Titelbild Älter werden in Duisburg
Schriftgröße   A   A   A   Kontrast   +  

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen/Wohnungsanpassung

Finanzielle Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können ab dem Pflegegrad 1 gewährt werden, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege überhaupt erst möglich wird, die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der/des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird. Dazu zählen beispielsweise Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrerinnen/ Rollstuhlfahrer, WC-Erhöhungen, pflegegerechter Umbau des Badezimmers (Austausch Badewanne/Dusche oder rutschfester Bodenbelag und weitere bezuschussungsfähige Maßnahmen). Auch die Umzugskosten, wenn man in eine behindertengerechte Wohnung umzieht, zählen hierzu.

Die Pflegekasse kann je Maßnahme einen Zuschuss bis zu einem Betrag von 4.000 € gewähren.

Bitte holen Sie sich dazu Auskünfte bei Ihrer Pflegekasse und beachten Sie auch die Informationen der Wohnberatungsagentur für Seniorinnen und Senioren ab Seite 231.