Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen
Bitte wenden Sie sich im Pflegefall immer zunächst an Ihre Pflegekasse. Die Pflegeberatung der Pflegekassen kann telefonisch wie auch in der häuslichen Umgebung erfolgen (siehe § 7a SGB XI). Hält die betreffende Pflegekasse keine ortsnahen, eigenen Pflegeberater vor, hat sie einen Beratungsgutschein gemäß § 7b SGB XI auszustellen, für die Inanspruchnahme der erforderlichen, kostenlosen Beratung durch andere qualifizierte Dienstleister – auch in Form eines Hausbesuches –, welche die Pflegekasse Ihnen benennen muss.
Ziel der Pflegeberatung ist es, mit dem Pflegebedürftigen und seinen
Angehörigen die individuelle Versorgungssituation zu analysieren und
die zukünftig notwendige Pflege zu planen (§ 7a SGB XI). Auch bei der
Antragstellung soll geholfen und über Leistungen zur Entlastung der
Pflegepersonen soll informiert werden.
Private Pflegeversicherungen haben ebenfalls eine persönliche
Pflegeberatung!