325 592-0 Fax: 02325 592-125 Internet: www.rheumazentrum-ruhrgebiet.de St. Anna Hospital Hospitalstraße 19, 44649 Herne Telefon: 02325 986-0 Fax: 02325 986-2649 Internet: www.annahospital.de St. Marien Hospital Marienstraße 2, 44651 Herne Telefon: 02325 374-0 Fax: 02325 374-108 Internet: www.marienhospital-eickel.de Haranni Clinic GmbH & Co. KG Schulstraße 30 – 32, 44623 Herne Telefon: 02323 9468-100 Fax: 02323 9468-111 Internet: www.haranni-clinic.de 1.6 Mieterschutz Auch als Mieter oder Mieterin haben Sie sowohl Rechte wie auch Pflichten. Diese zu kennen, ist oftmals wichtig, da sich nicht jeder im Mietrecht auskennen kann, gibt es u. a. Mietervereine. Verschiedene Mieter(schutz)organisationen haben es sich zur Aufgabe gemacht, Mieter*innen bei mietrechtlichen Fragestellungen umfassend zu beraten und auch außergerichtlich zu vertreten. Aufgrund zwingender Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes darf eine konkrete Beratung jedoch nur dann erfolgen, wenn Sie Mitglied in einer Mieterschutzorganisation sind. Dies gilt für alle rechtsberatende Vereine. Mieterschutzbund e.V. Büro Herne Bahnhofsplatz 15, 44629 Herne Telefon: 02323 9430-30 Fax: 02323 9430-32 E-Mail: office@mieterschutzbund.de Internet: www.mieterschutzbund.de Mieterschutzverein Herne 1 e.V. Eschstraße 35, 44629 Herne Telefon: 02323 51746 Fax: 02323 51745 E-Mail: mieterschutz@t-online.de Internet: www.mieterschutz-herne1.de Mieterverein Herne 2 e.V. Hauptgeschäftsstelle Wanne-Eickel Overhofstraße 11, 44649 Herne Telefon: 02325 71539 Fax: 02325 795504 E-Mail: mieterverein@aol.com Internet: www.mieterverein-herne.de Geschäftsstelle Herne Holsterhauser Straße 347, 44625 Herne Telefon: 02323 50078 Fax: 02325 795504 E-Mail: mieterverein@aol.com Internet: www.mieterverein-herne.de © cevahir/AdobeStock

1. Beratung und Information 10 1. Beratung und Information 1.7 Pflegestützpunkte des Landes NRW Pflegebedürftig – und jetzt? Im Falle von Pflegebedürftigkeit werden Betroffene sowie auch pflegende Angehörige vor eine Reihe von Anforderungen gestellt. Zahlreiche Angelegenheiten müssen geregelt werden, sei es z. B. die Beantragung einer Pflegeleistung, die Auswahl eines passenden Pflegedienstes oder die Sicherstellung der Finanzierung der Pflege. Die Stadt Herne hat deshalb in Kooperation mit der Knappschaft Bahn-See und der AOK NordWest drei gemeinsame Pflegestützpunkte im Herner Stadtgebiet errichtet. Sie dienen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen als zentrale Anlaufstelle, in der sie bei den fachkundigen Mitarbeiter(inne)n Informationen, Beratung und Unterstützung zu allen Belangen rund um das Thema Pflege erhalten: • Informationen und Beratung zu den Leistungen und Angeboten der Pflegeversicherung • Hilfestellung bei der Auswahl und Beantragung geeigneter Leistungen (z. B. Antrag auf Pflegegrad, Pflegekurse, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege etc.) • Informationen, Beratung und Kontaktvermittlung zu den Anbietern ambulanter Dienste und deren Leistungen (z. B grundpflegerische Versorgung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Essen auf Rädern, Hausnotruf, niederschwellige Betreuungsangebote, etc.) • Vermittlung und Herstellung von Kontakten zu anderen Institutionen (z. B. Wohnberatung, Anbieter von Seniorenwohnungen, Seniorenberatung, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege, gerontopsychiatrische Ambulanz, Fachbereich Soziales) • Alle Fragen rund um die Finanzierung pflegerelevanter Leistungen • Darüber hinaus wird mit Ihnen bei Bedarf gemeinsam ein Versorgungsplan erstellt, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Beratung ist in allen Pflegestützpunkten kostenfrei, neutral, und unabhängig davon, bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind. Im Pflegestützpunkt der Stadt Herne finden darüber hinaus regelmäßige Sprechzeiten des Ehrenamtbüros (siehe Kapitel 6 „Gemeinsames Handeln“) statt, so dass Ihnen Ansprechpartner für Informationen über das Ehrenamt in Herne zur Verfügung stehen. Können Sie Ihren Pflegestützpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst aufsuchen, besteht auch die Möglichkeit, einen Hausbesuchstermin zu vereinbaren. Städtischer Pflegestützpunkt Flora Marzina zur Zeit: Hauptstraße 241 (WEZ), 44649 Herne Telefon: 02323 16-3081 E-Mail: pflegestuetzpunkt@herne.de Knappschaft Westring 219, 44629 Herne Telefon: 02323 1406-17 E-Mail: psp-herne@kbs.de AOK NordWest Hermann-Löns-Straße 54, 44623 Herne Telefon: 0800 2655-502206 E-Mail andrea.heller@nw.aok.de Ehrenamtbüro (im Pflegestützpunkt Flora Marzina) Jeden 1. Dienstag im Monat 14:00 – 16:00 Uhr 1.8 Rentenberatung Neben der Gesundheit ist die finanzielle Unabhängigkeit die zweite wichtige Voraussetzung dafür, dass Sie im Alter selbständig bleiben. Und dies bedeutet im Allgemeinen: eine sichere und ausreichende Rente. Die meisten älteren Mitbürger*innen beziehen schon eine Rente. Sollte dies aber noch nicht der Fall sein, empfiehlt es sich aufgrund der Vielschichtigkeit des Rentenrechts und der ständigen Änderungen in der Rentengesetzgebung sich umfassend zu informieren und beraten zu lassen, um vorhandene Ansprüche verwirklichen zu können. Denn Renten werden nur auf Antrag gezahlt und häufig werden Rentenansprüche erst durch eine solche Beratung bekannt. Wenden Sie sich deshalb in Rentenfragen an die Experten des Fachbereiches Bürgerdienste, Abteilung Versicherungsamt, der Stadt Herne oder eine Beratungsstelle des für Sie zuständigen Versicherungsträgers (z. B. der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See). Stadt Herne – Fachbereich Bürgerdienste Abteilung Versicherungsamt Freiligrathstraße 12 Herne – Verwaltungsgebäude, 6. Etage Öffnungszeiten: montags bis donnerstags 08:00 – 12:00 Uhr Terminvereinbarungen sind erwünscht und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Service-Telefon: 02323 16-1635 Fax: 02323 16-2932 E-Mail: versicherungsamt@herne.de Internet: www.herne.de

1. Beratung und Information 11 1. Beratung und Information 1.9 Schuldnerberatung Steigende Lebenshaltungskosten, Krankheiten, veränderte Lebenssituationen und finanzielle Engpässe führen leicht in die Überschuldung. Ohne professionelle Hilfe kann man schnell in existenzielle Not geraten. Die Schuldnerberatung nimmt auf Ihren Wunsch hin Kontakt zu Ihren Gläubigern auf. Sie hilft berät und unterstützt Sie gern, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Schuldnerberatung Herne e.V. Overwegstraße 31, 44625 Herne Telefon: 02323 99498-0 Fax: 02323 99498-66 E-Mail: HER-KK-Schuldnerberatung@KK-EKvW.de 1.10 Seniorenberatungsstellen • Suchen Sie jemanden, mit dem Sie über Ihre Zukunft, über Wohnung, Heim, Versorgung, Hilfe zur Pflege reden können, einen Ansprechpartner, der in solchen Dingen Erfahrungen hat? • Haben Sie Schwierigkeiten mit Ämtern oder Fragen zu Formularen? • Schlagen Sie sich mit finanziellen Sorgen und persönlichen Problemen herum? • Liegt Ihnen etwas auf dem Herzen und Sie finden keinen Zuhörer? • Haben Sie viel freie Zeit und möchten Sie neue Möglichkeiten kennenlernen, diese noch sinnvoller und aktiver zu gestalten? • Möchten Sie sich als Angehöriger eines älteren Menschen zu den oben genannten Themen informieren? Bei den Sozialarbeiter*innen der Seniorenberatungsstellen finden Sie immer ein offenes Ohr. Hier sind Sie auch willkommen, wenn Sie die Beratungsstellen und die Berater*innen einfach nur einmal kennenlernen möchten. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Beratungsstellen aufzusuchen, können Hausbesuche vereinbart werden. Städtische Seniorenberatungsstelle Schulstraße 16, 44623 Herne Telefon: 02323 16-1645 E-Mail: cornelia.patz-capelle@herne.de julia.heinemann@herne.de Öffnungszeiten: Mo – Do 09:00 – 12:00 Uhr Seniorenberatungsstelle des Diakonischen Werkes im Matthäuszentrum Bismarckstraße 98 a, 44629 Herne Telefon: 02323 230749 E-Mail: s.fidora@diakonie-herne.de Öffnungszeiten: Mo – Do 09:30 – 12:00 Uhr Seniorenberatungsstelle der Familien- und Krankenpflege e.V. Herne Langforthstraße 8, 44628 Herne Telefon: 02323 80031 E-Mail: Mechthild.Nijhuis@fuk-herne.de Öffnungszeiten: Mo 09:00 – 14:00 Uhr Do 12:00 – 17:00 Uhr und nach Vereinbarung Städtische Seniorenberatungsstelle Flora Marzina Hauptstraße 241 (WEZ), 44649 Herne Telefon: 02323 16-3081 E-Mail: karen.bonkhoff-mueller@herne.de Internet: www.floramarzina.de Öffnungszeiten: Mo – Fr 09:00 – 12:00 Uhr Seniorenberatungsstelle des DRK – Kreisverband Herne Wanne-Eickel Harkortstraße 29, 44652 Herne Telefon: 02325 969-1522 E-Mail: e.schuette-butz@drk-herne Öffnungszeiten: Mo – Do 09:30 – 12:00 Uhr 1.11 Beratung für Ehe-, Partnerschafts- und Lebensberatung sowie Schwangerschaftskonfliktberatung Die Beratungsstelle bietet psychologische Hilfestellung für Menschen, die Probleme in ihrer Partnerschaft oder anderen menschlichen Beziehungen haben oder mit beruflichen oder persönlichen Schwierigkeiten kämpfen, für die sie augenblicklich keine Lösung finden. In Gesprächen mit Einzelnen, Paaren oder Familien werden gemeinsam Wege aus Konflikten und Krisen sowie Möglichkeiten zur Überwindung der belastenden Situation gesucht. In der Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung haben Schwangere die Möglichkeit sich über die Themen Familienplanung, Sexualität, Verhütung, Pränataldiagnostik sowie Schwangerschaftkonflikt beraten zu lassen. Auf Wunsch ist eine anonyme Beratung möglich. Die Beratung ist kostenlos und konfessionsübergreifend. Diakonisches Werk Herne Ev. Beratungsstelle für Ehe-, Partnerschafts- und Lebensfragen sowie Schwangerschaftskonfliktberatung Schaeferstraße 8, 44623 Herne Telefon: 02323 53048 Fax: 02323 53049 E-Mail: info@evberatherne.de

1. Beratung und Information 12 1. Beratung und Information 1.12 Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Herne Der Fachbereich Gesundheit der Stadt Herne berät und unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchtkranke sowie ihre Angehörigen in den Fragen, die ihre spezielle Lebenssituation mit sich bringt. Die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Sprechzeiten nach Vereinbarung Telefonische und persönliche Kurzzeitberatung, Absprache von Gesprächsterminen Hausbesuche Bei Bedarf und vorheriger Absprache individuelle Beratung im häuslichen Umfeld, Vermittlung weiterer Hilfen im Einzelfall, Klärung der individuellen Lebenssituation und der sich daraus ergebenden Hilfeerfordernisse. Ansprechpartner: Stadt Herne – Fachbereich Gesundheit Abteilungsleitung Sozialpsychiatrischer Dienst Dr. Florian Ternes Rathausstraße 6, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3564 Fax: 02323 16-1233 3564 E-Mail: florian.ternes@herne.de 1.13 Sicherheits- und Kriminalitätsberatung In den vergangenen Jahrzehnten hat die Kriminalität ständig zugenommen. Zurzeit registriert die Polizei bundesweit mehr als vier Millionen Straftaten jährlich. Die Polizei braucht bei der Kriminalitätsvorbeugung die Unterstützung der Bevölkerung. Gegen die meisten Straftaten können Sie sich und Ihr Eigentum nämlich wirksam selbst schützen. Zu diesem Zweck hat die Polizei für Sie eine ganze Reihe von praktischen Hinweisen zusammengestellt. Sie werden beispielsweise über die technische Absicherung Ihrer Wohnung genauso wie über richtiges Verhalten, um sich vor Betrügern zu schützen, informiert. Ratschläge zur Kriminalitätsvorbeugung erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle und bei der Beratungsstelle des Kriminalkommissariats „Vorbeugung“ im Polizeipräsidium Bochum. Darüber hinaus gibt es mobile Polizeiwachen. Die jeweils aktuellen Standorte dieser mobilen Beratungsstellen der Polizei können Sie der Tageszeitung entnehmen. Die entsprechenden Rufnummern der Polizeidienststellen in Herne und Wanne-Eickel finden Sie im Kapitel 9 „Notfall-Telefonnummern“. 1.14 Verbraucherberatung Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Herne ist Ihre Anlaufstelle in allen Fragen des Verbraucheralltags. Die Verbraucherzentrale unterstützt die Bürger*innen auch bei der Durchsetzung berechtigter Interessen gegenüber Anbietern, sowie Kranken- und Pflegekassen. Wenn der Handyvertrag Tücken birgt oder es beim Stromanbieterwechsel hakt, wenn Kostenfallen im Kreditvertrag lauern oder Urlaubsärger zum Reisebegleiter wird – das Team in der Beratungsstelle berät zu fast allen Verbraucherproblemen. Dabei wird das persönliche Beratungsgespräch nach wie vor am stärksten in Anspruch genommen – Anfragen werden aber auch telefonisch oder per E-Mail beantwortet. Mit dem Angebot zur außergerichtlichen Rechtsberatung und -vertretung bietet die örtliche Verbraucherzentrale einen bürgernahen Zugang zum Recht. Darüber hinaus gibt es Spezialberatungen zu den Themen: • Gesundheit und Pflege (Fragen zur gesetzlichen Krankenkasse, Abrechnungen, Einstufung durch den Medizinischen Dienst) • Geld & Versicherungen (Welche Versicherungen sind noch wichtig und richtig?) • Digitale Welt (Welchen Handytarif wähle ich? Musst dann noch sein? Und wenn wie?) • Umwelt und Haushalt (schadstofffrei und nachhaltig Leben und Konsumieren) • Energie (Ist meine Abrechnung richtig, welche Tarife gibt es?) • Reise und Mobilität (Was tun bei einer Stornierung?) • Verträge und Reklamation (Was muss ich zahlen, wie kann ich kündigen? Welche Rechte habe ich?) Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Herne Freiligrathstraße 12, 44623 Herne Telefon: 02323 96042-50 Fax: 02323 96042-57 www.verbraucherzentrale.nrw/Herne Öffnungs- und Beratungszeiten: Mo 09:00 – 13:00 Uhr Di 09:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 17:30 Uhr Do 09:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 17:30 Uhr Fr 09:00 – 13:00 Uhr

1. Beratung und Information 13 1. Beratung und Information 1.15 Beratung durch die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen Die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für die Beratung und die Durchführung der Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW). Das Wohn- und Teilhabegesetz hat 2008 für Nordrhein-Westfalen das bisherige Heimgesetz auf Bundesebene ersetzt. Seit Oktober 2014 gibt es eine neue Fassung dieses Gesetzes. Es enthält u.a. die ordnungsrechtlichen Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um die bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrößen etc.), aber auch um personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten (Bewohnerbeiräte etc.). Ziel des Gesetzes ist es, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die entsprechende Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieter*innen obliegenden Pflichten zu sichern. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird regelmäßig durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert. Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem über die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen von Betreuungsangeboten sowie der Einrichtungsbetreiber und ist Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden. Stadt Herne Fachbereich Soziales Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen Rathausstraße 6, 44649 Herne Telefon: 02323 16-3268 oder 02323 16-3203 Telefax: 02323 16-1233 9205 1.16 Soforthilfe-Herne Sie suchen Hilfe. Die Mitarbeiter*innen der SoforthilfeHerne helfen gerne! Sofort und ohne Umwege. Die Not bei Pflege oder Krankheit kommt plötzlich und richtet sich schon gar nicht nach den Details unübersichtlicher Öffnungszeiten. Seit bereits 10 Jahren unterstützen sie Menschen in Herne, die in einer schwierigen Lebenslage stecken. Innerhalb weniger Stunden organisieren sie konkrete Hilfen in Form von Vermittlung und Unterstützung bei Formalitäten. Sie bieten u. a. Unterstützung in schwierigen Lebenslagen, bei der Versorgung von Senioren und Pflegebedürftigen sowie Hilfe bei psychosozialen Problemen. Bei Bedarf kommen die Mitarbeiter*innen auch zu Ihnen nach Hause, um sich ein genaueres Bild über Ihren Hilfebedarf oder den Ihres Angehörigen zu machen. Innerhalb der letzten 10 Jahre wurde ein starkes Netzwerk mit anderen Anbietern gebildet, um ihnen schnell und effizient helfen zu können. So wird z. B. eng mit allen Beratungsstellen und sonstigen Trägern der Stadt Herne zusammengearbeitet. Die Soforthilfe-Herne organisiert innerhalb von 24 Stunden konkrete und professionelle Hilfe und ist zudem „rund um die Uhr“ unter der kostenlosen Nummer 0800 678 4000 erreichbar. Selbstverständlich entstehen Ihnen durch die Tätigkeit der Mitarbeiter*innen keinerlei Kosten. 1.17 Vorbeugende Verfügungen und Vollmachten Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. © nmann77/AdobeStock

1. Beratung und Information 14 1. Beratung und Information Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden. Notariate, Ärzt*innen oder die zuständige Betreuungsbehörde bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung: 1.17.1 Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Die von Ihnen ausgewählte Person wird aufgrund der erteilten Vollmacht Ihr Vertreter. Dabei muss sich eine solche Vorsorgevollmacht nicht auf alle denkbaren Angelegenheiten beziehen, sondern sie kann sich auch auf bestimmte Angelegenheiten beschränken, beispielsweise die Vertretung in finanziellen Dingen. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass für die Bereiche, für die eine Vorsorgevollmacht erteilt worden ist, kein gerichtliches Betreuungsverfahren durchgeführt werden muss. Hierzu müssen Sie folgendes wissen: Es gibt im Krankheitsfall keine gesetzliche Vertretungsmacht von Ehegatten untereinander oder von Eltern gegenüber Kindern bzw. umgekehrt. Dies bedeutet, dass im Regelfall kein Vertreter zur Verfügung steht, wenn Sie aufgrund einer Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. Haben Sie keiner Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, muss durch das Gericht eine Person gefunden werden, die in der Lage ist, Sie zu vertreten. Dies ist das sogenannte Betreuungsverfahren. 1.17.2 Betreuungsverfügung Soll nicht bereits vorzeitig einer konkreten Person eine Vollmacht erteilt werden, sondern soll lediglich das Handeln dritter Personen von staatlichen Stellen überwacht werden, so kann es sinnvoll sein, nur eine sogenannte Betreuungsverfügung zu erklären. In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheitsbedingt nicht mehr äußern können. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Zweckmäßigerweise sollte die Betreuungsverfügung schriftlich verfasst werden. Sie können in der Betreuungsverfügung beispielsweise festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll, aber auch, wer keinesfalls Betreuer werden soll. Ferner können Sie in der Betreuungsverfügung zum Beispiel festlegen, welche Ihrer Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer zu respektieren sind. Hierbei kann es sich um die Frage handeln, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten. Auch ein bestimmtes Senioren- oder Pflegeheim, in dem Sie leben möchten, kann in einer Betreuungsverfügung angegeben werden. 1.17.3 Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB). Sie können die Patientenverfügung auch um Bitten oder bloße Richtlinien für eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie für die behandelnden Ärzt*innen und das Behandlungsteam ergänzen. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. Es wird empfohlen ärztliche und notarielle Beratung in Anspruch nehmen. Bitte bedenken Sie, dass diese Beratung mit Gebühren belegt seien kann. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beratung über die ggfs. anfallenden Gebühren. Nähere Auskünfte über die genannten Vollmachten und Verfügungen erhalten Sie auch beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie – Abteilung Betreuungsstelle für Erwachsene – der Stadt Herne. Stadt Herne – Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Betreuungsstelle für Erwachsene Rathausstraße 6, 44649 Herne Telefon: 02323 16-4671, 4691, 3757 E-Mail: betreuungsstelle@herne.de

2. Gesetzliche Ansprüche 15 2. Gesetzliche Ansprüche 2.1 Hilfen für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose Alle Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig sind die Landschaftsverbände (für Herne: Landschaftsverband Westfalen-Lippe). a) Blindengeld Definitionen Blindheit/Sehbehinderung Hier die Definitionen nach deutschem Recht: Ein Mensch ist sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 30 Prozent) Ein Mensch ist hochgradig sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 5 Prozent) Ein Mensch ist blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. (Sehrest ≤ 2 Prozent) Blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) erhalten unabhängig von ihrer Einkommenssituation Blindengeld nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Die Höhe des Blindengeldes bestimmt sich nach den Vorschriften über die Blindenhilfe gemäß § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten seit dem 01. Juli 2020 in NRW ein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 765,43 Euro, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von 383,37 Euro. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Blindengeld in Höhe von 473 Euro. Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. © africa-studio.com/AdobeStock

2. Gesetzliche Ansprüche Seit über 25 Jahren ist das Unternehmen Hörgeräte Vogel am Robert-Brauner-Platz vor Ort – damit gehört es zu den ältesten und etabliertesten Fachgeschäften in Herne. Nach wie vor wird das Geschäft vom Inhaber geführt. Das erfahrene Team um Herrn Patrick Jung zeichnet sich durch besondere Kundennähe und ausgesprochen professionelle Beratung aus. Die individuelle Beratung, die detailliert auf die jeweilige Hörleistung des Kunden abgestimmt wird, ist für das Team von Hörgeräte Vogel nicht nur selbstverständlich, sondern ein Kernbestandteil der täglichen Arbeit. Alle bekannten Hörsystembauformen sind vor Ort erhältlich: Ob das maßangefertigte Im-Ohr Hörsystem oder das Hinter-dem Ohr-Gerät mit individuell angepasster Otoplastik. Ob Hörsysteme mit Akku oder auch die direkte Verbindung mit einem Smartphone oder dem Fernseher sind heute kein Problemmehr. Seit 2018 bietet Hörgeräte Vogel neben der Hörsystem-Anpassung auch Zusatzleistungen, wie beispielweise das Hörtraining oder die Tinnitus-Beratung. Aktuelle wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass die kognitive Gehirnleistung ein wesentlicher Bestandteil erfolgreiche Hörsystemanpassung ist. In der Zukunft wird dieser Aspekt eine zentrale Rolle einnehmen. Aus diesem Grund haben sich unsere Mitarbeiter Frau Natascha Klenke (Herne) und Herr Yves Schönberger (Sprockhövel) zu zertifizierten Hörtherapeuten ausbilden lassen. Damit gewährleistet Hörgeräte Vogel einen guten Verlauf der Hörtrainingstherapie. Nicht nur das Hörtraining spielt eine wichtige Rolle, sondern auch die Tinnitus Therapie. Auch bei diesem sensiblen Thema stehen Ihnen die beiden Hörtherapeuten voller Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich ganz unverbindlich und kostenlos beraten! 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Ob Hör- systeme mit Akku oder auch die irekte Verbindung mit einem Smartphone oder dem Fernseher sind heute kein Problemmehr. Seit 2018 bietet Hörgeräte Vogel neben der Hörsystem-An assung auch Zusatzleistungen, wie beispielweise das Hörtraining oder die Tinnitus-Beratung. Aktuelle wi enschaftliche Studien haben ergeben, dass die kognitive Gehirnleistung ein wesentlicher Bestandteil folgreiche Hör- systemanpassung ist. In der Z kunft wird dies r Aspekt ei e zentrale Rolle einnehmen. Aus diesem Grund haben sic unsere Mitarbeit r Frau Nat scha Klenke (Her e) und Herr Yves Schönberger (Sprockhövel) zu zertifizierten Hörtherapeuten ausbilden lassen. Damit gewährleistet Hörgeräte Vogel einen guten Verlauf der Hörtraingstherapie. Nicht nur da Hörtraining spielt eine wichtige Rolle, sondern auch die Tinnitus Therapie. Auch bei diesem sensiblen Thema stehen Ihnen die beiden Hörtherapeuten voller Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich ganz unverbindlich und kostenlos beraten! 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2. Gesetzliche Ansprüche 17 2. Gesetzliche Ansprüche Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet: Bei Pflegegrad 2: 569,27 Euro Bei den Pflegegraden 3 bis 5: 581,86 Euro Bei Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) wird das Blindengeld im Regelfall um die Hälfte gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden. b) Blindenhilfe Blindenhilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Da die Grenzen für Einkommen und Vermögen vergleichsweise hoch sind (z. B. selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt), haben viele Blinde einen Anspruch auf Blindenhilfe. c) Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen unabhängig von ihrer Einkommenssituation eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Hochgradig sehbehindert sind Personen, die sich zwar in einer ihnen nicht vertrauten Umgebung ohne fremde Hilfe noch zurechtfinden, deren Sehvermögen aber für eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, vor allem für einen angemessenen Platz im Arbeitsleben, nicht ausreicht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn das bessere Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 oder krankhafte Veränderungen aufweist, die das Sehvermögen in entsprechendem Maße einschränken. Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Für den Antrag benötigen Sie eine augenärztliche Bescheinigung. d) Leistungen für Gehörlose Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbes und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt. Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 Prozent Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen. Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung nach dem Schwerbehindertenrecht durch die Stadt-/Kreisverwaltung erfolgt oder beantragt ist, anhand der dort vorliegenden Unterlagen zur Hörstörung. Gehörlose Menschen erhalten eine monatliche Geldleistung von 77 Euro nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen unabhängig von ihrer Einkommenssituation. Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseinganges und der Zeitpunkt, ab dem die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen sind. Grundsätzlich gilt für alle Hilfen: Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Leistung ab dem 1. des Antragsmonats gewährt. Alle angesprochenen Leistungen werden auf Antrag gewährt. Zuständig für Herne ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Antragsformulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich oder können auch direkt bei der LWL-Behindertenhilfe Westfalen angefordert werden. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei der: Stadt Herne – Fachbereich Soziales Abt. Verwaltungsangelegenheiten Inklusionsbüro, Altenhilfe und Schwerbehindertenangelegenheiten Wanner Einkaufszentrum (WEZ), Hauptstraße 241 (Eingang C, 3. OG), 4649 Herne Frau Bärbel Schulte, Zimmer 380 Telefon: 02323 16-3519 E-Mail: baerbel.schulte@herne.de Kerstin Vogel, Zimmer 381 Telefon: 02323 16-3592 E-Mail: kerstin.vogel@herne.de Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Fachbereich Soziales Warendorfer Straße 26 – 28, 48145 Münster Telefon: 0251 591-0 Internet: www.lwl.org.de

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