Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW), WTG-Behörde Duisburg (Heimaufsicht)
Ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die Pflege und Betreuung in Einrichtungen erhalten, stehen unter besonderem gesetzlichem Schutz. Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) bietet hierfür die gesetzliche Grundlage. Für die Einhaltung dieser Rechte ist die WTG-Behörde Duisburg (Heimaufsicht) zuständig. Die WTG-Behörde kontrolliert regelmäßig alle Einrichtungen, in denen ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen leben und/oder betreut werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen finden Sie auf der Webseite der WTG-Behörde. Sie ist Ansprechpartner für Beschwerden und berät Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige sowie die Einrichtungen.
Amt für Soziales und Wohnen Sachgebiet Senioren-,
Behinderten- und Pflegeangelegenheiten
WTG-Behörde
Schwanenstraße 5–7, 47051 Duisburg (Mitte)
Telefon 02 03 - 283 3895, 283 5060, 283 3797, 283 5359
Fax 02 03 - 283 3797
wtg@stadt-duisburg.de,
www.duisburg.de, Suchwort „WTG“