Tagespflege
Eine große entlastende Hilfe für pflegende oder berufstätige Angehörige
sind Tagespflegeeinrichtungen. Dort werden Pflegebedürftige tagsüber
von qualifiziertem Personal betreut und versorgt. Abends, nachts
und am Wochenende sorgt die Familie wieder für die Pflege. Tagespflege
kann individuell zwischen einem und fünf Tagen in Anspruch genommen
werden.
Die Pflegekassen übernehmen bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade
2 bis 5 die pflegebedingten Kosten, die Aufwendungen für die
Betreuung und für die notwendige Behandlungspflege in der Tagespflege.
Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen privat getragen
werden, in bestimmten Fällen werden Eigenanteile erstattet. Die Leistung
umfasst auch die notwendige Beförderung. Erkundigen Sie sich
in der Einrichtung, ob dort ein Fahrservice angeboten wird. Bewohnerinnen
oder Bewohner, die bereits in einer ambulanten Wohngruppe
leben, können möglicherweise zusätzlich eine Tagespflege besuchen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Voraussetzungen dafür
notwendig sind. Tagespflege berührt nicht die Pflegegeldzahlung; das
Pflegegeld wird nicht gekürzt!
Diejenigen, die außer Haus unter Betreuung übernachten müssen, haben hier die Möglichkeit, einen Übernachtungsplatz zu nutzen. Die Pflegekasse berät dazu bei Bedarf. In Duisburg gibt es bisher keine spezielle Nachtpflege-Einrichtung.
Für die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse gelten folgende monatliche Höchstbeträge:
Pflegegrad | Max. Höchstbetrag |
---|---|
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
Eine Liste der Tagespflegeeinrichtungen in Duisburg finden Sie ab Seite 296.