Titelbild Älter werden in Duisburg
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Veränderungen der Pflege im Pflegeheim

Im Laufe der Pflege im Heim kann sich der Pflegebedarf erhöhen oder verringern. Bei erhöhtem Pflegebedarf kann das Heim im Einzelfall dazu auffordern, einen höheren Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Dies muss das Heim begründen. Es ist empfehlenswert, der Aufforderung Folge zu leisten, da die Einrichtung ansonsten höhere Kosten in Rechnung stellen könnte.
Nach einer Antragstellung auf Erhöhung des Pflegegrades erfolgt zumeist eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Pflegeheim. Die Pflegedokumentation wird eingesehen und es wird Rücksprache mit der Heimbewohnerin/ dem Heimbewohner und dem Pflegepersonal gehalten. Angehörige können dabei zugegen sein. Die Pflegekasse erstellt einen Bescheid nach Erhalt des Gutachtens. Umgekehrt kann es auch sein, dass aufgrund der aktivierenden Pflege sich der Pflegezustand so weit verbessert, dass entweder eine Herabstufung erfolgt oder sogar keine Pflegestufe mehr vorliegt. Eventuell kann auch aufgrund der Verbesserung des Pflegezustandes eine häusliche Pflege wieder in Betracht kommen, etwa durch Verwandte, in einer Wohngruppe oder in einer anderen Wohnmöglichkeit.