Veränderungen der Pflege im Pflegeheim
Im Laufe der Pflege im Heim kann sich der Pflegebedarf erhöhen oder
verringern. Bei erhöhtem Pflegebedarf kann das Heim im Einzelfall
dazu auffordern, einen höheren Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse zu
beantragen. Dies muss das Heim begründen. Es ist empfehlenswert,
der Aufforderung Folge zu leisten, da die Einrichtung ansonsten höhere
Kosten in Rechnung stellen könnte.
Nach einer Antragstellung auf Erhöhung des Pflegegrades erfolgt
zumeist eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung im Pflegeheim. Die Pflegedokumentation
wird eingesehen und es wird Rücksprache mit der Heimbewohnerin/
dem Heimbewohner und dem Pflegepersonal gehalten.
Angehörige können dabei zugegen sein. Die Pflegekasse erstellt einen
Bescheid nach Erhalt des Gutachtens. Umgekehrt kann es auch sein,
dass aufgrund der aktivierenden Pflege sich der Pflegezustand so weit
verbessert, dass entweder eine Herabstufung erfolgt oder sogar keine
Pflegestufe mehr vorliegt. Eventuell kann auch aufgrund der Verbesserung
des Pflegezustandes eine häusliche Pflege wieder in Betracht
kommen, etwa durch Verwandte, in einer Wohngruppe oder in einer
anderen Wohnmöglichkeit.