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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die haushaltsnahen Dienstleistungen umfassen eine ganze Reihe von Hilfen im nichtpflegerischen Bereich, die Ihnen eine selbstständige Lebensführung in der eigenen Wohnung erleichtern, z. B. Einkaufen, Botengänge, Putzen, Wäschewaschen und Begleitung bei Arzt- und Behördengängen. Einige der Anbieter machen darüber hinausgehende Angebote, wie Gartenarbeit, Winterdienst, Tierbetreuung, Messie-Hilfe, Haushaltsauflösung, Umzugshilfen, Krankenfahrten, Tag-und-Nacht- Betreuung u. v. a. Die Kosten richten sich nach der erbrachten Leistung.

Bei geringem Einkommen und wenn keine ausreichende Abrechnung über die Pflegeversicherung möglich ist, besteht die Möglichkeit, eine (teilweise) Übernahme der Kosten bei den Außenstellen des Amtes für Soziales und Wohnen, Sachgebiet Sozialhilfe (s. S. 106), die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ (s. S. 105 f.), zu beantragen. Sie benötigen dafür ein kurzes Attest Ihres behandelnden Arztes mit dem aus medizinischer Sicht notwendigen wöchentlichen Hilfebedarf (in Stunden) an pflegerischer Hilfe oder Haushaltshilfe. Das Amt für Soziales und Wohnen überprüft dann Ihren persönlichen Hilfebedarf. Sollten Sie unter 65 Jahren sein und finanzielle Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter Duisburg beziehen, müssten Sie dort einen solchen Antrag stellen.

Wenn Sie


beachten Sie bitte die Informationen im Kästchen auf der Folgeseite!

Wie und wo finde ich eine haushaltsnahe Hilfe oder Alltagsbegleitung?