Titelbild Älter werden in Duisburg
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Besonderheit bei Bewohnern von Einrichtungen der Behindertenhilfe

Bei gelegentlicher Pflege im häuslichen Bereich, zum Beispiel an Wochenenden oder in den Ferien, beteiligen sich die Pflegekassen an den Kosten dieser Pflege, sei es, sie wird durch ambulante Pflegeeinrichtungen und/ oder durch Angehörige durchgeführt.
Hierbei kann sowohl Pflegegeld bis zur jeweiligen Höchstgrenze des Pflegegrades gezahlt werden als auch die Kosten der ambulanten Pflegeeinrichtung können als Sachleistungen ebenfalls bis zur Höchstgrenze des Pflegegrades zur Verfügung gestellt werden. Kombinationsleistungen sind ebenso möglich. Eventuell bewirkt die kontinuierliche Pflege in den Ferien und an den Wochenenden sogar bei entsprechendem Umfang die Zahlung von Beiträgen an die Rentenversicherung. Spezielle Fragen sollte man immer der zuständigen Pflegekasse stellen.