Titelbild Älter werden in Duisburg
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Förderung der Bildung von Seniorenwohngemeinschaften

Damit ihre Versicherten möglichst lange in einer häuslichen Umgebung bleiben können, können die Pflegekassen die Gründung von Seniorenwohngemeinschaften fördern. Hierfür zahlen sie je Versicherten – zum Beispiel für den pflegegerechten Umbau – einen einmaligen Betrag von 2.500 €, jedoch maximal 10.000 € bzw. 20.228 € inklusive Zuschüsse für Umbaumaßnahmen je Wohngruppe.

Auch eine Pflegekraft, die das Zusammenleben in der Wohngruppe organisiert, wird mit pauschal 214 € monatlich je versicherten Bewohner von der jeweiligen Pflegekasse bezuschusst. Daneben kann jeder Bewohner mit Pflegegradstufe alle Pflegeleistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen. Bei Interesse an einer Bildung einer Wohngruppe empfiehlt sich die Beratung durch eine Pflegekasse und die städtische WTG-Behörde/Heimaufsicht (s. S. 156).