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Arbeiten in der Pflege als Alltagsbegleiterin/Alltagsbegleiter/Betreuungskraft

© Evangelische Altenhilfe Duisburg
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„Alltagsbegleiterinnen oder Alltagsbegleiter findet man auf der Internetseite www.berufenet.arbeitsagentur.de auch unter den Begriffen „Betreuungskraft“ oder „Betreuungsassistent“. Dies sind zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen. Pro 20 Heimbewohnerinnen oder Heimbewohner müssen die stationären Pflegeeinrichtungen eine Alltagsbegleiterin/einen Alltagsbegleiter einstellen. Diese betreuen die Bewohnerinnen und Bewohner, in enger Kooperation mit den Pflegekräften, z. B. bei Aktivitäten in der Einrichtung, oder begleiten sie beim Spazierengehen oder zu kulturellen Veranstaltungen.

Bei Nachfragen, z. B. zur notwendigen Qualifizierung, wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit, an eine der Ausbildungsstätten für Altenpflege (siehe Folgetext) oder auch an die Alzheimer Gesellschaft Duisburg e. V. (s. S. 210).