Pflegegeldzahlung bei Unterbrechung der häuslichen Pflege
Pflegegeldbezieher erhalten für den ersten und den letzten Tag einer
Verhinderungspflege wie auch einer Kurzzeitpflege ihr anteiliges Pflegegeld
für diese beiden Tage ungekürzt ausgezahlt. Für die Zeit zwischen
dem ersten und dem letzten Tag der jeweiligen Pflege wird das Pflegegeld
dann hälftig weitergezahlt. 42 Tage wird das Pflegegeld während
der Verhinderungspflege weitergezahlt, 56 Tage für Kurzzeitpflege.
Während stationärer Krankenhausaufenthalte sowie stationärer Rehamaßnahmen
wird das Pflegegeld bis 28 Tage weitergezahlt (dann wieder
nach dem Entlassungstag). Auslandsreisen innerhalb der EU haben keine
Auswirkungen auf die Zeitdauer der Pflegegeldzahlung. Für längere
Reisen in die Türkei (über 180 Tage) gelten Besonderheiten. Weitere
Infos erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.