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Tagespflege

Eine große entlastende Hilfe für pflegende oder berufstätige Angehörige sind Tagespflegeeinrichtungen. Dort werden Pflegebedürftige tagsüber von qualifiziertem Personal betreut und versorgt. Abends, nachts und am Wochenende sorgt die Familie wieder für die Pflege. Tagespflege kann individuell zwischen einem und fünf Tagen in Anspruch genommen werden.
Die Pflegekassen übernehmen bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 die pflegebedingten Kosten, die Aufwendungen für die Betreuung und für die notwendige Behandlungspflege in der Tagespflege. Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen privat getragen werden, in bestimmten Fällen werden Eigenanteile erstattet. Die Leistung umfasst auch die notwendige Beförderung. Erkundigen Sie sich in der Einrichtung, ob dort ein Fahrservice angeboten wird. Bewohnerinnen oder Bewohner, die bereits in einer ambulanten Wohngruppe leben, können möglicherweise zusätzlich eine Tagespflege besuchen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind. Tagespflege berührt nicht die Pflegegeldzahlung; das Pflegegeld wird nicht gekürzt!

Diejenigen, die außer Haus unter Betreuung übernachten müssen, haben hier die Möglichkeit, einen Übernachtungsplatz zu nutzen. Die Pflegekasse berät dazu bei Bedarf. In Duisburg gibt es bisher keine spezielle Nachtpflege-Einrichtung.

Für die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

Pflegegrad Max. Höchstbetrag
2 689 €
3 1.298 €
4 1.612 €
5 1.995 €

Eine Liste der Tagespflegeeinrichtungen in Duisburg finden Sie ab Seite 296.