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Pflegegeldzahlung bei Unterbrechung der häuslichen Pflege

Pflegegeldbezieher erhalten für den ersten und den letzten Tag einer Verhinderungspflege wie auch einer Kurzzeitpflege ihr anteiliges Pflegegeld für diese beiden Tage ungekürzt ausgezahlt. Für die Zeit zwischen dem ersten und dem letzten Tag der jeweiligen Pflege wird das Pflegegeld dann hälftig weitergezahlt. 42 Tage wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt, 56 Tage für Kurzzeitpflege.
Während stationärer Krankenhausaufenthalte sowie stationärer Rehamaßnahmen wird das Pflegegeld bis 28 Tage weitergezahlt (dann wieder nach dem Entlassungstag). Auslandsreisen innerhalb der EU haben keine Auswirkungen auf die Zeitdauer der Pflegegeldzahlung. Für längere Reisen in die Türkei (über 180 Tage) gelten Besonderheiten. Weitere Infos erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.