Besonderheit bei Bewohnern von Einrichtungen der Behindertenhilfe
Bei gelegentlicher Pflege im häuslichen Bereich, zum Beispiel an Wochenenden
oder in den Ferien, beteiligen sich die Pflegekassen an den Kosten
dieser Pflege, sei es, sie wird durch ambulante Pflegeeinrichtungen und/
oder durch Angehörige durchgeführt.
Hierbei kann sowohl Pflegegeld bis zur jeweiligen Höchstgrenze des
Pflegegrades
gezahlt werden als auch die Kosten der ambulanten Pflegeeinrichtung
können als Sachleistungen ebenfalls bis zur Höchstgrenze
des Pflegegrades zur Verfügung gestellt werden. Kombinationsleistungen
sind ebenso möglich. Eventuell bewirkt die kontinuierliche Pflege
in den Ferien und an den Wochenenden sogar bei entsprechendem
Umfang die Zahlung von Beiträgen an die Rentenversicherung. Spezielle
Fragen sollte man immer der zuständigen Pflegekasse stellen.