Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die haushaltsnahen Dienstleistungen umfassen eine ganze Reihe von Hilfen im nichtpflegerischen Bereich, die Ihnen eine selbstständige Lebensführung in der eigenen Wohnung erleichtern, z. B. Einkaufen, Botengänge, Putzen, Wäschewaschen und Begleitung bei Arzt- und Behördengängen. Einige der Anbieter machen darüber hinausgehende Angebote, wie Gartenarbeit, Winterdienst, Tierbetreuung, Messie-Hilfe, Haushaltsauflösung, Umzugshilfen, Krankenfahrten, Tag-und-Nacht- Betreuung u. v. a. Die Kosten richten sich nach der erbrachten Leistung.
Bei geringem Einkommen und wenn keine ausreichende Abrechnung über die Pflegeversicherung möglich ist, besteht die Möglichkeit, eine (teilweise) Übernahme der Kosten bei den Außenstellen des Amtes für Soziales und Wohnen, Sachgebiet Sozialhilfe (s. S. 106), die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ (s. S. 105 f.), zu beantragen. Sie benötigen dafür ein kurzes Attest Ihres behandelnden Arztes mit dem aus medizinischer Sicht notwendigen wöchentlichen Hilfebedarf (in Stunden) an pflegerischer Hilfe oder Haushaltshilfe. Das Amt für Soziales und Wohnen überprüft dann Ihren persönlichen Hilfebedarf. Sollten Sie unter 65 Jahren sein und finanzielle Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter Duisburg beziehen, müssten Sie dort einen solchen Antrag stellen.
Wenn Sie
beachten Sie bitte die Informationen im Kästchen auf der Folgeseite!
- Alle ambulanten Pflegedienste bieten auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung an. Die Liste der Duisburger Pflegedienste finden Sie ab Seite 270.
- Alle nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe genauere Erklärung auf S. 128) in Ihrer Nähe finden Sie mit Adresse, Erreichbarkeit und Preisen im laufend erweiterten Angebotsfinder, unter Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Wohnortes, auf der Webseite: www.angebotsfinder.nrw.de. Dort werden ausschließlich die anerkannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (s. S. 128) aufgeführt. Im Gegensatz zu sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen müssen diese „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ einen Bezug zur täglichen Versorgung herstellen. Darüber hinausgehende Leistungen, wie die Instandhaltung von Gebäuden, Außenanlagen, Gartenarbeit, sowie Handwerkerleistungen sind hiervon ausgeschlossen (gemäß § 4 Absatz 4 Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO).
- Eine Liste haushaltsnaher Dienste finden Sie im Internet, unten auf der Seite http://senioren.duisburg.de unter „Weitere Links und Downloads“. Dienstleister, die dort mit aufgenommen werden möchten, können sich per E-Mail an die Redaktion seniorenwegweiser@stadtduisburg.de wenden.
- Weiterhin gibt es Dienstleister wie z. B. kleinere, seniorenspezifische Haushalts- und Begleitdienste, die hier nicht alle bekannt sind und die nicht unter die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (s. o.) fallen, oder z. B. Hausmeister-Service-Anbieter, die man im Telefonbuch/ Gelbe Seiten findet.
- Wenn Sie keinen haushaltsnahen Dienst oder kein passendes Angebot zur Unterstützung im Alltag finden können, sprechen Sie bitte mit Ihrer Senioren- und Pflegeberatung im ortsteilnahen Begegnungsund Beratungszentrum – BBZ (siehe nach Ortsteilen geordnete BBZListe ab Seite 247 ff.) oder rufen Sie Ihre Pflegekasse an und bitten Sie darum, dass Ihnen dort bei der Suche geholfen wird.